Berechnung - Verletztenrente - BG

Guten Tag,..

Ein wichtiges Urteil für Kraftfahrer die eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaften - Verkehr beziehen. Es sollte eine Prüfung der bestehenden VL Rente beantragt werden.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.04.2014
- L 3 U 619/11 -

Spesen erhöhen die Verletztenrente

Vom Arbeitgeber gezahlte pauschal versteuerte und steuerfreie Spesen sind beim Jahres­arbeits­verdienst zu berücksichtigen.

Bei der Bemessung der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch die vom Arbeitgeber gezahlten pauschal versteuerten und steuerfreien Spesen als Arbeitsentgelt beim Jahres­arbeits­verdienst zu berücksichtigen. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:


Ein Lkw-Fernfahrer erhielt von seinem Arbeitgeber pauschal versteuerte und steuerfreie Spesen wegen betrieblicher Auswärtstätigkeiten, die die Berufsgenossenschaft bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienst nicht mit berücksichtigte.

Es handele sich um Auslagenersatz, nicht um Arbeitsentgelte.
Tenor dazu:

Die Beweisaufnahme ergab, dass dem Kläger kein Mehraufwand entstanden war, weil er in der Fahrerkabine im Lkw übernachtete, der Lkw mit Kühlschrank, Kaffeemaschine und Wasserkocher ausgestattet war und der Kläger sich mit von zu Hause mitgebrachten Lebensmitteln selbst versorgte.

Spesen haben sich einkommenserhöhend ausgewirkt

Das Bayerische Landessozialgericht entschied, dass die gezahlten pauschal versteuerten und steuerfreien Spesen als Arbeitsentgelt beim Jahresarbeitsverdienst zu berücksichtigen seien.

Die beitragsrechtlichen Vorschriften aus der Arbeitsentgeltverordnung bzw. der Sozialversicherungsentgeltverordnung könnten nicht auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen werden.

Dem Kläger seien hier keine tatsächlichen Mehraufwendungen entstanden. Die Spesen hätten sich daher einkommenserhöhend ausgewirkt und seien beim Jahresarbeitsverdienst zu berücksichtigen.

Wünsche euch eine sonnige positive neue Arbeitswoche, Mfg Lyn😉

Antworten

  • Hallo Lyn,

    vielen Dank für diesen Hinweis 😀
  • Guten Tag Justin,..

    Ich vermute das es positiv ausgehen wird für den Kläger vor dem BSG ( BG ging in Revision), weil die Arbeitsbedingungen sich für die Kraftfahrer in der Arbeitsmedizin nach 2000 verändert haben.

    Link Revision:
    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=B%202%20U%209/14%20R

    So hat die BG und Gewerkschaft eingefordert zum AG, das die Lkws eine besondere Ausstattung erfordern im Grenüberschreitenden Verkehr.

    Standheizung, Liege 70 breit, 2m lang und einen Kühlschrank, später hat der Fahrer dies durch Kaffemaschine und Mikrowelle noch verbessert.

    Spesen sind Einkommen für den Kraftfahrer, weil er zur Ausstattung im Lkw, kein Hotel mehr benötigt - wie durch die BG argumentiert wird.

    Man muss sich nur die Arbeitsverträge anzuschauen. Fast jeder AG = Arbeitgeber, lässt sich unterschreiben vom Kraftfahrer, das man den Lkw nicht verlässt, auch dann nicht wenn Ruhe und Wochen- Standzeit für den Fahrer bestehen. Und so ist der Fahrer 24 h im Dienst und fast 4 -6 Wochen auf Tour.

    Wünsche dir einen sonnigen Sonntag, bei mir scheint sie herrlich, Mfg Lyn

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