Drohende Kündigung: Selbständig machen oder für Festanstellung kämpfen?

Hallo liebes Forum,

ich bin schwer gehbehindert (80%, Merkzeichen aG und B) und seit zehn Jahren bei einer Firma angestellt, die mich nun betriebsbedingt entlassen möchte. Nun laufen diverse Gespräche mit dem Integrationsamt und meinem Anwalt.

Als Vergleichsangebot für eine gütliche, außergerichtliche Einigung will man mir schmackhaft machen, eine kleine Abfindung anzunehmen und mich dann ein Jahr lang frei zu beschäftigen - mit einer entsprechenden schriftlichen Zusage.

Das hieße, ich müsste mich selbständig machen, was ich mir aber beim besten Willen nicht zutraue. Außerdem tut es mir weh, dass ich für das eine Jahr, das ich frei für meinen derzeitigen Arbeitgeber arbeiten könnte, nur noch die Hälfte meines alten Gehalts bekäme und mich ja obendrein selbst versichern müsste. Trotzdem raten mir das Integrationsamt und mein Anwalt dazu, das Angebot anzunehmen. Warum, ist mir nicht klar. Es wird immer nur argumentiert, man könne doch nicht mehr gut miteinander arbeiten, wenn man sich mehr oder minder eingeklagt hätte.

Ist es in meiner Situation nicht besser, sich weiter gegen die Zustimmung des Integrationsamts und die Kündigung zu wehren? Ich bin Ende 40 und körperlich wirklich sehr stark eingeschränkt. Dass ich noch mal eine Anstellung bekomme, kann ich mir kaum vorstellen. Und was wäre, falls sich meine Gesundheit verschlechtert, so dass ich in ein paar Jahren möglicherweise erwerbsunfähig würde. Stimmt es, dass die EU-Rente sich dann nach der Höhe des letzten Gehalts bemisst? Was würde das bedeuten, falls ich mich selbständig gemacht hätte?

Für Eure Erfahrungen, Tipps und Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.

Seestern

Antworten

  • Hallo Seestern!

    Herzlich Willkommen im Forum.

    Du erwähnst die betriebsbedingte Kündigung - geht es da um Insolvenz o.ä?

    Ich habe diesen Stress letztes Jahr durchgemacht. Wir mussten Insolvenz anmelden, gehören zum Hamburger Senat, ich bin jetzt 15 Jahre dort angestellt, werde im Oktober 40 und habe einen SBa mit 80%, G und aG sowie eine Tochter mit Behinderung, die beim Vater lebt.

    Ich hatte ein Telefonat mit dem Integrationsamt, wo mir klar gesagt wurde, wenn es um betriebsbedingte Kündigung geht, kann das Amt fast nichts machen, weil es nicht um die Person im einzelnen geht. Es wird nicht gesagt, bei Herrn X oder Frau Y gefällt uns die Nase oder die Figur nicht, sondern es geht um das Überleben der Firma.

    Bei uns gab es einen Sozialplan mit einer Punkteberechnung. Man bekam Punkte für
    - Lebensalter
    - Betriebszugehörigkeit
    - Kinder
    - Schwerbehinderung

    In der Summe der Punkte lag ich hinter Kollegen mit höherem Alter, längerer Zugehörigkeit, die auch einen SBA aber keine Kinder hatten zurück und stand auf der Kündigungsliste für Februar diesen Jahres.
    Dass ich bis heute dort arbeite, habe ich glücklichen Zufällen zu verdanken, weil der Betriebsrat die Zahl der "Restkollegen" nach oben setzte und welche vom sinkenden Boot sprangen, die nicht auf der Liste standen.

    Zu deiner Frage mit der selbstständigkeit kann ich nichts sagen, ich stolperte nur über den Begriff der betriebsbedingten Kündigung und deinem Kampf, dazubleiben.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Seestern,

    das Amt und dein Anwalt raten dir das Angebot anzunehmen, weil du nach deren Erfahrung so "besser zurecht kommst", als wenn vor Gericht eine einfache Kündigung ohne oder deutlich geringere Abfindung daraus wird. Bei dem Angebot sollte geklärt werden, wie es nach dem Jahr als "selbstständig Beschäftigter"... wenn es damit nicht weitergeht, mit der Arbeitslosigkeit... der Höhe der Arbeitslosengeldes aussieht.

    Dann ist da noch die Frage... wenn zwar gekündigt wird, aber keine Selbständigkeit folgt, der Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Je nachdem was dabei rauskommt, kann die Variante mit dem Jahr Selbständigkeit durchaus interessant sein.

    Überlegenswert ist vielleicht auch die Möglichkeit, weniger zu arbeiten... und da bleiben zu können. Wie sieht es damit aus ?

    😀 Helmut
  • Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ein Arbeitgeber vor Gericht mit einer Betriebsbedingten Kündigung durchkommt, wenn er so viel Arbeit hat, dass er dich dann als Scheinselbständigen weiter beschäftigen muss. Könntest du diesen Vorschlag vor Gericht beweisen?

    Ich habe die Erfarung gemacht, dass es viel Anwälte gibt, deren Berufszweck darin besteht, Fälle abzuwickeln. Ob sie gewinnen oder verlieren macht keinen Unterschied, weil sie so oder so ihr Geld bekommen. Je mehr sie sich rein hängen, umso mehr Zeit "verplempern" sie damit. Manchmal kennen sie sich nicht mal mit den Gestzen richtig aus, für die sie Fachanwalt sind.

    Eins ist klar, wenn du raus bist, stellt dich niemand mehr ein. Ob du EU-Rente bekommst, ist fraglich. Dann fällst du in Hartz IV. Die Höhe der EU-Rente hängt von deinem bisherigen Durchschnittsverdienst ab. Nur bei Beamten oder BG-Rente interessiert das letzte Gehalt. Die Scheinselbständigkeit führt dazu, dass dein Arbeitslosengeld-Anspruch sinkt. Auch dein durchschnittlicher Rentenbeitrag, weil du vermutlich weniger einzahlst. Lass dich dazu aber von einem Rentenberater genauer aufklären.

    Die andere Frage ist: Kannst du deine Arbeit überhaupt ordnungsgemäß ausführen? Dass dich dein Arbeitgeber los werden will, hat doch Gründe. Selbst bei tatsächlichen Engpässen schiebt man das "gute Personal" da hin, wo man es betriebsbedingt nicht rauswerfen muss. Denn irgendwann werden die Zeiten besser und da ist gutes Personal sehr wertvoll.
  • Hallo Ihr drei,

    tausend Dank für Eure Antworten. Ich bin ganz überwältigt von der Resonanz und Euren Tipps.

    Meine Firma ist zwar (noch) nicht insolvent, aber finanziell sehr angeschlagen, so dass die Abteilung, in der ich angestellt bin, komplett geschlossen werden soll. Daher trifft es auch mich als Schwerbehinderte. Unsere Aufgaben sind zwar noch zu erledigen, sollen aber in Zukunft an externe Dienstleister vergeben werden, weil das billiger ist. Das soll der Firma helfen, die drohende Insolvenz abzuwenden. Es gibt für jeden der Betroffenen eine kleine Abfindung und in meinem Fall sollen 1000 Euro wegen meiner Behinderung draufgelegt werden. Und eben ein schriftlicher Vertrag für 1 Jahr über ein bestimmtes Kontigent an Aufträgen, falls ich dem allen zustimme.

    Helmuts Idee, dass ich vielleicht bleiben kann, wenn ich anbiete ein oder zwei Tage weniger zu arbeiten, werde ich auf jeden Fall mal vorschlagen. Vielleicht lassen die sich ja darauf ein. Wie gesagt, mich selbständig zu machen, traue ich mir einfach nicht zu. Ich müsste ja auch andere Kunden haben, um nicht scheinselbständig zu sein, und wüsste nie, ob auch genug Aufträge kommen. Ich glaube, da könnte ich keine Nacht mehr ruhig schlafen.

    Vielen, vielen Dank noch mal.
    Seestern

  • Guten Tag Seestern,..

    Um ehrlich zu sein scheint dein RA nicht wirklich Ahnung zu haben von der Materie.

    Auf keinen Fall würde ich dieses Angebot annehmen, es bedeutet eine Scheinselbständigkeit und Abhängigkeit vom jetzigen AG = Arbeitgeber.

    Auch würde mir persönlich das Angebot in dem Sinne nicht als ausreichend erkennend zu sein. Was würdest du denn zu dem Angebot / an Verdienst erziehlen? Kannst du deinen Lebensunterhalt in der Summe davon bestreiten ? All dies bezweifle ich sehr.

    Und du darfst bitte nicht vergessen bei einer Selbständigkeit ( welche Form auch immer) hast du Sozialabgaben zu leisten. Ein sehr wichtiger Punkt. Da bleibt nicht viel vom erzielten Einkommen übrig.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich der Kündigung ganz gelassen entgegblicken und wenn diese vorliegt eine Kündigungsschutzklage sofort auf den Weg bringen. ( Das wäre sozial gesehen der richtige Weg und hätte auch von deinem RA kommen müssen).

    a) kommt es dann zu einem Vergleich bekommst du eine höhere Abfindung als das was dir im Moment angeboten wird.

    b) Kommt es zu keiner Weiterbeschäftigung bekommst du Alg 1, bist versichert

    Wenn deine Firma so sehr angeschlagen ist wie du es beschreibst, dann bringt dir eine Weiterbeschäftigung / als SB = Selbständigkeit nichts. Denn wer garantiert dir bei einer SB - Beschäftigung das du auch dein Geld zur erbrachten Leistung bekommst.

    Wenn du kürzer arbeitest, hast du das gleiche Problem - mit der Bezahlung. Der Vorschlag ist zwar gut, nur, - dann muss auch das Konzept in der Firma stimmig sein. Und hier habe ich nichts zu gelesen. Halte an deinem jetzigen Vertrag fest dann kommst du sauber raus ohne das du in der Zukunft eine wirtschaftliche Krise hast im persaönlichen Bereich. Sicher du wirst weniger haben nur besser als gar nichts.

    Durch deine 10 jähr. Betriebszugehörigkeit hast du mit einer Kündigungsschutzklage eine gute Ausgangssituation vor dem AG = Arbeitsgericht.

    P.s.
    Deine Firma ist angeschlagen und der AG will die Sozialkosten / Abgaben/ Lohnkosten auf eine Scheinselbständigkeit zum jetzigen Beschäftigten auslagern zu schlechten Bedingungen für jeden Einzelnen von euch das ist alles. ( kurz zusammengefasst) Ob dieses Konzept klappen wird ist sehr fraglich!

    Dir einen sonnigen Sonntag, Mfg Lyn😉

  • Hallo Seestern,

    ich würde dem, was Lynn gesagt hat zustimmen. Es ist immer schwierig, sich selbständig zu machen, zumal im reiferen Alter und mit einer Behinderung. DasIA stimmt einer betriebsbedingten Kündigung immer zu und vielleicht ist nach deren Einscähtzung tatsächlich eine Selbständigkeit das beste. Aber man sollte immer prüfen, ob es nicht möglich ist, dich anders wo im Betrieb einzusetzen. Und das Angebot mit dem einjährigen Rahmenvertrag ist aus meiner Sicht eine Unverschämtheit, du sollst für die gleiche Arbeit weniger bekommen, obwohl du dich selbst versichern musst? Dass würde kein Selbständiger akzeptieren, im Gegenteil, du müsstest deutlich mehr fordern, um deine Kosten decken zu können. Wahrscheinlich wäre sogar ALG I höher. Ich würde wenn überhaupt das Angebot deutlich nach oben verhandeln, die versuchen einfach an vzerweieflten Menschen auf Teufel komm raus Geld zu spraen.

    Viel Erfolg

    Cajuns
  • Hallo Seestern,

    ich wundere mich, dass Dein Anwalt und das Integrationsamt den Vorschlag mit der Selbständigkeit befürworten.

    Ich war bis letztes Jahr selbständig (freiwillig).

    Auf die Sozialversicherung sollte man auch in der Selbständigkeit nicht verzichten.
    Privat kann man die Erwerbsminderung mit fortschreitendem Lebensalter gar nicht absichern. Also Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen und Pflegeversicherung bedeuten im günstigsten Fall ca 40% (wenn alle Beiträge gewinnabhängig erhoben werden) von dem Gewinn (Umsatz - Kosten). Es gibt nämlich keinen Arbeitgeberanteil mehr. Dann kommt noch die Einkommensteuer.

    Erreichst du gewisse Gewinngrenzen nicht, wird es noch drastischer, weil ein Mindestgewinn von ca. 2.300 EUR in der KV bei einer Vollzeittätigkeit zugrunde gelegt wird.

    Ich würde dir empfehlen, dir dieses Beispiel mal ganz genau durchrechnen zu lassen und es bei der Rentenversicherung und Krankenversicherung gegenchecken zu lassen. Hier bitte mehrere verschiedene Personen befragen. Falschberatung kommt häufig vor.

    Wäre es ein Weg für dich, zu dem Dienstleister zu wechseln? Für den kann das doch total klasse sein, wenn er dein Know How einkaufen kann und sein neuer Kunde von Anfang an zufrieden ist.

    Viele liebe Grüße und halt durch!

    Tina


  • Lyn hat geschrieben:
    [...]
    Um ehrlich zu sein scheint dein RA nicht wirklich Ahnung zu haben von der Materie.
    [...]
    Auf keinen Fall würde ich dieses Angebot annehmen,
    [...]
    Da bleibt nicht viel vom erzielten Einkommen übrig.
    [...]
    Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich der Kündigung ganz gelassen entgegblicken und wenn diese vorliegt eine Kündigungsschutzklage sofort auf den Weg bringen. ( Das wäre sozial gesehen der richtige Weg und hätte auch von deinem RA kommen müssen).
    a) kommt es dann zu einem Vergleich bekommst du eine höhere Abfindung als das was dir im Moment angeboten wird.
    b) Kommt es zu keiner Weiterbeschäftigung bekommst du Alg 1, bist versichert
    [...]
    Durch deine 10 jähr. Betriebszugehörigkeit hast du mit einer Kündigungsschutzklage eine gute Ausgangssituation vor dem AG = Arbeitsgericht.
    [...]


    Das - und genau das! - ist die Essenz auch meiner Erfahrungen mit derlei Fällen, durch die ich in den letzten 15 Jahren begleitet habe.
    Und den Anwalt solltest du wechseln.

    Such dir jemanden mit Arbeitsrecht als Schwerpunkt und frage konkret und bereits am Telefon, seit wievielen Jahren der Anwalt vor dem Arbeitsgericht schon aufgetreten ist und welche Erfahrung er mit Arbeitsrecht hat. (Aus Mangel an Aufträgen sind manche geneigt, Mandate anzunehmen, deren Stoff sie nur theoretisch aus der Uni kennen...)
    Nen guten Anwalt erkennst du daran, dass er auf deine Frage bejahend lacht und die Frage richtig versteht.
    Zickt einer oder redet sich raus oder erzählt, dass das jeder Anwalt könnte, dann danke ihm und such den nächsten.

    lg
    ppiet
  • Hallo Seestern,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Ich hätte noch eine grundsätzliche Frage zum Thema Selbständigkeit. Und zwar, wie sieht so etwas denn genau aus? Betreibt man dann eine eigene Firma oder wie läuft das? Ich hätte mir nämlich schon überlegt mit zwei guten Freunden ein kleines Hotel zu eröffnen, wo ich für die Buchhaltung, Angebote etc. zuständig wäre. Unter anderem habe ich auch mit Uhl-Menu einen guten Preis für die Speisekarten ausgehandelt etc.

    Wäre sehr nett, wenn man mir erklären könnte, wie das hier mit der Selbständigkeit genau laufen würde.
  • ahuber1965 hat geschrieben:
    Ich hätte noch eine grundsätzliche Frage zum Thema Selbständigkeit. Und zwar, wie sieht so etwas denn genau aus? Betreibt man dann eine eigene Firma oder wie läuft das? Ich hätte mir nämlich schon überlegt mit zwei guten Freunden ein kleines Hotel zu


    Hi,

    bei dem Kollegen hier ging es um eine Solo-Selbständigkeit, was idr relativ einfach ist. Was du machen möchtest wäre ein Gewerbe, was recht komplex ist. Wenn du wissen möchtest, ob du als Behinderter da irgendwelche Vorteile hast - nein. Wenn du den ganzen Kram wie Business-Plan, Finanzierung, Anmeldung etc. bewältigt hast kannst du im Prinzip die gleiche Unterstützung wie ein behinderter Arbeitnehmer bekommen, mehr gibt es nicht. Es gibt einen Verein namens Enterability, der in einigen Städten wie Berlin Beratung dazu anbietet, ansonsten kannst du wie jeder andere einfach zur Industrie- und Handelskammer oder zu einem Steuerberater gehen, der kann dir alle Fragen dazu beantworten, wie man ein Gewerbe aufbaut.

    hth cajuns
Diese Diskussion wurde geschlossen.