Maximale Miethöhe mit Merkzeichen AG

Hallo zusammen.
Mein name ist Gunther, ich bin 31 Jahre alt und von Geburt an Hüftexer.
Noch wohne ich mit meiner Exlebensgefährtin und unserem gemeinsamen Sohn als Bedarfsgemeinschaft in einer behindertengerechten (barrierefreien) Wohnung, die 537,- € warm kostet.
Nun zu meiner Frage:
Wenn sie hier auszieht, muss ich dann auch hier raus? Oder darf ich hier wohnen bleiben?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Mir läge sehr, sehr viel daran, hier wohnen zu bleiben.

PS: Wohnort ist Berlin Spandau

Antworten

  • Hallo

    und Herzlich Willkommen im Forum.

    Fachlich kann ich dir nicht helfen, aber ich denke, das hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. ob du arbeitest, also Miete selber zahlst oder ob das Amt das übernimmt oder ob die Wohnung nach Auszug zu groß ist, wenn vorher drei Personen und danach nur eine Person dort wohnen.

    Wenn Behörden mit involviert sind, mach dich dort schlau, schildere deine Situation und frag nach deren Richtlinien und wie schnell eine ähnliche evtl. kleinere Wohnung für dich frei wäre, wenn du dort raus müsstest. Gib an, falls es stimmt, dass eines der Zimmer ein Kinderzimmer sein soll für Besuche deines Sohnes bei dir nach der räumlichen Trennung. Oder bleibt er bei dir? Dann sähe alles wieder anders aus. Das Amt muss auf jeden Fall wissen, dass du einen SBA hast, im Falle eines Rollis oder anderer Hilfsmittel erhöht sich dann die bewohnbare qm²-Zahl. Es kommt also nicht nur auf die Miete sondern auch auf die Fläche der Wohnung an.


    Viel Glück, Katrin
  • Erstmal danke für deine Antwort.

    Momentan bin ich leider noch Hartz IV Empfänger, was sich aber hoffentlich bald ändert.
    Ich nutze Rolli, Prothese und meine Krücken.

    Liebe Grüße
  • Ist denn niemand weiter da, der sich damit auskennt?

    LG
  • Ice2401 hat geschrieben:
    Hallo zusammen.
    Mein name ist Gunther, ich bin 31 Jahre alt und von Geburt an Hüftexer.
    Noch wohne ich mit meiner Exlebensgefährtin und unserem gemeinsamen Sohn als Bedarfsgemeinschaft in einer behindertengerechten (barrierefreien) Wohnung, die 537,- € warm kostet.
    Nun zu meiner Frage:
    Wenn sie hier auszieht, muss ich dann auch hier raus? Oder darf ich hier wohnen bleiben?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Mir läge sehr, sehr viel daran, hier wohnen zu bleiben.

    PS: Wohnort ist Berlin Spandau


    Hi,
    ich denke mal, man wird dich drinlassen "müssen". Aber wirklich verbindlich sagt dir das die Behörde. Warte bitte ab, dass man dich auffordert, umzuziehen oder dir abverlangt, einen Untermieter mit reinzunehmen.

    Du hast ein paar Argumente auf deiner Seite:
    a) deine Behinderung (Härtefall, weil schwer, Ersatzwohnung zu finden)
    b) ein Kind, das übernachten muss, wenn es z.B. in den Ferien kommt oder am Wochenende.
    c) Untermieter ins Kinderzimmer reinsetzen is nich!

    Gehe nicht auf die Behörde zu sondern teile nur unverzüglich mit, dass sich eure Bedarfsgemeinschaft ändert. Und Punkt. Danach ist das Sozialamt usw. am Zug.

    Bereite deine Argumente gut vor.

    LIESHIER

    Im dortigen Seitenmenü hats jede Menge weitere Stichpunkte.

    Such mal nach ner örtlichen Behindertenberatung oder besser kontakte einen Anwalt für Sozialrecht. (Ein RA für Mietrecht oder was anderes fällt erfahrungsgemäß auf den Bauch!) Ich würde da nichts im Alleingang machen. Es geht um Geld und nicht um den gesunden Menschenverstand.

    Achte bitte drauf, dass deine Freundin im Mietvertrag freigestellt wird, falls sie mit drinsteht. Eine Kündigung wäre falsch.
    Sollte sie nämlich "kündigen", würde das auch für dich gelten. Dann ist es passiert.

    Ich halte die Daumen
    ppiet
  • Vielen Dank für die Antwort.

    Nein, sie steht nicht mit drin, was ich persönlich aus eben solchen Gründen nicht wollte.
    Okay, dann werde ich jetzt erstmal abwarten und dann dementsprechend reagieren.
    Vielen Dank nochmal.

    LG
  • Vergiss nicht, unverzüglich die Änderung in der Bedarfgemeinschaft zu melden.

    Wenn die bisherige Hartz-4-Berechnung auf drei Personen bezogen war, dann ändert sich sowieso dein 1-Personenbedarf. Grundsicherung und Wohnkosten müssen auf dich als Einzelperson angepasst werden.

    Wenn du die Änderungsmeldung formulierst schreib die Frage mit rein, ob das SA automatisch neuen Bescheid erlässt oder ob du Antrag stellen musst!

    Hast du Pflegestufe beantragt?
    Wenn nein, mach das bitte sofort. Selbst wenn du Pflegestufe 1 nicht kriegst, vielleicht zahlt man dir ne Haushaltshilfe für Küche Fenster und Böden. Schließlich bist du Rollifahrer (!) und kannst diverse Handgriffe und Tätigkeiten nicht selbst ausführen. Das nennt sich Pflegestufe 0 und lockert weiteres Bares beim SA.

    ppiet
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  • jenner hat geschrieben:
    ppiet hat geschrieben:
    (.....) Hast du Pflegestufe beantragt?
    Wenn nein, mach das bitte sofort. Selbst wenn du Pflegestufe 1 nicht kriegst, vielleicht zahlt man dir ne Haushaltshilfe für Küche Fenster und Böden. Schließlich bist du Rollifahrer (!) und kannst diverse Handgriffe und Tätigkeiten nicht selbst ausführen. Das nennt sich Pflegestufe 0 und lockert weiteres Bares beim SA.

    Sorry ppiet,

    eines verstehe ich leider nicht. 🥺

    Bei mir wurde die Pflegestufe zunächst auch abgelehnt, sodass ich in den Widerspruch gehen musste.
    Aber ich habe trotz Rollstuhl weder die Pflegestufe 0, noch eine Haushaltshilfe genehmigt bekommen.

    Und bis zur endgültigen Entscheidung dauerte es einige Monate!
    Kläre mich bitte freundlicherweise auf.

    Schöne Grüße
    Jenner



    War ein Gutachter des MDK bei dir daheim, um deine Situation und dein Bewegunsvermögen in Augenschein zu nehmen?

    Hast du dir das schriftliche Gutachten geben lassen? (Es steht dir zu)
    Waren da keine Positionen drauf, die zwar nicht ausreichend Minutenwerte ergaben, jedoch eine gewisse Anzahl unter dem Stufe 1 Wert?

    Was kannst du denn in deiner Wohnung nicht selbst erledigen?

    ppiet
  • The user and all related content has been deleted.

  • [eines verstehe ich leider nicht.

    Bei mir wurde die Pflegestufe zunächst auch abgelehnt, sodass ich in den Widerspruch gehen musste.
    Aber ich habe trotz Rollstuhl weder die Pflegestufe 0, noch eine Haushaltshilfe genehmigt bekommen.

    Und bis zur endgültigen Entscheidung dauerte es einige Monate!
    Kläre mich bitte freundlicherweise auf.]


    um wen oder was geht´s dann?

  • jenner hat geschrieben:

    Sorry ppiet,

    eines verstehe ich leider nicht. 🥺

    Bei mir wurde die Pflegestufe zunächst auch abgelehnt, sodass ich in den Widerspruch gehen musste.
    Aber ich habe trotz Rollstuhl weder die Pflegestufe 0, noch eine Haushaltshilfe genehmigt bekommen.

    Und bis zur endgültigen Entscheidung dauerte es einige Monate!
    Kläre mich bitte freundlicherweise auf.

    Schöne Grüße
    Jenner





    hey jenner,
    wenn du sozialleistungen beziehst und im rollstuhl sitzt hast du anspruch auf eine haushaltshilfe auch ohne pflegestufe.
    wenn du arbeitseinkommen hast und das liegt über hartz IV dann mußt du diese selber zahlen bzw übernimmt das amt einen teil.
    biene
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