Rente mit Schwerbehinderung

Hallo,

ich beziehe mich auf Ihren Artikel "Rente bei Schwerbehinderung". Dort schreiben Sie: "Bis zum 16. November 1950 Geborene UND Menschen, die bereits am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- bzw. erwerbsunfähig waren (nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht) können die Rente mit Schwerbehinderung bereits mit 60 Jahren abschlagsfrei erhalten."

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, können Menschen welche 1966 geboren wurden und einen SB-Ausweis seit z.B. 1986 haben mit 60 Jahren abschlagsfrei Rente erhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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