Aussetzen der Beruflichen Massnahme (IV)
Hallo miteinander
Ich befinde mich seit Sommer 2013 in einer Beruflichen Eingliederungsmassnahme der IV und habe vor kurzem ein Praktikum im 1. Arbeitsmarkt begonnen.
Mein Gesundheitszustand hat sich unter der Belastung dieser Massnahme nun wieder stark verschlechtert, weswegen ich in Erwägung ziehe, die Massnahme zeitweilig zu unterbrechen. Zunüachst mal nur um etwas Ruhe zu finden, aber sollte sich mein Zustand nach einiger Zeit nicht besseren, würde ich mich wohl in stationäre Behandlung begeben. Meine Frage lautet nun, ist es möglich eine Berufliche Massnahme zu unterbrechen und wenn es mir wieder besser geht, diese wieder aufzunehmen?
Dass ich während dieser Zeit kein Taggeld beziehen kann ist mir klar. Da müsste ich dann halt eine andere Lösung finden, momentan ist mir meine Gesundheit aber wichtiger als Geld zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus
Joker
Ich befinde mich seit Sommer 2013 in einer Beruflichen Eingliederungsmassnahme der IV und habe vor kurzem ein Praktikum im 1. Arbeitsmarkt begonnen.
Mein Gesundheitszustand hat sich unter der Belastung dieser Massnahme nun wieder stark verschlechtert, weswegen ich in Erwägung ziehe, die Massnahme zeitweilig zu unterbrechen. Zunüachst mal nur um etwas Ruhe zu finden, aber sollte sich mein Zustand nach einiger Zeit nicht besseren, würde ich mich wohl in stationäre Behandlung begeben. Meine Frage lautet nun, ist es möglich eine Berufliche Massnahme zu unterbrechen und wenn es mir wieder besser geht, diese wieder aufzunehmen?
Dass ich während dieser Zeit kein Taggeld beziehen kann ist mir klar. Da müsste ich dann halt eine andere Lösung finden, momentan ist mir meine Gesundheit aber wichtiger als Geld zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus
Joker
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Antworten
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Hallo Joker667,
wenn man während des Praktikums in einer Eingliederungsmßnahme festellt, das die Belastung zu groß ist, kann man die Maßnahme / das Praktikum sicher unterbrechen wenn man "krank" ist. Das ist soweit völlig normal. Gleichzeitig sollte man dann jedoch auch die Gesamtsituaton überdenken, und die Belastung den eigenen Möglichkeiten anpassen... = ggf. auf Teilzeit umstellen. Das mag der Arbeitgeber nicht gut finden, dennoch ist sowas eher im Sinne einer Eingliederungsmaßnahmen, als wenn man durchhält / sich quält, bis man wochenlang in stationäre Behandlung muß, und hinter wohlmöglich wenige Belastbar ist, als wenn man die Belastung während des Praktikums rechtzeitig angepaßt hätte.
😀 Helmut
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hey joker,
sind wir uns darin einig wenn die kompetenteste antwort auf deine frage der träger der maßnahme geben kann?
frag ihn einfach.
biene
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Hallo Joker
Ich kann mich den Antworten der Community nur anschliessen.
Es ist sicher sinnvoll, wenn du Kontakt zu deinem zuständigen Eingliederungsberater/Eingliederungsberaterin oder zuständige Berufsberaterin/Berufsberater aufnimmst und die Situation mit der zuständigen Person besprichst und so gemeinsam eine Lösung gefunden wird.
Lieber Gruss Simon
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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