Verheiratet und pleite ?

Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen.
Mein Name ist Marcel, ich bin 42 Jahre jung und Lkw Fahrer aus Leidenschaft.
Vor 3 Jahren hab ich nen bisschen Mist gebaut und wurde zu 110 Tagessätzen verurteilt. Diese leistete ich als gemeinnützige Tätigkein in einer Werkstatt für behinderte Menschen ab.
Dort hab ich neben vielen Freunden auch meine jetzige Ehefrau kennen gelernt. Wir haben am 14.02.2014 geheiratet und sind sehr glücklich.
Jetzt zu meinem Problem.
Da ich ja arbeite (Verdienst ca 1200,00 Euro) wurden meiner Frau sämtliche Sozialleistungen gestrichen.
Sie hat jetzt nur noch den "Werkstattlohn" in Höhe von 133 Euro (in meinen Augen ist das moderne Sklaverei und Ausnutzung der Menschen mit Handicap)und Kindergeld für ihre zwei Kinder aus früheren Beziehungen.
Offiziell ist meine Frau nicht arbeitsfähig, Behinderung 75% ohne Buchstabe. Sie trägt orthopädische Schuhe und ist manchmal etwas langsamer, als andere....

Was nun tun ? Leben auf dem Niveau des Existensminimums, oder gibts da noch andere Sachen ?

Für Tipps sind wir sehr dankbar

Antworten

  • Pittiplatsch hat geschrieben:
    [...]
    ... wurden meiner Frau sämtliche Sozialleistungen gestrichen.
    Sie hat jetzt nur noch den "Werkstattlohn" in [...]


    Hi Pittiplatsch,
    sei begrüßt hier! Versuchen wir mal:

    Bitte lass mal alles an Zahlen und Vorgeschichte rüberwachsen. Welche Sozialleistungen wurden deiner Frau geköpft?
    Wie setzt sich jetzt euer Einnahmen-Bild zusammen?

    ppiet
  • Hallo Pittiplatsch,

    das ist zwar nicht schön so, aber leider hören sich die Zahlen soweit so an, als wenn das mit den Streichungen richtig ist.

    Da Sozialleistungen in dem Fall vom Gesamteinkommen der Familie ahängt, kommt alles in einem Topf, und wenn mehr drin ist als man selbst ohne Einkommen an Sozialleistungen bekommen würde, gibts nix mehr... bis auf je nach höhe der Mietkosten... : Wohngeld.

    GROB gerechent hat jeder Erwachsene Anspruch auf 400 Euro plus Miete und Heizung. Je nach Höhe eurer Miete habt ihr anhand der schon genannten Zahlen mehr... also allenfals Anspruch auf Wohngeld.

    😀 Helmut
  • ppiet hat geschrieben:


    Hi Pittiplatsch,
    sei begrüßt hier! Versuchen wir mal:

    Bitte lass mal alles an Zahlen und Vorgeschichte rüberwachsen. Welche Sozialleistungen wurden deiner Frau geköpft?
    Wie setzt sich jetzt euer Einnahmen-Bild zusammen?

    ppiet


    Na die kompletten Sozialleistungen wie Unterkunftskosten (Miete), Hilfe zum Lebensunterhalt, staatliche Unterhaltszahlung für die Kinder (die Väter haben auch ein Handicap) usw.

    Noch schlimmer, wir sollen jetzt zuviel gezahlte Leistung ( ca 2600 Euro) zurückzahlen.

    Unsere Einnahmen bestehen nun noch aus dem was ich "bekomme" ( verdienen tu ich ja eigentlich viel mehr, aber erklärt das mal meinem Chef 😃 ), das Kindergeld für 2 Kinder und eben ihren "Werkstattlohn".. der eigentlich ja auch ein Witz ist, denn sie muss ja jeden Tag 6 Stunden arbeiten. Sollte sie mal "faul" sein oder keine Lust haben zu arbeiten, wird ihr davon ja auch noch was gekürzt.

  • Irgendwas stimmt da nicht für meinen Geschmack.
    Ihr werdet über den Tisch gezogen. Entweder ist euer Sozialamt ausgebufft oder der Sachbearbeiter schlecht ausgebildet für die Kombination Niedrigverdiener + Behinderte.

    Ihr braucht einen örtlichen Vertreter, einen Sozialanwalt, ohne einen solchen Spezialisten werdet ihr weiter rumgeschupst.

    Im Alleingang oder nur mit dem Verstand ist euere Problematik kaum zu lösen.
  • Pittiplatsch hat geschrieben:

    Noch schlimmer, wir sollen jetzt zuviel gezahlte Leistung ( ca 2600 Euro) zurückzahlen.



    Hallo Pittiplatsch,

    die wollen wahrscheinlich Geld zurück, weil ihr "länger zusammen gewohnt habt", und sie mangels Meldung ans Amt die volle Leistung weiter bekommen hat.... bis die Hochzeit zum Amt durchgesickert ist (?). Dann wollen die vom Tag es bekanntgegebenen Zusammenzugs an zuvielgezahltes zurück.. so etwa für 6 Mon. ? Das sollte im Bescheid vom Amt drin stehen.

    Nur so zum Trost 😉 : Selbst wenn 2 Arbeiter der WfB..... oder Bezieher von solchen Leistungen allgemein.. heiraten, bekommen sie zusammen hinterher weniger, als wenn man die Einzeleinkommen von vorher zusammen rechnet !

    Bevor du zu einem Anwalt gehst such im Netz nach einem "Sozialhilferechner". Damit kannst du Prüfen wie das bei euch ist.

    😀 Helmut
  • Hallo Pittiplatsch,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Grundsätzlich ist es in der Tat sachlich korrekt, dass, wenn das Haushaltseinkommen insgesamt eine bestimmte Höhe übersteigt, die Sozialleistungen eingestellt werden.

    Natürlich kann man darüber diskutieren, ob dies so menschlich richtig ist, aber an den Vorschriften selbst kann man leider nichts ändern.

    Was die Rückzahlung zuviel geleisteter Sozialleistungen betrifft, ist auch diese korrekt. Sicherlich kann dies auch in Raten geschehen.

    Tut mir leid, Dir keine andere Antwort geben zu können.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Pittiplatsch,
    meiner Meinung nach, sollte jeder Bescheid auf Richtigkeit überprüft werden, denn auch die Sachbearbeiter auf den Ämtern sind Menschen...

    ...man hört und liest ja immer wieder über fehlerhafte Bescheide...

    Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt Dein Arbeitgeber nicht den vollen vereinbarten Lohn. Stimmt das so?
    Wenn ja, willst Du Dir das weiterhin so gefallen lassen?

    Am "Einkommen" Deiner Frau wird sich nichts ändern lassen, denke ich...

    Auch ich meine, dass die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung/Hilfe (vor Ort) in eurem Fall durchaus sinnvoll wäre.

    Viele Grüße. Ich wünsche euch ganz viel Kraft und Erfolg.
    Daniya
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