Renten nachzahlung privatinsolvenz

Im forum wurde schon beantwortet, das die rente nachzahlung nicht gepfaendet werden kann.

Wie sieht es nun aus wenn der rentner zur zeit der nachzahlung in haft ist und sein ue geld nicht voll ist ? Was gilt dann ?

Danke fuer eure meinungen

Antworten

  • hey dbroni,
    warum sollte einen rentennachzahlung nicht pfändbar sein? sie ist pfändbar, nur in besonderen fällen nicht.
    falls du vor der rentennachzahlung sozialleistungen(hartzVI,grundsicherung,sozialhilfe) bezogen hast wird die nachzahlung automatisch damit verrechnet, selten bleibt davon etwas übrig.

    den satz verstehe ich nicht:
    Wie sieht es nun aus wenn der rentner zur zeit der nachzahlung in haft ist und sein ue geld nicht voll ist ?

    falls die nachzahlung ausgezahlt wird fliesst sie in die insolvenz mit ein.

    ein paar mehr angaben sind hilfreich und sollte dir eine antwort wert sein.
    also, hau in die tasten.
    biene
  • Es geht um das ueberbrueckungsgeld. Die rente nachzahlung wird durch die entsprechenden monate geteilt und ist nur dann pfaendbar, wenn man ueber der grenze liegt.
    Diese ergibt sich aus 850 zpo.
  • …… und bei Privatinsolvenz : Den Insolvenzverwalter fragen. Fällt dem oder einem Schuldner z. B. nach 5 J. auf, das Einnahmen nicht gemeldet wurden, kann die ganze Insolvenz scheitern = nix is mit nach 7 J. Schuldenfrei.

    😀. Helmut
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