gibt es einen § dass der Rehabilitationtraäger zuständig ist bei einen Antrag für einen Plattformtli

Kann keine Stufen mehr steigen und habe deshalb einen Antrag für einen Plattformlift bei der Rentenversicherung gestellt (bin Vollzeitbeschäftigt).Antrag wurde von der Rentenversicherung weitergeleitet an den Bezirk Mittelfranken mit der Begründung - keine Zuständigkeit.
Es müsste doch die Rentenversicherung zuständig sein! Gibt es einen § dass der Rehabilitationsträger zuständig ist ??

Antworten

  • Hallo Olafpassau,
    der Antrag wurde also nicht abgelehnt, sondern weitergeleitet.
    Was macht der Bezirk Mittelfranken jetzt damit? Bist Du darüber informiert worden?

    Es ist doch egal, wer zuständig ist, denke ich mir gerade so, obwohl ich nicht wirklich Ahnung habe, von dem Thema.
    Wichtig ist doch letztlich, dass das Ergebnis stimmt, also Du nur Dein Hilfsmittel bekommst.

    ...oder gibt es spezielle Gründe dafür, dass die RV Kostenträger sein soll?

    Ich weiß nicht, ob meine Fragen gescheit sind 😉 bitte sieh es mir nach, falls dem nicht so ist. Ich möchte es gerne verstehen. Danke.

    Viele Grüße
    Daniya
  • Hallo olafpassau,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wenn Dein Antrag an den Bezirk weitergeleitet wurde, muss dieser nun entscheiden und in Vorleistungen treten. Auch wenn er sachlich nicht zuständig ist. Es liegt dann am Bezirk, sich die Leistungen vom eigentlich zuständigen Träger zurückzuholen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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