kostenlose werbung im hausflur unfallgefahr

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

ich wohne als Mieter im EG einens Mehrfamilienhauses ( Eigentümergesellschaft mit externer Hausverwaltung).
Um von Werbung verschont zu werden, habe ich die Aufkleber am Briefkasten platziert( 95 % Erfolgsquote)

Allerdings werden die kostenlosen Wochenzeitungen bei uns im Haus einfach auf die Erde gelegt oder auf den Handlauf/Treppengeländer.

Ich habe die Firmen gebeten dies bitte wieder in jeden Briefkasten einzustecken, da der Haundlauf benötigt wird und die auf dem Boden liegenden Zeitungen für mich eine Unfallgefahr darstellen.

Leider hat dies keinen Erfolg.

Kennt jemand die Rechtslage? Zählt hier die Mehrheitsmeinung ?

VG
NICO1967

Antworten

  • Hallo Nico,

    das Problem hatten wir auch... bis ich dem Verteilunterhemen solche Faxen abgewöhnt habe. Ich hab denen geschrieben, das wir

    ....für Werbung, Postwurfsendungen und solche Sachen Briefkästen am Haus haben, und solche Sachen da rein getan werden sollten. Werden solche Sachen einfach im oder vor dem Haus abgelegt, kann es sich dabei nur um unaufgefordert angeliefertes Altpapier handeln, das wir im Wiederholungsfall auf seine Kosten entsorgen lassen werden. Des weiteren ergibt sich aus wild abgelegten Papieren eine Unfallgefahr, was im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Daher bitte ich dringlichst die Verteiler enrtspr. anzuweisen. Geschieht das nicht ergibt sich der Verdacht, das Sie aufgrund der Gefahr die von ihrem Handeln ausgeht, zum Führen eines solchen Gewerbes nicht geeignet sind, und ich das Ordnungsamt entspr. Informieren werde...


    Seit so ein Schreiben per Einschreiben Rückschein an die Verteilunternehmen ging klappts... Vorgarten und Treppenhaus paierfrei.

    😀 Helmut


  • Wenn auf den Zeitungen und Werbungen ein Absender erkennbar ist , das ganze stapeln und als Paket ohne Postwertzeichen mit dem vermerk unerwünschte Zusendung an den Absender zurück auf der Post aufgeben . Nach 2oder 3 solchen Sendungen wird man verschont . In der Schweiz geht das !
  • Hallo Helmut,
    vielen Dank für deine Antwort.

    hast Du eine Idee, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die das Handeln verbietet.

    Die Verteilerin wollte darauf hinaus, das ich die Einzige bin ( von 18, die dagegen ist.
    Ausserdem befinden sich die Briefkästen im Haus, Parterre vor dem Aufzug. Sie hat gestern die Zeitungen dann auch in die Briefkästen gesteckt.

    Heute rief dann jemand von der Verteilerfirma an, jedoch konnte ich mit ihm nicht telefonieren.( Ich hatte Besuch vom Gutachter der DRV)

    Kann die Verwaltungsgesellschaft das "Verbot " aufheben, in dem sie das Ablegen befürwortet??

    Falls noch jemand eine Idee hat, vielen Dank im Voraus.

    VG
    Nico 😀
  • hi da du , ...als mieter im einer erdgeschosswohnung ( Eigentümergesellschaft mit externer Hausverwaltung) wohnst werden solche aktionen immer mit den eigentümern auf einer versammlung abgesprochen , da hast du als mieter aber keinen zutritt , kannst diese sachen eigendlich nuur über deinen vermieter machen... wenn man es ganz genau nimmt , dürftest du nicht einmal die aufkleber , wegen werbung ,ohne zustimmung der eigentümerversammlung anbringen.
    die zeitungen sind natürlich eine gefahr... da muß der hausverwalter mal ein endsprechendes schreiben an die zustellerfirma schicken.
    leider ist es so , zumindest bei den sonntagszeitungen bei uns , ist das der fall.....die sind soo dick , durch die vielen werbebroschüren .. die passen in keinen kasten mehr... also wohin damit ?? liefern müßen die boten...
    Komischerweise regen sich aber die leute bei den kostenlosen zeitungen sofort auf , wenn sie die mal nicht bekommen , weis das ein bekannter ist leiter so einer zustellfirma... lg
  • Hallo Nico,

    "eine" Vorschrift gegen sowas gibt es wohl nicht. Da geht es um ein ganzes Bündel von Gründen sowas nicht zu tun, bzw. zu dulden. Die Hausverwaltung sollte sich eher darum kümmern, das keine Werbung im Haus abgelegt wird, als das sie es dulden sollte. Duldet sie es wissentlich, und unternimmt nix dagegen, ist sie im Schadensfall mit schuldig. Dann geht es bei dem Thema auch noch um Umweltschutz. Wenn ein Stapel draußen vor der Tür abgelegt, und dann vom Wind in die Grünanlagen verteilt wird, kann das für den Verursacher recht teuer werden.

    Was am besten hilft ein Hinweis an das / die Verteilunternehen, auf die Unfallgefahr "durch wild abgelegte Drucksachen" und darauf, das jemand der anderen solchen Gefahren aussetzt, wohlmöglich nicht zum führen so eines Gewerbes geeignet ist.

    Teilt man dem Ordnungsamt mit, das ein Unternehmer nix gegen solche Gefahren unternimmt, wird es mit Nachdruck dafür sorgen, das das aufhört, und in letzter Konsequenz dem Inhaber den Betrieb untersagen. Tut es das nicht, macht es sich im Schadensfall mitschuldig.

    .... Ich hab das Schreiben so hart durchformuliert, nachdem freundlichere Anrufe oder Schreiben keine Änderung brachten. Der Text per E / R jedoch schon.

    😀 Helmut
  • Hallo,

    gegenüber dem Vermieter würde ich es mit dem Argument "Verkehrssicherungspflicht" versuchen. Mehr dazu hier:

    http://www.gevestor.de/details/verkehrssicherungspflicht-was-sie-als-vermieter-darueber-wissen-sollten-22524.html

    Rechtsgrundlage wohl letztlich: § 823ff BGB.

    Beste Grüße, ananim
  • Hi
    ich schreib mal in blau meinen "Senf" rein

    Nico1967 hat geschrieben:
    [...]
    ich wohne als Mieter im EG einens Mehrfamilienhauses ( Eigentümergesellschaft mit externer Hausverwaltung).

    Du bist "Besitzer auf Mietdauer" von Wohnung und Briefkasten durch Mietvertrag.
    Du bist weder in der Eigentümergemeinschaft, du bist noch nicht einmal bevollmächtigt, für deinen Vermieter aufzutreten.
    Für die Gemeinschaft entscheiden oder umentscheiden kann nur die Hausverwaltung oder die Eigentümerversammlung.

    Um von Werbung verschont zu werden, habe ich die Aufkleber am Briefkasten platziert( 95 % Erfolgsquote)
    Das ist dein gutes Recht als Briefkastenbesitzer! 95% ist ein guter Wert.

    Allerdings werden die kostenlosen Wochenzeitungen bei uns im Haus einfach auf die Erde gelegt oder auf den Handlauf/Treppengeländer.

    Das ist nicht dein Problem, sondern das der Eigentümergemeinschaft und der Hausordnung.
    Durch "Konkludenz" hat sich das ergeben und über einen größeren Zeitraum offensichtlich für alle anderen sehr bewährt. Es kann nicht deine persönliche Entscheidung sein, das zu ändern.


    Ich habe die Firmen gebeten dies bitte wieder in jeden Briefkasten einzustecken, da der Haundlauf benötigt wird und die auf dem Boden liegenden Zeitungen für mich eine Unfallgefahr darstellen.

    Das ist nun wirklich nicht deine Sache. Nur weil du Anstoß nimmst, ist eine "Unfallgefahr" ja nicht automatisch gegeben.

    Leider hat dies keinen Erfolg.

    Sei froh, ne gute Hausverwaltung würde dich abmahnen, wenn es durch deine "Anmaßung" zu Änderungen für die Gemeinschaft käme.
    Du bist als Bewohner im Erdgeschoss nicht automatisch zum Ordnungshüter ernannt. Du riskierst nur, dass man dir vorwerfen könnte, den Hausfrieden zu stören. Das wäre ein Kündigungsgrund, den ich schon mehrfach beobachten konnte. Leider immer zu ungunsten des "Ordnungshüters"


    Die Sache hat - wie immer - zwei Seiten.

    Klär das bitte ohne Paragraphenreiterei über deinen Vermieter.
    Diplomatische Telefonate helfen mehr, dein Problem zu lösen.
    gruß
    ppiet




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