Rente mit Schwerbehinderung

Hallo,

ich beziehe mich auf Ihren Artikel „Rente bei Schwerbehinderung“. Dort schreiben Sie: „Bis zum 16. November 1950 Geborene UND Menschen, die bereits am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- bzw. erwerbsunfähig waren (nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht) können die Rente mit Schwerbehinderung bereits mit 60 Jahren abschlagsfrei erhalten.“

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, können Menschen welche 1966 geboren wurden und einen SB-Ausweis seit z.B. 1986 haben mit 60 Jahren abschlagsfrei Rente erhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo digedag,

zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben :grinning_face:
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

Rente ist immer eine sehr komplexe Angelegenheit, die von vielen Faktoren abhängt. Eine verbindliche Auskunft zu den eigen Ansprüchen erhält man daher am besten direkt von der Rentenversicherung. Diese bietet in ihren örtlichen Beratungsstellen kostenlose Gespräche an.

Näheres zu diesem Thema finden Sie auch auf dieser Webseite:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Sie.