Psychotherapie über Eingliederungshilfe

Hallo,

meine Psychotherapie läuft aus, das max. Stundenkontingent ist ausgeschöpft und die gesetzl. KK wird eine Zwei-Jahres-Sperre setzen. Wir möchten aber aus versch. Gründen unbedingt ca. 1 Jahr weitermachen.
Hat hier jemand Erfahrungen damit (oder rechtliches Wissen), ob und wie Autisten (seelisch behindert, GDB 80) eine Psychotherapie über die Eingliederungshilfe für seel. Behinderte bekommen können?
Rein rechtlich sieht es aus, als ob es möglich wäre, aber ich finde im Netz keine Präzendenzfälle. Ich finde auch nirgends dazu Informationen, unter welchen genauen Umständen / Voraussetzungen das möglich ist, und ob der med. Rehaträger (wäre hier die KK?) dazu verpflichtet wäre, auch wenn er gerade seinerseits eine Sperre gesetzt hat etc.

Für jeden Rat und Tipp dankbar.

Antworten

  • Guten Abend Johstueb,..

    wenn ich es richtig verstanden habe so musst du einen Verlängerungsantrag stellen bei deiner dir zuständige KK. In der Regel macht dies auch der / die Psychotherapeut / tin. Frage doch mal nach dazu .

    Link dazu;

    http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-psychotherapie/wer-uebernimmt-die-kosten.html

    Mfg Lyn 😉
  • Wie schon geschrieben, das max. Stundenkontingent ist bereits ausgeschöpft. Dann kann man nichts mehr verlängern.
  • Hallo Johstueb,

    ich habe aus der Ausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Information, dass die vielfach gefürchtete zweijährige Pause nicht eingehalten werden muss. Das ist wohl auch eine Ermessensfrage. Die Psychotherapeutin kann also theoretisch einen erneuten Erstantrag stellen und sollte diesen dann auf jeden Fall auch ausführlich begründen. Dieser muss dann ja von der Kasse geprüft und Beschieden werden. Wenn der Antrag mit rechtsmittelfähiger Begründung abgelehnt wird, kann daraufhin Widerspruch eingelegt werden. Ich würde der Kollegin auch empfehlen, sich beim Berufsverband zu erkundigen, wie die damit umgehen würden. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen bei der Kasse für volljährige Patienten nicht anders sind.
    Eingliederungshilfe wird in den Bundesländern unterschiedlich gern bewilligt. Ich selbst habe da nur Erfahrungen mit Kindern mit Asperger-Syndom. Da kann eine psychotherapeutische Behandlung über § 35a KJHG übernommen werden. Bei Erwachsenen müsste das ja über die Eingliederungshilfe laufen. Diese wird nachrangig gewährt, das heißt, dass auf jeden Fall vorher bei der Krankenkasse sicher sein muss, das nichts mehr geht.
    In manchen Kreisen oder Bundesländern wäre außerdem der Abschluss einer Trägervereinbarung erforderlich. Für die genauen Details würde ich mich an der zuständigen Stelle bei der Stadtverwaltung erkundigen.
    Ich hoffe, das hilft ein bisschen weiter.
    Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg
    Herzlich
    das Meerschneckchen
  • Danke Meerschneckchen,
    ich habe es weitergeleitet und wir sprechen nächste Sitzung nochmal drüber.

    Ja, es müsste über die Eingl.hilfe laufen, das gestaltet sich aber nicht nur in B, meinem Wohnort, schwierig.
    Ja, die vielfach gefürchtete 2-J.-Sperre ist nicht Gesetz, aber weitgehend Praxis. Da ich für meine KK extrem teuer bin - da schwerbeh. und chron. krank - gibt es auch schon lange keine Hoffnungen mehr auf kooperative Gespräche mit der KK. Deshalb bleibt nichts als Eingliederungshilfe, zu der ich - ohne schlechtes Gewissen - meine Therapie und ihre Wirkungen zählen würde. Dieser Weg scheint aber genauso wenig erfolgversprechend. Leider scheine ich in allen Belangen eine Präzendenzfallexistenz führen zu müssen... 🥺
  • johstueb hat geschrieben:
    Danke Meerschneckchen,
    ich habe es weitergeleitet und wir sprechen nächste Sitzung nochmal drüber.


    Ja, es müsste über die Eingl.hilfe laufen, das gestaltet sich aber nicht nur in B, meinem Wohnort, schwierig.
    Ja, die vielfach gefürchtete 2-J.-Sperre ist nicht Gesetz, aber weitgehend Praxis. Da ich für meine KK extrem teuer bin - da schwerbeh. und chron. krank - gibt es auch schon lange keine Hoffnungen mehr auf kooperative Gespräche mit der KK. Deshalb bleibt nichts als Eingliederungshilfe, zu der ich - ohne schlechtes Gewissen - meine Therapie und ihre Wirkungen zählen würde. Dieser Weg scheint aber genauso wenig erfolgversprechend. Leider scheine ich in allen Belangen eine Präzendenzfallexistenz führen zu müssen... 🥺


    Sag mal, johstueb,

    Übst du dich grad in der Vertreibung deiner Langeweile?

    "Nächste Sitzung"? Das solltest du vielleicht erläutern, ich will nicht dumm sterben 😉

    Auch wäre es freundlich, wenn du uns deine Abkürzungen im Text ersparst. Deine "Präzedenzfallexistenz" scheint mir eine Schöpfung deiner Eloquenzversuche zu sein. Komm doch bitte mal mit Klartext und konkreter Fragestellung rüber.

    ppiet


  • Hallo,
    ppiet hat geschrieben:
    johstueb hat geschrieben:
    Danke Meerschneckchen,
    ich habe es weitergeleitet und wir sprechen nächste Sitzung nochmal drüber.


    Ja, es müsste über die Eingl.hilfe laufen, das gestaltet sich aber nicht nur in B, meinem Wohnort, schwierig.
    Ja, die vielfach gefürchtete 2-J.-Sperre ist nicht Gesetz, aber weitgehend Praxis. Da ich für meine KK extrem teuer bin - da schwerbeh. und chron. krank - gibt es auch schon lange keine Hoffnungen mehr auf kooperative Gespräche mit der KK. Deshalb bleibt nichts als Eingliederungshilfe, zu der ich - ohne schlechtes Gewissen - meine Therapie und ihre Wirkungen zählen würde. Dieser Weg scheint aber genauso wenig erfolgversprechend. Leider scheine ich in allen Belangen eine Präzendenzfallexistenz führen zu müssen... 🥺


    Sag mal, johstueb,
    Übst du dich grad in der Vertreibung deiner Langeweile?

    "Nächste Sitzung"? Das solltest du vielleicht erläutern, ich will nicht dumm sterben 😉

    Auch wäre es freundlich, wenn du uns deine Abkürzungen im Text ersparst. Deine "Präzedenzfallexistenz" scheint mir eine Schöpfung deiner Eloquenzversuche zu sein. Komm doch bitte mal mit Klartext und konkreter Fragestellung rüber.

    ppiet




    ich fand den Beitrag von johstueb problemlos verständlich.
    Er hat offensichtlich noch eine oder mehrere restliche Therapie-Sitzungen, daher der Bezug zu "nächster Sitzung".

    Und "Präzedenzfallexistenz" gefällt mir als Wortschöpfung auch sehr gut - werde ich mir merken.

    Die Fragestellung scheint mir auch sehr konkret und meerschneckchen hat ja auch eine sehr gute Antwort geben.

    Also, was genau möchtest Du noch für Informationen haben, ppiet?

    Beste Grüße, ananim
  • hi ananim,

    Meerschneckchen hat optimal geantwortet. Mir das noch näher zu bringen ehrt dich. 😀

    Etwas allergisch bin ich gegen die Handhabung "nächste Sitzung" "nächste Sitzung".
    Das riecht nach Zeitverlust und deutet auf einen etwas unlustigen Therapeuten hin.
    Denn dem stünde eine ungeliebt umfangreiche Hausaufgabe bevor, wenn er alle Aspekte dokumentieren will und die KK wegen Verlängerung fachlich unter Beschuss nimmt.

    Um einen rechtmittelfähigen Ablehnungsbescheid der KK zu kriegen zählt jeder Tag. Und es zählt auch Umfang und Vollständigkeit der Argumentation durch den behandelnden Therapeuten. Wenn der nicht zieht, ist die ganze Liebesmüh für die Katz.

    Und in dessen Bewusstsein ist ja wohl ebenfalls die Vorstellung der Präzendenzfallexistenz recht lebendig weil es nicht nach 08/15-Muster geht mit dem Geldverdienen.

    Ich denke, die Frage einer Verlängerung über die Zweijahresgrenze hinaus ist ein bisschen zu früh ad acta gelegt worden. Ein nicht nahtloser Übergang in die Fortsetzung kann ja dazu führen, dass der bisherige Behandlungsaufwand komplett fruchtlos wird. Wenn das droht und es der KK unausweichlich schwarz auf weiß unter die Nase gehalten wird, riskieren die Herrschaften ne einstweilige Anordnung. Das sollte zum Überdenken eigentlich Anstoß geben.

    Nur ist die Dringlichkeit schwer zu erklären, wenn die zentrale Figur der Antragstellung, der Therapeut, nur im Sitzungsrhythmus zu erörtern geruht...

    ppiet

  • Hallo ppiet,
    bei allem Respekt, bitte halte dich nach Möglichkeit in Zukunft aus meinen Threads fern und antworte nicht. Wir hatten dieses Spiel schonmal, und ich möchte keinen ständigen Ärger mit dir.
    Zum Thema war alles gesagt. Danke nochmal an die freundlichen Helfer!
  • off topic
    hey
    johstueb,
    du musst dich schon damit abfinden daß hier jeder antworten oder fragen darf, es ist ein freies forum.
    passt dir etwas nicht dann drück auf den button "melden"!
    du kannst dir aber auch gerne ein eigenes geschlossenes forum einrichten, da kannst du bestimmen wer mitglied ist und wer antworten darf.
    hier jedenfalls nicht!
    biene
  • Keine Sorge, ich komme mit freien Foren klar. 😆 Ich wollt's ihm/ihr ja nur mal nahelegen, ob er/sie es macht, ist dann eine andere Sache.
  • johstueb hat geschrieben:
    Hallo ppiet,
    bei allem Respekt, bitte halte dich nach Möglichkeit in Zukunft aus meinen Threads fern und antworte nicht. Wir hatten dieses Spiel schonmal, und ich möchte keinen ständigen Ärger mit dir.
    Zum Thema war alles gesagt. [...]


    @johstueb
    Zum Thema war keinesweg alles gesagt.
    (Allerdings alles, was in deinem betroffenen Gehirn bereits ermüdend durchgekaut war.)

    Nach meiner Erfahrung und Kenntnis mit der Zweijahresgrenze ist keineswegs ausgereizt, dass die KK zahlt. Für nachrangige Leistungsträger kann dies Bedeutung haben. Entschuldige, dass ich einen schritt weiter denke als deine geschilderte Sicht reicht.
    Aber das interessiert dich ja offensichtlich nicht, denn es wäre Majestätsbeleidigung weil widersprüchlich zu deiner hehren längst fertigen Meinung.

    Oder?

    ppiet
  • ppiet,
    ich werde mich mit dir nicht auf einen schriflichen Schlagabtausch einlassen, mach das bitte mit deinesgleichen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.