Erbfall für Grundsicherungsempfänger bei psychischer Erkrankung

Was ist der konkrete Unterschied, wenn ich als Grundsicherungsempfänger (psychische Erkrankung) im Erbfall den Pflichtteil ausschlage oder ihn annehme. Wie geht der unterschiedliche Verlauf genau weiter, wenn ich das Grundsicherungsamt über das Ausschlagen oder die Annahme des Pflichtteils informiere?
Ich möchte je nach dem unterschiedlichen Verlauf entscheiden, was für mich weniger belastend ist.

Antworten

  • Hallo

    und herzlich willkommen im Forum.

    Ist das eine "was-wäre-wenn"-Frage oder ist der Erbfall schon eingetreten und es muss relativ schnell gehandelt und entschieden werden? Gibt es ein Testament oder geht es um eine Formulierung dafür?

    Ein Grundsicherungs- oder Hartz4-Empfänger darf ein maximales Vermögen von 2600 Euro haben, alles darüber greift der Staat ab. Deswegen wäre ein sog. Behindertentestament sinnvoll, wo du als Vorerbe drinstehst und jemand anderes als Testamentsvollstrecker. Denn dann ist die Erbsumme völlig egal, du kommst an das Geld nur ran, wenn der Testamentsvollstrecker es dir "zuteilt", also immer darauf achtet, dass deine Summe auf dem Konto die Maximalsumme nicht überschreitet. Das ist KEINE monatliche Summe, wenn du mit den 2600 Euro mehrere Wochen oder Monate auskommst, ist das super.

    Eine individuelle rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht sollte immer gemacht werden, denn bereits eingetretene Fehler sind nur schwer oder gar nicht rückgängig zu machen.


    Gruß, Katrin
  • Danke, Katrin,

    für Deine Antwort! Sie hilft mir, meine Frage genauer zu stellen!

    Nein, der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Ich möchte mich vielmehr schon jetzt für den Fall der Fälle vorbereitet fühlen.

    Ein Behindertentestament haben meine Eltern und ich in Erwägung gezogen und uns deshalb auch juristisch beraten lassen. Ich habe mich dann dagegen entschieden, da es mir zu unangenehm und kompliziert erscheint, mein Leben lang nach dem Tod meiner Eltern abhängig zu sein von einem Testamentsvollstrecker. Unsere Verwandten fanden es auch zu kompliziert und einen Fremden möchte ich da nicht.

    Also möchte ich lieber im Fall der Erbschaft für eine Zeit auf die Grundsicherung verzichten und von dem Erbe leben.

    Und da gibt es halt für den Fall, dass der erste meiner beiden Eltern stirbt, das in meiner Frage gestellte Problem. Da unser Jurist uns nicht beraten konnte über den unterschiedlichen Verlauf der beiden Möglichkeiten, dachte ich daran, hier einmal nachzufragen.

    Herzlich
    ThomasJosef
  • Es kommt immer auf die Erbmasse an. Geht es "nur" um die Einrichtung einer Mietwohnung mit angesammelten Erinnerungen wie Fotoalben oder eher um eine eigene Immobilie? Es kann sein, dass diese im Erbfall, falls du keine Geschwister hast, verkauft und "aufgegessen" werden muss, es gibt auch eine Erbschaftssteuer, die auf dich zukommen könnte.

    Wieso konnte der Jurist euch nicht beraten? Ist er kein Fachanwalt für Erbrecht? Dann sucht euch einen. Meiner Meinung nach sollten deine Eltern nicht auf ein Testament in welcher Form auch immer, verzichten, weil DU es nicht willst, es geht um IHREN letzten Willen.

    Ich habe im Sinne meiner minderjährigen Tochter schon länger so ein Behindertentestament im Schließfach liegen, was sehr beruhigend ist.

    Ich weiß nicht, es ist mehr ein Blitzgedanke, ob du, wenn du von deinem Erbanteil lebst, das Amt eine Rückzahlung der Leistungen verlangen kann und wird. Ich bin der Meinung, bei einer Infoveranstaltung zu diesem Thema mal gehört zu haben, dass sich das Sozialamt rückwirkend für 10 Jahre Gelder zurückholen kann, WENN KEIN Testamentsvollstrecker als Puffer zwischengeschaltet ist.
    Wollt ihr das?

    Ich habe einige Aufzeichnungen von damals (ca. 2012), wenn du magst, kann ich dir die Datei per Mail zuschicken, wobei immer bedacht werden muss, dass es individuelle Unterschiede gibt und evtl. nicht alles auf euch passt, deshalb auch die Fachberatung.
    Wenn du die Aufzeichnungen in Stichwortform haben möchtest, schick mir bitte deine Mailadresse als PN.

    Gruß, Katrin
  • Danke Katrin,

    für Deine Antwort!

    Meine Eltern wollen nun auch kein Behindertentestament mehr.
    Es geht nicht um Immobilien und auch um keine hohe Erbmasse. sondern "nur" um ca. 100.000,-- € bar.
    Doch, es war ein Fachanwalt, aber er kannte nicht diesen konkreten, genauen Unterschied, um den es mir geht!

    Durch unseren Dialog ist mir nun klar geworden, dass ich am besten das Grundsicherungsamt selbst anrufe! Ist ja auch kein Problem, da ich es im Erbfall eh informieren möchte und nur den Unterschied zwischen den beiden Verläufen wissen möchte.

    Danke nochmals bei der Hilfe für die Klärung
    ThomasJosef
  • Hallo ThomasJosef,

    wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Dann frag das Amt auch gleich, wieviel von der Barsumme in die Staatskasse wandert (Steuern plus möglicher Rückzahlung von Sozialgeldern), da wird nicht viel übrig bleiben.

    Das meine ich mit Fehlern machen " aus Bequemlichkeit oder Unwissen". Es gibt andere Testamentsformen, die deine Eltern machen können, aber SO freut sich Vater Staat über das Geschenk deiner Eltern und du schaust später komisch aus der Wäsche.

    Wenn ihr gemeinsam in diesen Fehler reinlaufen wollt - bitteschön, viel Spaß dabei, dann ist euch nicht zu helfen.


    Katrin
  • Danke, Katrin,

    für die Warnungen!

    Erbschaftssteuer würde ich bei der Erbmasse von insgesamt ca. 100.000 € nach meiner Information nicht zahlen müssen (ich habe noch einen Bruder). Sonstige Steuern würden ja nicht anfallen, oder?
    An die Rückzahlung dachte ich noch nicht! Aber ich habe davon auch schon gehört.
    Gibt es noch andere hilfreiche Testament-formen, außer dem Berliner, das meine Eltern jetzt haben, und dem Behindertentestament?

    ThomasJosef
  • Ob es noch weitere Formen gibt, kann ich dir nicht sagen, frag euren Fachanwalt.

    Wenn du einen Bruder hast, hol den mit ins Boot, was das Testamentsthema angeht, frag ihn, ob er das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen würde. Das Berliner Testament ist, soweit ich weiß, eines, wo sich die Ehepartner als gegenseitige Erben einsetzen. Wenn dann der 2. Partner gegangen ist, fällt der Rest je zur Hälfte euch Geschwistern zu. Deine Hälfte, alles über 2600 Euro, nimmt der Staat mit Kusshand, die Hälfte deines Bruders bleibt ihm erhalten, sofern er nicht selber auch Sozialgelder bekommt. Ab welcher Höhe die Erbschaftssteuer greift, weiß ich nicht.

    Ein Testament kann beliebig oft geändert werden, es zählt immer das jüngste, vom Datum her. Es kann also problemlos noch ein Behindertentestament aufgesetzt werden, das andere ist dann ungültig.
    Wenn du als Vorerbe eingesetzt wirst und dein Bruder als Testamentsvollstrecker, ist deine Erbhälfte vor Vater Staat geschützt, weil die Summe nicht voll auf dein Konto wandert, sondern immer nur "häppchenweise" in einer Höhe, die der Staat dir lassen muss. Da sollte euch auch die Meinung der Verwandschaft egal sein, es geht um die "Erbrettung" deiner Eltern und nicht um die von Onkel oder Tante.

    Man kann auch noch einen Nacherben einsetzen, der im Falle deines Ablebens das bis dahin unverbrauchte Erbe bekommt. Das muss keine menschliche Person sein, es kann auch ein Verein o.ä. sein. Dann kommt der Staat nicht mal ans mögliche Resterbe heran.

    Ich biete dir erneut an, dir Aufzeichnungen in Stichwortform per Mail zukommen zu lassen von vor etwa 3 Jahren. Wenn du das möchtest, schick mir bitte deine Mailadresse als PN.


    Gruß, Katrin
  • Ergänzung:

    Falls es Verträge, Versicherungen u.ä. gibt, wo ihr Kinder drinsteht, als diejenigen, die im Todesfall des Versicherungsnehmers die bis dahin erzielte Summe ausgezahlt bekommt, müssen diese Namen dringend entfernt werden, das Feld bleibt dann leer.

    Nur so geht das Geld in die allgemeine Erbmasse und wäre durch ein Behindertentestament geschützt. Bleiben Namen drin stehen, geht die Summe an den dort genannten und das oben geschilderte Problem ist wieder da.


    Gruß, Katrin
  • Danke, Katrin,

    für Dein großes Engagement für meine Frage! Du hast mir sehr geholfen, meine Position klar zu bekommen! Wie ich ja schon schrieb, passt das Behindertentestament leider nicht für mich.

    Gruß ThomasJosef
  • Dann scheint ja aus deiner Sicht alles geklärt zu sein, aus meiner Sicht macht ihr ohne Behindertentestament einen großen Fehler.

    Dann setze du bitte die obere grüne Skala auf 100%, dann verschwindet das Thema bei den "gelösten Themen". Ich nehme es aus meiner Favoritenliste und kümmere mich nicht weiter um euren Familienfehler, den ihr wohl jetzt macht.

    Bei Fragen schreib mich per PN an, hier werde ich nicht mehr lesen und schreiben.


    Katrin
  • Hallo Fragender !

    Ein Erbe kann bei Grundsicherung NICHT ausgeschlagen werden.
    Denn, Papa Staat würde ja um sein Erb-Geld betrogen.
    So sieht es der Gesetz-Geber.
    Du darfst das Erbe bei Grundsicherung also gar NICHT ausschlagen.

    Du MUSST es annehmen. Weil das Geld ja nicht dir "gehört", sondern dem Staat.

    So ist unsre Familie damals beraten worden vom Fachanwalt.

    Der Erblasser kann aber deinen Erb-Anteil unkompliziert reduziert,

    indem er dir nur den gesetzlichen Pflichtteil (also die Hälfte)

    vererbt. Die andere Hälfte kann dann - wenn gewünscht und vorhanden, dein Kind etc - bekommen.

    Du darfst aber mit deinem Teil ein gutes Leben (kein prassendes, sondern normal gutes, auch mal ne Reise machen
    und ´ne Einbauküche kaufen,..) führen und dein Vermögen auf die Art aufzehren ... bis du wieder Grundsicherungs-Anspruch hast.
    Wenn man genug erbt, 100 000 € ist doch ne schööne Summe, dann kann man sich eventuell auch ne angemessen kleine Eigentumswohnung kaufen. Bei dem heutigen schwierigen Wohnungsmarkt echt ne Überlegung wert.
    Eine Eigentumswohnung ist "geschützt" denn, Papa Staat muss dann NUR noch die Nebenkosten für eine Wohnung bezahlen und nicht mehr die Miete. Er spart ein wenig und deshalb darfst Du eine Eigentumswohnung haben.

    Ja frage alles die SachbearbeiterInnen. Es ist ihr Job . Aber frage sie lange vorher. Damit du die für dich beste Strategie entwickeln kannst.

    Viel Erfolg !


  • Hallo Elisa,
    dir ist aufgefallen daß der Thread 4 Jahre alt ist?
    Man darf auch als Grundsicherungsempfänger ein Erbe ausschlagen!
    Nämlich dann wenn Schulden oder nur ein geringer Geldwert (unter 2500,-€) geerbt würde!
    Gruß
    Rudi
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