Konkubinat

Als IV Rentnerin habe ich einen Freund gefunden. Er lebt seit neuestem bei mir und bezahlt einen Teil der Miete.
Muss ich dies zur Berechnung der Höhe meiner Rente angeben?
Er tönte an mir möglicherweise eine Wohnung aus seiner Erbschaft zu schenken erklärte aber, dass dies womöglich meine Rente schmälern würde? Er stellt sich vor die Wohnung mir zu Eigentum zu übertragen aber die Nutzniessung,d.h.Mieterträge ,bis zu seinem Tode weiterhin selber einzunehmen. Damit wäre nur mein Vermögen höher aber solange mein Partner lebt wären keine zusätzlichen Einnahmen aber auch keine Ausgaben für mich zu bestreiten!
Danke im Voraus für Ihre Erläuterungen

Antworten

  • Hallo TWIKE

    Herzlich Willkommen bei MyHandicap!

    Zentral ist es, Rente und Ergänzungsleistung zu trennen. Du sprichst nur von der IV-Rente. Diese wird unabhängig vom Vermögen berechnet und bleibt immer gleich.
    Ich vermute aber, dass es um die Ergänzungsleistungen geht. Hier hat die Person recht:
    1. Müssen Mitbewohner immer gemeldet werden, ansonsten wär dies ein Betrug. Die EL berechnet dann nur noch die Hälfte der Miete.
    Erhält die Frau eine Wohnung geschenkt, so wird dieses neue Vermögen bei der EL einberechnet und diese entsprechend gekürzt.
    Hat die Frau keinen Gewinn aus der Wohnung (Mieteinnahmen), so bedeutet dies für sie eine grosse finanzielle Einbusse. Also auf keinen Fall eine solche Schenkung annehmen!
  • :

    Danke Simon- wenn ich Dich recht verstehe sind IV Leistungen unabhängig vom Vermögen und Einkommen der IV Rentnerin?
    Ich frage nur noch einmal nach da Du von Ergänzungsleistungen sprachst ,welche in meinem Falle nicht zum Zuge kommen.
    Das heisst wenn ich ein Haus besitze und mein Partner bei mir einzieht und eine Miete bezahlt spielt dies für die Höhe der Rente keine Rolle( zur Zeit Vollrente)
    Dankbar für eine Bestätigung
  • ja ganz genau, die Rente bleibt genau gleich.

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