Berechnung ALG1 nach EU Rente und ruhendem ALG1 Antrag

Entschuldigung bei mir wirds etwas kompliziert, Schalmassel.


Sachstand:

Noch nie ALG 1 bekommen müssen.

Lebensbruttoverdienst > 1 Mio. € , alles Sozialabgabepflichtiges Einkommen, Lohn, Gehalt.


Von 1.02.2011 bis 31.07 2012 Krankengeldbezug also 77 Wochen nicht ausgesteuert.


Der KK Bezug wäre bis 08.08.2012 gegangen.

Ab 1.08. 2012 bis 31.06.2014 wurde eine volle EU Rente bewilligt.


Ich hatte mich allerdings im Juli 2012 auf das Ende des KK Bezuges arbeitslos gemeldet und Antrag auf ALG 1 gestellt. Das ALG 1 wäre zu diesem Zeitpunkt nach meinem letzten monatl. Bruttoverdienst aus der Beschäftigung ca 5000€
berechnet worden.

Allerdings kam natürlich der Ablehnungsbescheid vom ALG 1 ( Begründung § 156 Abs. 1 Satz 1 Bezug voller EU ).
Darin stand : Ihren Antrag vom 9.August 2012 lehne ich ab. Ihr anspruch ruht weil sie Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Wegen des Ruhens darf Arbeitslosengeld nicht gezahlt werden.

Wie erwähnt bekam dann ab 1.8.2012, 23 Monate lang eine volle EU Rente.
Diese wurde mit Bescheid vom 26.06.2014 nicht verlängert und ich ging in Widerspruch.

Anfang Juni 2014 habe ich mich vorsorglich zum 1.7. 2014 arbeitslos gemeldet um Überschneidungen des laufenden Weiterführungsantrages der EU Rente zu überbrücken.

Ich bekam dann einen neuen Antrag mit samt ärztlichem Fragebogen und habe diesen auch schon ausgefüllt wieder alles dem Amt gegeben.

Mittlerweile kam auch ein Bogen der Rentenversicherung LTA Antrag mit beruflicher Reha , Begründung: Im Rahmen der ärztlichen Begutachtung gelangen die beratenden Ärzte zu der Auffassung, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen sind. Ich bin 60% schwerbehindert.

Am Donnerstag habe ich nun einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin, die mein Fall dann besprechen will.

Wie wird das Arbeitslosengeld jetzt berechnet ? Nach fiktivem Einkommen ?
Die Dame die mir damals den Ablehnungsbescheid ALG 1 geschickt hatte mit dem Vermerk dieser ruht meinte ich hätte 4 Jahre darauf Anspruch.

Oder erlöscht der Anspruch, wenn überhaupt einer entstanden ist wegen § 161 Abs 1 SGB drittes Buch.

Gilt für mich die Nachhaltigkeitsregelung und damit die fiktive Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, und wenn, dann für meinem alten Beruf?

Was wenn der ärztliche Stab des Amtes mich als nicht Verfügbar einstuft , allerdings der Rententräger für vollschichtig einsetzbar.

Wie würde bei Inanspruchnahme von LTA und beruflicher Reha das Übergangsgeld berechnet? Nach welchem Verdienst ?


Sorry Schlammassel halt

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