verhinderungspflege

Hallo liebe User !!!
Ich habe mal eine Frage zur Pflegeversicherung und deren Leistung bei Verhinderungspflege.
Ich habe Pflegestufe 1 und werde durch Angehörige gepflegt.
Nun ist es so das meine Pflegeperson in Urlaub fahren möchte.
Nun habe ich im www einiges gelesen.
Das eine was man liest ist hilfreich das andere verwirrt und wirft neue Fragen auf.

Ich habe folgende Infos gefunden :
- verhinderungspflege für maximal 28 Tage
- Kosten 1550 €
- Angehörige Grad 1+2 kein Geld

Das sind die Infos die ich habe.
ist dies soweit richtig ?

Wieso 1550 € ? Das monatliche Pflegegeld ist doch geringer umgerechnet auf 28 Tage.

Wer kann mir hier mit hilfreichen Antworten helfen ???

Schon jetzt sage ich vielen lieben Dank !!!

Wünsche Allen noch einen schönen Sonntag.

Seit lieb gegrüßt

bolti007

Antworten

  • Moin, moin


    also wenn ich Verhinderungspflege eingereicht habe , ebenfalls Pflegestufe 1, habe ich mich telefonisch bei der pflegekasse gemeldet um den Urlaub meiner eigentlichen Pflegepersonal im Vorfeld an zu melden.....
    Papiere wurden zugewendet, um Antrag auf Urlaub zu stellen...... mich pflegt mein mann und die letzten beiden Jahre haben wir 28 Tageam sStück Urlaubeingereicht........
    die Pflege übernommen hat denn eine sehr gute Freundin, wo daten direkt mit angegeben wurden (Familienangehörige bekommen keine Leistung bezahlt ) .....abgerechnet wurde nach dem Urlaub mit anderem Formular welches mit gesendet wurde.....
    der Wert von 1550 hat nichts mit dem pflegebedürftige zu tun das läuft weiter....nur für den Wert deines Pflegeeltern würdest du keinen finden der dich Einen Monat pflegt daher anders berechnet....
    Ich habe mit meiner Freundin mit spritgeld und Pflege einen Tagessatz von 50 eEuro ausgemacht.....Also 50 euro x 28 Tage = summe..... alles was über 1550 euro sind musst du selbst tragen.....
    Vorsicht auch bei Pflegepersonal aus eventuellen Freundeskreis die lLeistungen wie hartz oder ähnliches erhalten für die wäre es Einkommen! !
    Nachdem Abrechnung nach dem Urlaub mit Freundin fertig gemacht haben und zur pflegekasse gesendet haben hatten wir bisher immer innerhalb von einer Woche die kostenerstattung auf dem Konto

    LG
    Auch dir einen schönen sonntag
  • Hallo fusselinchen

    vielen lieben D A N K für deine sehr hilfreiche und aussagekräftige Antwort !!



  • hey bolti,
    der pflegeaufwand bei pflegestufe 1 ist für die ersatzpflegeperson ja nicht so hoch. daher ein tipp, vereinbare stundenlohn z.b.10-11euro incl.fahrtkosten etc.
    stelle wochenquittungen Mo-Fr aus mit immer der gleichen tägl. stundenzahl, keinesfalls höher als 8 std täglich. das hat den vorteil du bekommst das normale pflegegeld in voller höhe weiter, sonst bekommst du nur die hälfte.
    ich würde auch nicht urlaub als grund angeben, einfach privat angeben, so sehen die daß am wochenende jemand da ist für die pflege.
    so jedenfalls mache ich es seit jahren.
    biene
  • Hallo bolti007,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Das mit der unterschiedlichen Höhe der Leistungen hat den Hintergrund, dass Du ggf. auch einen Pflegedienst buchen können sollst. Und der ist nun mal teurer.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀