Ist bei erwachsenem Kind Kindergeld bei GdB 30 möglich?

Mein Sohn hat seit ca. 4 Jahren eine Krankheit, Kiss- Syndrom, CMD, mit starken Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkung und einiges mehr, was ihn im Alltag sehr einschränkt. Der Arzt des Arbeitsamtes hat festgestellt, daß z. Zt. eine Tätigkeit bis zu 6 Monaten nicht bzw. unter 3 Std. nur möglich wäre, da die med. Versorgung vorrangig wäre und rät zu einem Klinikaufenthalt, was aber z. Zt. nicht möglich ist, da erst eine spezielle kieferorthopädische Behandlung hat, die zur Krankheit gehört. Erst braucht außerdem regelmässig physiotherapeutische, osteopathische und spezielle ärztliche Behandlungen, die von gesetzlichen Versicherungen nicht übernehmen werden, auf die erst aber dringend angewiesen ist. Zur Schule kann er nicht mehr gehen. Bisher war erst mit Beihilfe und priv. KV bei mir mit versichert. Dies ist vom Kindergeld abhängig, was nirmalerweise mit Volljährigkeit wegfällt. Kann er trotz des nur festgestellten GdB von nur 30 Kindergeld bekommen? Was ist da zu tun?

Antworten

  • Hallo Klarabella62,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Im Gesetz ist ausschließlich die Rede von "Behinderung" nicht von "Schwerbehinderung", als Voraussetzung. Näheres zu diesem Thema findest Du auch hier:
    http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486122

    Du solltest also in jedem Fall einen Antrag stellen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weiter geht.
  • Vielen Dank für die Antwort. Das deckt sich mit meine Vermutung. Wir haben nächste Woche trotz des Gutachtens des Arbeitsamtsarztes einen Beratungsgespräch bei der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes. Solange gilt erst als "Ratsuchendet" und bekommt Kindergeld. Aber da wird nichts bei raus kommen, weil mein Sohn ja keine halbwegs nirmalen Sachen machen kann, erst kann z. B. seine Schuhe nicht selbst zu binden ohne Schmerzen und dass dann wieder Wirbel schief sind und Schwindel kommt, erst kann kein Bus fahren, nicht schreiben oder ein Buch halten.
    Wenn ich eine Fortsetzung des Kinder Geldes beantrage, muß doch sicherlich nachgewiesen werden, daß er nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Wie mache ich das? Ohne daß die Bewilligung unterbrochen wird, denn das hätte wegen der Beihilfe und KV fatale Folgen. Bitte antworte schnell, denn wir sind echt verzweifelt. Vielleicht kann auch ein Rechtsanwalt hier aus dem Forum helfen, falls die Frage zu spezifisch ist? Beratungsstellen vor Ort konnten nicht helfen. Lieben Gruß und nochmal danke
  • Hallo,

    sehe ich richtig, dass Ihr das Kindergeld noch gar nicht beantragt habt? Dann solltet Ihr das schleunigst tun.

    Ein paar Infos zu den nötigen Nachweisen finden sich hier:
    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf

    Die Formulare findet Ihr hier, daraus ergibt sich schon viel:

    http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/FormularefuerBuergerinnenundBuerger/Kindergeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433

    Zur Beschleunigung oder wenn es sich daraus nicht klar ergibt, lohnt es sich eventuell daneben bei der Familienkasse direkt nachzufragen, was Ihr an Nachweisen braucht. Bei der Antragstellung würde ich auf die besondere Situation und Dringlichkeit hinweisen.

    Wenn das Kindergeld bewilligt wird, dann auch rückwirkend für bis zu vier Jahren; d.h. es gibt dann keine Lücke.

    Für die Zeit, in der über den Antrag entschieden wird solltet Ihr (wenn es nötig wird) meines Erachents mit Deiner privaten KV reden und hören, was die vorschlagen.

    Beste Grüße, ananim



  • Lieben Dank für die Antwort. Doch, Kindergeld läuft noch bis zum Arbeitsamtstermin bei der Rehastelle, da erst ja quasi einem Ausbildungssuchenden gleichgestellt ist. Diesen Termin muß ich doch abwrten?
    Die Familie Kasse ist in unserem Fall nicht bei der Arbeitsagentur, da ich ja Beamtin bin. Ich kenne diese Formulare, bin aber echt überfordert, hetauszulesen, was man da braucht. Ich habe nur gesehen, daß man einen Schwerbehindertenausweis braucht, den mein Sihn ja nicht hat. Die Private KV interssiert nur, ob er Beihilfe bekommt, danach richten die sich. Ich habe keinen Durchblick mehr.Lieben Gruss
  • Hallo,

    ich wüsste nicht, was es für Vorteile bringen sollte, wenn Ihr mit der Antragstellung wartet, außer, dass sich die Bewilligung verzögert. Wenn Dein Sohn eine Behinderung hat, geht die ja nicht weg und wenn er aus Eurer Sicht seinen Lebensunterhalt dauerhaft nicht verdienen kann, könnt Ihr den Antrag auf der Grundlage stellen - wenn sich durch den Termin beim Arbeitsamt etwas ändert, dann könnt Ihr ja entsprechende Unterlagen noch nachreichen. So würde ich das zumindest machen. Has Du denn mal bei der zuständigen Stelle angerufgen und nachgefragt, was die für ein Vorgehen empfehlen und wenn nein, warum nicht?

    Euch mit den Formularen und der Materie vertraut zu machen, wird Euch leider niemand abnehmen können, Ihr müsst Sie ja am Ende auch selber ausfüllen. Dabei können wir Euch übers Netz nicht wirklich helfen, aber ich finde auch, soviel Eigeninitiative lässt sich erwarten. Die Broschüre, zu der ich den Link geschickt habe, fand ich ganz verständlich formuliert, das gibt es auch ein eigenes Kapitel zu behinderten Kindern.

    Auf S. 33 steht, dass bei Kindern mit Behinderung ein "amtlicher Nachweis der Behinderung" erfolderlich ist in Form von Schwerbehindertenausweis ODER Feststellungsbescheid des Versorgungsamts (wohl Euer Fall) ODER Rentenbescheid sowie ein Nachweis über die Einkünfte des Kindes (findet Ihr bei den Formularen). Wenn noch mehr erforderlich ist, melden die sich bei Euch.

    Wenn Ihr Fragen habt, wie gesagt einfach mal bei der zuständigen Stelle telefonisch nachfragen oder halt einfach erst einmal nachlesen.


    Beste Grüße, ananim


  • Vielen Dsnk für die Antwort. Ich habe den Antrag noch nicht gestellt, eeil ich dachte, ich müsse den Termin nach snwarten beim Arbeitsamt, weil mein Sohn bis dahin ja noch Kind.Geld bezieht. LG
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