Hallo Robby!
Sicher kann ein Richter dies einfach so machen. Aber es ist eine Frechheit!
Ich war auch mal in so einer Situation. Damals musste ich ein Gutachten anfertigen lassen. Und der Arzt fragte mich mit welchem Nicknamen ich im Netz unterwegs bin. Ich habe es ihm dann nicht gesagt. Dann erzählte ich das meinem Psychiater, der ziemlich wütend wurde. Wie weit soll das eigentlich noch gehen?
Gut, du verkaufst Bilder. Aber so wie ich verstanden habe mehr ‚Just for Fun‘ und nicht um deine Existenz zu sichern. Ausserdem darf man, auch als IV Rentner, monatlich etwas dazuverdienen. (Schweiz)
Der Rat für einen Anwalt ist genau richtig. Suchen kann man immer, aber in wie weit darf/kann man es verwenden, resp. ist es relevant für deinen Fall?
Liebe Grüsse
ppiet hat geschrieben:
Wir Normalsterblichen können ohne konkrete Frage wohl nicht weitermachen. Das geschieht uns recht, denn wir haben noch immer nicht im Chor gerufen, dass der Richter ein gaaaaanz böser Mensch ist und den armen Robby mit der Anwendung des Gesetzes schikaniert ...
😡
ppiet
Wir Normalsterblichen können ohne konkrete Frage wohl nicht weitermachen. Das geschieht uns recht, denn wir haben noch immer nicht im Chor gerufen, dass der Richter ein gaaaaanz böser Mensch ist und den armen Robby mit der Anwendung des Gesetzes schikaniert ...
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ppiet
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Für alle, die es nicht erkennen: Hier ist der Chor.
Den Text haben wir von ppiet.
Nun fehlen noch die Noten - Wer kann die liefern?