Richter recherchiert über mich im Internet

Seit 5 Jahres kämpfe ich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Mittlerweile liegt die Angelegenheit schon seit einem Jahr beim Landessozialgericht.
Nun sucht der Richter das Internet nach mir ab, um mir irgend etwas anzuhängen. Dabei stellte er fest, dass ich Bilder male, diese im Internet ausstelle und sie auch teilweise zum Kauf anbiete. Das veranlasst ihn dazu, mir vorzuwerfen, ich würde den Anschein erwecken, ich würde einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Tatsache ist jedoch, dass das Malen mein Hobby ist, wo mit ich meine Freizeit gestalte. Der Verkauf der Bilder hält sich sehr in Grenzen und beläuft sich auf ca. 80 € im Jahr, wobei ich meine Werbungskosten noch nicht abgezogen habe. Natürlich verfüge ich über die entsprechenden Unterlagen und kann auch beweisen, dass ich keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehe. Aber irgendwie scheint der Richter mir nicht zu glauben und unterstellt mir, ich könnte ihm ja irgend etwas verschweigen.
Die Angelegenheit macht mich ganz mürbe und ich mache mir ständig Gedanken darüber wie es weitergeht.

Wie seht Ihr diese Sache? Ich würde mich über Antworten freuen.

Gruß
Robby
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Antworten

  • Hallo Robby 333,

    wenn man Bilder malt u. bei Gelegenheit verkauft... die Bilder dazu sogar im Interent anbietet... betreibt man einen zumindest beim Finanzamt und dem "Gewerbeamt" anzumeldenden "Kunsthandel". Wenn du den Betireb dieses handels bei Gericht nicht angegeben hast, hat der Richter allen Grund an deinen Aussagen zu zweifeln.

    Betrachtet man das ganze mal so, das der Umstand das man sich selbständig machen möchte, dem UMstand belegen kann, das man in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, ist es nicht besonders Klug es nicht anzugeben.

    Es kann jetzt sogar passieren, das das SG seine Erkenntnisse an das Fianzamt weiter gibt, und man von dir wissen will, wie das ist und war mit den Verkäufen...

    Du solltest beim SG und co. gut erklären wie das ist.. und war... und das möglichst auch belegen können.

    😀 Helmut
  • Ich glaube, ich bin missverstanden worden. Weder arbeite ich selbstständig, noch betreibe ich einen Kunsthandel. Ich bin lediglich Mitglied in einigen Künstlerplattformen, bei denen Erfahrungen ausgetauscht werden. Als Nebenprodukt bietet der Betreiber dieser Seiten die Bilder der Künstler zum Kauf an. Er übernimmt den Verkauf, den Druck und den Versand. Ich erhalte dann, wenn mal zufällig ein Bild verkauft wird, eine Provision von 20 %. Laut AGB bin ich nicht verpflichtet geringe Beträge von 80 € im Jahr dem Finanzamt zu melden. Selbst das Jobcenter hat dies so akzeptiert.
  • Was in den AGB der Plattform steht... muß nicht das sein was das Fianzamt oder das Gericht für richtig hält. Da sollte man offen mit umgehen, damit es keine Mißverständnisse gibt.

    😀 Helmut
  • Vorhin habe ich mit einem Bekannten telefoniert, er war früher Steuerberater. Der sagte mir folgendes. Also, ein Gewerbe brauche ich auf keinen Fall anmelden, das es sich nicht darum handeln würde, höchstens um eine freischaffende Tätigkeit. Aber in meinem Fall würde er das doch eher als Hobby ansehen.
    Helmut hat im Prinzip Recht. Selbst wenn man nur 1 € im Monat verdient, müsste man dies theoretisch dem Finanzamt melden. Dies macht aber keiner, sonst würden nämlich sämtliche Finanzämter wie ein Kartenhaus zusammenkrachen. Es würde mehr Verwaltungsaufwand bedeuten, als wie es die Sache wert ist, und das auf Kosten der Steuerzahler... Aber man ist auch nur zu dieser Meldung beim Finanzamt verpflichtet, wenn die Einkünfte regelmäßig und wiederholend sind. Da ich jedoch nur gelegentlich mal ein Bild verkaufe und auch nicht über einen steuerpflichtigen Betrag hinaus komme, habe ich von seitens des Finanzamtes überhaupt nichts zu befürchten. Sollte ich jedoch in absehbarer Zukunft wirklich regelmäßig und wiederholend damit ein steuerpflichtiges Einkommen erwirtschaften, so würde ich es natürlich sofort dem Finanzamt mitteilen.

  • Hallo Robby333,

    das kommt es sehr drauf an, wie das örtliche Finanzamt die Sache sieht. Ich hab vor 25 J. mal für einen Schulbasar Namensschilder aus Holz gebastelt. Die wurden auf dem Basar für 40 DM gut verkauft. Daraus entwickelten sich Anfragen, und "gelegentliche private Verkäufe". Da ich daraufhin auf die Idee kam den Verkauf auf dem Flohmarkt zu versuchen, meldete ich das ganze als Reisegewerbe an. Es lief mangels Zeit nicht besonders, aber immer mal wieder kam es zu verkäufen. Zu guter letzt hab ich zwar bei Bedarf die Buchführung gemacht, aber keine Steuererklärung eingereicht. Da wir damals von der Sozialhilfe lebten wußte das Soz.Amt Bescheid, und hat die Einstellung des Gewerbes gefordert. Das habe ich nicht gemacht, sondern dem Amt immer nur die Umsätze mitgeteilt. Mal 50 DM eingenommen, 20 dafür ausgegeben.. = Zuverdienstgrenze nicht überschritten. Nach 10 Jahren meldete sich das Finazamt mit einer Prüfung und hatte wegen minimaler Umsätze und Einkommen unter Steuerniwo "nix zu meckern"... außer das ich mit einer Steuererklärung "die aufwendige Prüfung" hätte verhindern können. 1 Jahr später fragte das Finanzamt nach dem Fortbestand des Gewerbes, was ich mit 0 Umsätze und Ablauf der Gewerbekarte beantwortete. So bekommt man "mit sowas" keine Probleme... wenn man es bei ALLEN Angaben die das Einkommen betreffen angibt.

    😀 Helmut
  • Deshalb verkaufe ich selber auch keine Bilder, auch keine Originale. Das Verkaufen, Drucken und Versenden übernimmt alles die Agentur und zahlt natürlich auch Steuern dafür. Ich erhalte nur meine Provision.
  • 😎 hallo 😎

    jaaa , manchmal ist es nicht ganz nachvollziebar , aber das Auge des Gesetzes schläft nie 😀

    und in Deinem Fall haben sie auch noch recht...Hättest es anzeigen müßen...

    Nur mal als Beispiel..

    Wir haben hier einen Schwerbehinderten der ein kleines Geschäft hat und dort afrikanische Sachen verkauft. Er kommt selbst aus einem sehr armen Dorf und hat deshalb eine Spendenbüchse aufgestellt... Für Jeden Kunden der etwas spendet , sagen wir mal 1€ , legt er auch einen Euro rein ..also Spende 2€.
    Nun ist das Finanzamt gekommen und hat gefragt ob das denn ein Notar beaufsichtigt ?????
    Das Finanzamt unterstellt ihm jetzt das er nur die Hälfte der Spenden nach Afrika überweist .
    Letztes Jahr sind knap 500€ angewiesen worden , da er aber nicht beweisen kann das wiklich nur 250€ gespendet wurden und er diese Summe verdoppelt hat , soll er die ganze Summe jetzt versteuern , rückwirkend für die letzten 4 Jahre.

    Irgendwie kann ein normal denkender Mensch unsere Beamten und ihre Gesetze nicht mehr verstehen ... aber sie sind im Recht . 👿
  • DemeterCeres, bei mir liegt die Sache aber etwas anders. Weder habe ich ein Geschäft, noch sammle ich Spendengelder. Außerdem kann ich schwarz auf weiß vorlegen und beweisen, wann ich wie viel eingenommen habe.
  • Robby333 hat geschrieben:

    Nun sucht der Richter das Internet nach mir ab, um mir irgend etwas anzuhängen. Dabei stellte er fest, dass ich Bilder male, diese im Internet ausstelle und sie auch teilweise zum Kauf anbiete. Das veranlasst ihn dazu, mir vorzuwerfen, ich würde den Anschein erwecken, ich würde einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.



    Hi,

    ich würde sagen, da hat er leider recht. Ob die Tätigkeit relevant für das Urteil ist, ist eine andere Frage. Lass mich mal zusammenfassen: Du stellst Dinge her und verkaufst sie. Ob du sie am Straßenrand oder über einen Dritten verkaufst, macht keinen Unterschied. Meines Wissens ist es üblich, dass Künstler nicht direkt, sondern über Galerien oder andere Plattformen verkaufen. Ich nehme an, dass du Grundsicherung bekommst und da musst du alle Einnahmen dieser Art offenlegen und dem SG vermutlich auch. Die Annahme des Richters könnte lauten, dass du evtl. noch ausreichend erwerbsfähig ist oder sogar Dinge schwarz verkaufst. IMO müsste dir das erst einmal jemand beweisen, sprich zeigen, dass du mehr Geld ausgibst, als du haben solltest, aber ich würde einen Anwalt fragen, der sich mit so etwas auskennt.

    gruß cajuns
  • Hallo Robby333,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie genau kann man Dir jetzt helfen?

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Ein Richter darf übrigens im Internet recherchieren. Das ist ein öffentlicher Raum. Quasi so, als wenn er eine Straße entlang läuft und Bilder mit Deinem Namen drunter im Schaufenster sieht.
  • Vielen Dank für Dein Willkommensgruß.
    Ok, ein Richter darf das. Die Frage ist nur, warum macht er das. Ich werde den Verdacht nicht los, dass da interne Absprachen mit der Rentenversicherung gelaufen sind. Würde dies nicht bedeuten, dass der Richter befangen ist?
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  • Hallo,

    nein, Recherchen im Internet sind allein sicherlich kein Grund, dass der Richter als befangen anzusehen wäre. Im Sozialgerichtsverfahren gilt gemäß §103 SGG, dass der Richter die Sache von sich aus erforscht - und öffentliche Quellen kann er dazu natürlich nutzen (auch wenn das vielleicht nicht jeder Richter tun würde).

    Worlaut § 103 SGG, der den so genannten Ermittlungsgrundsatz enthält: http://dejure.org/gesetze/SGG/103.html

    Beste Grüße, ananim




  • Robby333 hat geschrieben:
    Seit 5 Jahres kämpfe ich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
    Mittlerweile liegt die Angelegenheit schon seit einem Jahr beim Landessozialgericht.

    Nun sucht der Richter das Internet nach mir ab, um mir irgend etwas anzuhängen.

    Dabei stellte er fest, dass ich Bilder male, diese im Internet ausstelle und sie auch teilweise zum Kauf anbiete. Das veranlasst ihn dazu, mir vorzuwerfen, ich würde den Anschein erwecken, ich würde einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
    [...]

    Das hast du, Robby333, eingangs unter der Überschrift
    "Richter recherchiert über mich im Internet" gefragt.

    Ja was eigentlich? Was willst du denn nun konkret wissen?

    Die Hintergrundinfo ist auch nicht allzu üppig. Brauchst du Streicheleinheiten oder Rat?

    lg
    ppiet


  • ananim, ich bin ja von Beruf Metzger und vor Gericht soll die Frage geklärt werden, ob ich noch in der Lage bin drei Stunden täglich in meinem Beruf zu arbeiten. Es ist klar, dass der Richter diesbezüglich danach recherchieren darf. Aber was hat mein Hobby - nämlich die Malerei - mit meinem Beruf zu tun? Das sieht ja schon ein bisschen nach Diskriminierung von Behinderten aus, zumal er auch schon die Bemerkung äußerte: Wer einen Computer bedienen kann, der kann auch arbeiten...
  • O-Ton Robby333:
    "[...] ich bin ja von Beruf Metzger und vor Gericht soll die Frage geklärt werden, ob ich noch in der Lage bin drei Stunden täglich in meinem Beruf zu arbeiten. [...]"

    Du interpretierst da was rein, was nicht drin ist. Schau bitte mal ganz genau nach:
    Geht es um drei Stunden am Tag irgendwas arbeiten? oder um drei Stunden am Tag in deinem Metzgerberuf arbeiten?

    Wenn du mit Bildern zu Geld kommen kannst (und es sieht danach aus), dann ist jede systematische Ausübung von "Angebot" oder Ausübenlassen von Angebot bereits wie ein Job in den Augen des Richters.
    Es ehrt den Mann, wenn er mit eigenen Augen im Internet schaut, wie das präsentiert wird. Andere (weniger internetversierte) lassen sich von deiner Gegenseite erklären, was dort angeblich steht und schwupps hast du auch noch den Staatsanwalt am Hals.

    Also nochmal:

    Ja was eigentlich? Was willst du denn nun konkret wissen?

    Brauchst du Streicheleinheiten oder Rat?

    (und ich empfehle dir, der Frage nicht weiter auszuweichen)


  • Hallo Robby333,

    ich muss gestehen, dass ich leider auch nicht wirklich weiß, wie ich Dir helfen soll. Denn ich werde nicht wirklich schlau daraus, was Du eigentlich von uns erwartest.

    Irgendwie macht es den Eindruck, Du scheinst lediglich Bestätigung dafür zu suchen, dass der Richter "böse" ist.

    Würde mich sehr freuen, wieder von Dir zu lesen 😀
  • Hallo Robby!

    Sicher kann ein Richter dies einfach so machen. Aber es ist eine Frechheit!

    Ich war auch mal in so einer Situation. Damals musste ich ein Gutachten anfertigen lassen. Und der Arzt fragte mich mit welchem Nicknamen ich im Netz unterwegs bin. Ich habe es ihm dann nicht gesagt. Dann erzählte ich das meinem Psychiater, der ziemlich wütend wurde. Wie weit soll das eigentlich noch gehen?

    Gut, du verkaufst Bilder. Aber so wie ich verstanden habe mehr 'Just for Fun' und nicht um deine Existenz zu sichern. Ausserdem darf man, auch als IV Rentner, monatlich etwas dazuverdienen. (Schweiz)

    Der Rat für einen Anwalt ist genau richtig. Suchen kann man immer, aber in wie weit darf/kann man es verwenden, resp. ist es relevant für deinen Fall?

    Liebe Grüsse
  • Falls ihr´s nicht bemerkt habt: Robby ist zuletzt vor drei Tagen hierdrin gewesen.

    Aber vielleicht will Kokosnuss für ihn sprechen. (Seelenverwandt oder Sonderaccount? - jedenfalls mit sofortigem Hilfreich-Schmuck).

    Wir Normalsterblichen können ohne konkrete Frage wohl nicht weitermachen. Das geschieht uns recht, denn wir haben noch immer nicht im Chor gerufen, dass der Richter ein gaaaaanz böser Mensch ist und den armen Robby mit der Anwendung des Gesetzes schikaniert ...
    😡

    ppiet
  • ppiet hat geschrieben:
    Wir Normalsterblichen können ohne konkrete Frage wohl nicht weitermachen. Das geschieht uns recht, denn wir haben noch immer nicht im Chor gerufen, dass der Richter ein gaaaaanz böser Mensch ist und den armen Robby mit der Anwendung des Gesetzes schikaniert ...
    😡

    ppiet


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    Für alle, die es nicht erkennen: Hier ist der Chor.
    Den Text haben wir von ppiet.
    Nun fehlen noch die Noten - Wer kann die liefern?
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