Verwarnungsgeld bekommen mit Handbike

Hallo Leute, ich wurde von einem Polizisten angehalten mit dem Vorwurf das ich falsch durch die Einbahnstrasse gefahren wäre, lt. StVo §24 handelt es sich bei einem Handbike aber um ein besonderes Fortbewegungsmittel und unterliegt nicht der SStVO sondern wird vom Gesetz her als Fußgänger gezählt. Ich habe dem Verwarngeldbescheid widersprochen mit dem o. g. Paragraphen aber die Polizei hat mir eine Stellungnahme zurückgeschickt mit einem Urteil ohne Aktenzeichn des OLG Oldenburg in Bezug auf Fahrrad und Handbike aber ich finde diesbezüglich nichts. Bitte DRINGEND um HILFE!!!

Antworten

  • Ich weiss nicht recht, mit einem Fussgänger würde ich so ein Bike nicht gleich setzen. Ich mache ja schon mit dem Stuhl Fussgänger platt und mit dem Bike müsstest du eher an ein tempo und Reichweite von einem Fahrrad ran kommen zudem kannst du auch Radwege nutzen.

    Einbahnstraße ist halt doof, hätte sich sicher vermeiden lassen können.

    So ein verwahrungsgeld kann ja nicht die Welt sein, da musst du halt Abwegen ob du ne chance auf erfolg hast und ob es das wer ist.

    Vielleicht wäret du ja besser dran wenn du einfach zahlst und gut, schließlich so Ast rein war es nicht in der falschen Richtung in eine Einbahnstraße.
  • Hallo Sindbad,

    leider habe ich keine gesetzliche Regelung oder ein passendes Urteil parat, sondern nur einen Link von einem Vereinstreffen des Karlsruher Mobiltreffs.

    Dort wurde ein Referat von Polizisten gehalten.
    Unter anderem ging es um die rechtliche Einordnung von Rollstühlen im Verkehr.

    Wenn du im Link das Treffen vom 14.04.2014 durchliest, kommst du im fünften Absatz auf das Thema Handbike.

    Es wurde explizit gesagt:
    "Als Radfahrer, wie einige der Zuhörer vermuteten, zähle man nur in Ausnahmefällen, nämlich mit einem reinen Handbike."

    Hier der Link:
    http://www.mobil-mit-behinderung.de/content/pages/37376.htm

    So wie's aussieht, wirst du wohl zahlen müssen.

    Aber vielleicht hat jemand eine "echte" Fundstelle...

  • Wie lautet denn die Definition eines reinen Handbikes? In meiner Begründung nach meinem Widerspruch wird von einem Liegerad gesprochen, wenn dies die Definition eines Handbikes ist dann fällt meines definitiv nicht darunter. Ich habe ein sogenanntes Vorspannbike und ist damit ein Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Auf welcher Grundlage basieren die Äußerungen des Polizeibeamten?

    Ich denke nicht das Ihr einfach so zahlen würdet wenn Ihr eine Chance wüsstet diese Strafe zu sparen. Ich möchte den beamten nicht einfach die Freiheit geben etwas zu ahnden was rechtlich nicht haltbar ist. Mir ist bewusst das Rollstuhlangelegenheiten im rechtlichen Sinne oft ein Grenzfall ist. Über ein klar geganntes Handbike wird im rechtlichen Sinne nie gesprochen.

    Hier der Paragraph auf den ich mich bezogen habe.

    § 24
    Besondere Fortbewegungsmittel

    (1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

    (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

  • Sindbad hat geschrieben:


    Hier der Paragraph auf den ich mich bezogen habe.

    § 24
    Besondere Fortbewegungsmittel

    (1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

    (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.


    hey sindbad
    und was sagt der paragraph? daß du als fußgänger auf der einbahnstraße laufen darfst?
    korinthenkackerei ist das. verkehrsteilnehmer haben sich an die regeln zu halten.
    dem polizist gebührt meine hochachtung.
    manche glauben sie seien im rechtfreien raum nur weil sie behindert sind.
    biene
  • Hmm...

    Warst du auf der Straße oder auf dem fussweg neben der Straße ?

    Naja wenn du auf dem Fussweg warst, würde es das unterstützen mit dem Fußgänger obwohl ich da anderer Meinung bin.

    Wenn du auf der Straße gefahren bist, naja hat nicht sollen sein.

    Bedeutet es dir so viel um das Bußgeld drum rum zu kommen ? Ich meine wenn du deine ganze mühe jetzt beziffern müsstest die du in die Vermeidung steckst und den stress den du dir antust. Glaubst du nicht das es vielleicht einfacher wäre zu zahlen ?

    Ich persönlich habe das Gefühl das du das etwas zu persönlich nimmst und dir auch etwas diskriminiert vor kommst. Was ist für falsch halte, du wurdest ganz genau so behandelt wie jeder anderer auch der auf der Straße in die falsche Richtung fährt. Ich glaube auch nicht das es von belang ist ob du schritt Geschwindigkeit gefahren bist oder die volle Geschwindigkeit des bike's ausgenutzt hast, es ändert nichts an den Möglichkeiten.
  • Sindbad hat geschrieben:
    [...] die Polizei hat mir eine Stellungnahme zurückgeschickt mit einem Urteil ... des OLG Oldenburg in Bezug auf Fahrrad und Handbike aber ich finde diesbezüglich nichts.
    [...]


    Hi Sindbad,
    die o.a. Stellungnahme und das Urteil des OLG wären ja wohl relevant!? oder bringst du sie uns deshalb nicht, weil sie deine Theorie nicht unterstützen?

    Stell den Wortlaut doch bitte mal hierher, damit wir alle was davon haben.

    Verkehrt durch die Einbahnstraße? Da ist ja wohl kein Gehweg gemeint, das war Fahrbahn, Schön glatt für Autos und so. Was also treibst du mit so ´nem Dingens dort? Du bewegst dich wie Radfahrer. Das ist das Kriterium der Polizei.

    der §24 sagt u.a. (hast du selbst oben dahergebracht)
    "(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit."

    Was ist daran unverständlich? In Schrittgeschwindigkeit dort wo Fussgänger auch laufen würden oder mit Schmackes auf der Fahrbahn. Und dann gilt "Einbahnstraße".

    Ich denke nicht, dass ein schlauer Richter auf deine Spitzfindigkeiten wegen der Bauart deines Straßenrenners reinfällt. Und als Geisterfahrer verkehrt durch ne Einbahnstraße?
    Wie bist denn du drauf?

    Aber schmeiß mal den OLG-Text her, vielleicht findet sich was ...
    ppiet





  • Der genaue Text der Polizei lautet: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch Muskelkraft von der suf ihm befindlichen Person/en, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. (OLG) Oldenburg.

    Ich habe nichts weggelassen oder dazu geschrieben der o. g. Text ist exakt so wiedergegeben worden in schriftlicher Form ohne Aktz. o. ä. mir geht es alleine um die Definition ich bin der Meinung das hier keine genau Zuordnung herrscht und warum sollte ich denn bitte freiwillig etwas bezahlen wenn es rein rechtlich keine Handhabe dafür gibt?!. Ich bin mir sicher das keiner von euch freiwillig das Geld bezahlt wenn es die Möglichkeit gibt drumherum zu kommen. Diese ganzen Kommentare von wegen bezahl doch einfach und gut ist usw. kommen nur weil es euch persönlich nicht betrifft.

    @Narun, ich mache mir die Mühe weil ich nichts zu verschenken habe.
  • Hallo Sindbad,

    darf ich mal fragen, um welchen Betrag es geht?

    Es gilt dann für sich selbst zu überdenken, ob man sich dafür jede Menge Stress macht oder lieber nicht.

    Sicher geht es auch ums Prinzip, aber Nerven sind halt auch sehr kostbar.

    Lieben Gruß
    vom Zornröschen 😉
  • Danke für die Ergänzung.

    Das OLG Oldenburg sieht das so und definiert deine Karosse als Fahrrad.

    Du könntest natürlich den Bundesgerichtshof bemühen.
    Allerdings wäre der Europäische Gerichtshof wohl schneller ... 😡

    Mit dem Fahrrad in ´ner Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung kostet nun mal Peseten.
    Das ist so ein alter Brauch unter Verkehrsteilnehmern.
    Sieh´s als Lehrgeld.
    Wenn´s blöd kommt kann´s durch deinen Widerspruch übel teurer werden.

    ppiet



    _______________________________________

  • NACHTRAG:

    "[...]
    Eine gesetzliche Definition für das Fahrrad gab es bis vor drei Jahren nicht. Damals zog ein Liegefahrrad-Fahrer bis vor das Bundesverwaltungsgericht, um zu klären, ob es auch für ihn einen Radwegebenutzungszwang gebe. Ja, den gebe es, sprach das Gericht und beschrieb das Fahrrad in seiner Urteilsbegründung wie folgt: "Hiernach ist ,Fahrrad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird." Wäre das also auch geklärt. [...]"

    QUELLE

    Nach obiger Definition ist ein Rollstuhl mit Frontantrieb durch Handkurbel eben auch nur ein Fahrrad.
  • Sindbad hat geschrieben:
    Über ein klar geganntes Handbike wird im rechtlichen Sinne nie gesprochen.


    Hallo Sindbad,

    da braucht ja auch nicht drüber gesprochen.. oder geschrieben werden weil jedes Fahrzeug mit min. 2 Rädern ... hintereinander...und Kurbelantrieb per Muskelkraft rechtlich ein Fahrrad ist.

    Du solltest dir mal vorstellen, das wenn du falschrum in eine Einbahnstraße fährst, und dabei eine Person auch nur erschreckst, so das sie sich verletzt, zahlst du den entstandenen Schaden = Arztkosten, KH aufenthalt plus Sachschäden.

    Da du darauf bestehst, das du recht hast wird quasi eine Vorsätzliche Tat daraus. Haftpflichtversicherungen gehen bei solchen Schäden mitunter nur in Vorleistung, und holen sich das Geld beim Versicherten wieder !

    Wenn du mit deinem Handbike auf dem Bürgersteig fährst...und einen Unfall verursachst ist das genau so. In einer Einbahnstraße falsch rum auf dem Bürgersteig kostet das doppelte....dann gibt es noch ganz schlaue, die dabei auch noch mit dem Handy rum machen.... das macht dann richtig ein Loch in die Kasse.

    Sei froh das nicht mehr passiert ist, zahle, und verbuch es als Lehrgeld !

    😀 Helmut
  • Sindbad hat geschrieben:
    Hallo Leute, ich wurde von einem Polizisten angehalten mit dem Vorwurf das ich falsch durch die Einbahnstrasse gefahren wäre, lt. StVo §24 handelt es sich bei einem Handbike aber um ein besonderes Fortbewegungsmittel und unterliegt nicht der SStVO sondern wird vom Gesetz her als Fußgänger gezählt. Ich habe dem Verwarngeldbescheid widersprochen mit dem o. g. Paragraphen aber die Polizei hat mir eine Stellungnahme zurückgeschickt mit einem Urteil ohne Aktenzeichn des OLG Oldenburg in Bezug auf Fahrrad und Handbike aber ich finde diesbezüglich nichts. Bitte DRINGEND um HILFE!!!


    Ah, ein Fußgänger darf also auf der Straße falsch rum durch die Einbahnstraße gehen? Sorry, aber du hast dich selbst und andere gefährdet, ein Handbike ist kein Fußgänger und ich bezweifle auch, dass du ein entsprechendes Urteil raushauen könntest. Selbst wenn du begründen könntest, warum du falsch rum durch eine Einbahnstraße fährst müsstest du die Strafe bezahlen. Ich würde dir empfehlen, es gut sein zu lassen, am Ende wirst du wesentlich mehr bezahlen müssen. Sei froh, dass dir bisher nichts passiert ist und halte dich an die richtigen Verkehrsregeln.
  • Übrigens fahren die meisten Radfahrer sowieso wie sie wollen und verursachen soviele Unfälle wissentlich werden aber sehr selten zur Rechenschafft gezogen. Ausserdem dürfen Radfahrer in manchen Einbahnstraßen regelkonform entgegen der Fahrtrichtung fahren.

    Ich finde es schon sehr bedenklich das der ADFC gegen eine generelle Helmpflicht ist obwohl dadurch garantiert viel weniger schwere Unfälle geschehen würden.




  • Sindbad hat geschrieben:
    Übrigens fahren die meisten Radfahrer sowieso wie sie wollen und verursachen soviele Unfälle wissentlich werden aber sehr selten zur Rechenschafft gezogen. Ausserdem dürfen Radfahrer in manchen Einbahnstraßen regelkonform entgegen der Fahrtrichtung fahren.

    Ich finde es schon sehr bedenklich das der ADFC gegen eine generelle Helmpflicht ist obwohl dadurch garantiert viel weniger schwere Unfälle geschehen würden.


    Radhelm ist Verblödungsmerkmal: "Ich hab doch nen Helm auf, dann kann ich leichtsinniger fahren ..."

    Es gibt auch Narren, die beim Radwegschild nicht nur das Bild eines Herrenrades wünschen sondern auch anteilig die Damenradsilhuette.
    Ob Pink im Gespräch ist statt weiß auf blau, weiß ich nicht.

    Die Helmpflicht für Radfahrer an "garantiert viel weniger schwere Unfälle" festzumachen ist politisch grad Mode und ausgemachtes Parteibuchgeschwafel. Durch nichts gesichert außer durch Bangemachen für Hysterische.

    Wenn natürlich so´n Helm die Intigenz gewisser Einbahnstraßenbefahrer heben würde - tja das wäre was anderes.

    Aber so ...
    Soll doch jeder selbst entscheiden, ob er sich dem natürlichen Ausleseprozess aussetzen will oder nicht.

    Und nun: was war doch gleich deine Eingangsfrage, wo du unsere Hilfe wolltest?

    Gruß
    ppiet


  • Es gibt zwei Möglichkeiten: du zahlst oder lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen.

    Wärst du mim Rad unterwegs gewesen, hättest du absteigen und schieben müssen. Das wird in deiner Situation wohl nicht möglich sein. Deshalb wäre ein Fahren mit Schrittgeschwindigkeit angebracht gewesen. Ich gehe mal davon aus, dass der Gehweg ungeeignet war, um mit dem Teil darauf zu fahren.
    Ob das Gericht das genau so sieht?

    Du könntest es in deinem widerspruch so begründen. Der Weg ist folgender:
    1. Die Verwaltung fordert Verwarnungsgeld.
    Du legst widerspruch ein.
    2. Die Verwaltung lehnt ab und verlangt Bußgeld.
    Du legst widerspruch ein.
    ggf. meldet sich noch die Staatsanwaltschaft.
    ...
    Irgendwan kommt das Gericht auf dich zu. Wenn dem Sachbearbeiter bei Gericht deine Einwände plausibel vor kommen, wird das Verfahren eingestellt. Sonst kommt es zur mündlichen Verhandlung.
    Wenn du verlierst, musst du neben der Strafe auch die Verfahrenskosten tragen.

    Mit unter ist es auch sinnvoll, bei der Verwaltung vorzusprechen und den Sachverhalt ganz einfach aufzuklären.