Haben wir ein besonderes Wohnrecht?

Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe, dass ich es richtig mache.

Heute kam unser Vermieter mit dem Kündigungsschreiben für Eigenbedarf.

Wir wohnen seit 28 Jahren hier im Haus. Mein Mann ist 80 % schwerbehindert, hat 3 Bypässe vergangenes Jahr erhalten und er hat eine Herzpumpkraft von nur noch 15 %. Ich habe eine 70 % ige Schwerbehinderung und kann wegen Stenosen und Banscheibenvorfälle kaum noch laufen.

Unser Vermieter besitzt mehere Häuser, aber sein Sohn möchte nahe an seinem Hof sein, der direkt gegenüber liegt. Kann er uns ohne weiteres kündigen oder haben wir besonderes Wohnrecht. Meinem Mann habe ich von dem Gespräch des Vermieters von heute noch nichts erzählt, weil ich Angst habe, dass er sich zu sehr aufregt. Was können wir machen??

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Liebe Grüße
elke

Antworten

  • Hi,

    nu mal keine Panik.

    So rein aus dem Bauch raus: Klarer Härtefall eurerseits. Ich denke nicht, dass ihr an Umziehen denken müsst oder Wohnungssuche und dem ganzen Zinnober drumrum.

    Aber: der Vermieter setzt darauf, dass ihr keinen Stress wollt und probierts. Ich seh sowas als Kriegserklärung und würde zum Anwalt gehen.

    Frage: Seid ihr einzige Mietpartei im Haus oder sind da noch mehr Mieter?

    2. Frage: wie alt seid ihr beide?

    lg
    ppiet






    ___________

  • es ist ein Reihenhäuschen, also wir wohnen alleine dort. Wie gesagt, der Vermieter besitzt hier im Ort mehrer Häuser, sein Sohn würde aber nicht gegenüber seinem Vater wohnen. Ich habe wahnsinnige Angst nach so langen Jahren und der Krankheiten hier raus zu müssen.
  • oh sorry, ich bin 53 und mein Mann 58
  • Also vom Lebensalter her wäre der "Härtefall" nicht zu begründen. Bleibt der Gesundheitszustand.
    Hierzu gehört auch die psychische Befindlichkeit. Hier und bei dem körperlichen Gesundheitsbild könnte ein guter Mietrechtsanwalt ansetzen.

    Ziehe zunächst mal euren Hausarzt hinzu. Wenn er bestätigen könnte, welche Folgen ein Umzug auf euch gesundheitlich und psychisch haben könnte, dann wär schon mal ein Schritt getan.

    Bietet der Vermieter euch ein anderes "Objekt" an? Oder hat er das unterlassen? Oder erklärt er schriftlich, dass er das nicht kann und warum?
    (auch da könnte ein Dreh enthalten sein, den Eigenbedarf juristisch auszuhebeln)

    In jedem Fall ist eine Eigenbedarfskündigung in Fachkreisen immer eine unsicher Sache für den Vermieter, weil sehr viele Feinheiten formaljuristisch eine Rolle spielen.

    Bitte ab sofort:
    mit dem Vermieter nicht mehr unter vier Augen reden
    , sondern ihn bitten, alles schriftlich abzuwickeln. Nichts mündlich absprechen, nichts unterschreiben und schon garnicht "jetzt und auf der Stelle".
    Das gilt auch für deinen Mann, denn nur einer von euch beiden genügt als "Einverständnisgeber" (wenns nicht anders im Mietvertrag steht).

    Entweder per Mieterverein (empfohlen!) weitere Korrespondenz abwickeln
    oder
    gleich zum Anwalt (noch mehr empfohlen) - Auch wenns Geld kostet. Da gibts gegebenenfalls Beratungsschein und PKH, damit sich das jeder leisten kann.

    Bei der Wahl des Anwalts nicht den netten kleinen dicken von der Tante Erna nehmen, der die Autoversicherung so schön abgewickelt hat, sondern einen Fachanwalt für Sozialrecht, der sich auch im Mietrecht auskennt.
    Beim Amtsgericht gibt es ne Liste, wer Sozialrecht besonders beherrscht.

    Durchtelefonieren! Und gezielt sagen, dass es ein Mietrechtsproblem gibt!!
    Termin geben lassen und mit allen Papieren auf der Matte stehen.

    Keine Großkanzlei wählen, sondern eine mit ein paar wenigen Anwälten (3-5 oder so). Die machen meist Nägel mit Köpfen und nicht Umsätze um jeden Preis.

    Das erstmal vorab.

    Entschuldige den oben benutzten "Kommandostil", es ist die einfachste Form, eine funktionierende Rezeptur weiterzugeben. Sieh es als "Gebrauchsanweisung" oder als "Kochrezept für Heiltrank".
    Etwa so: "Man nehme einen Anwalt und schildere ihm die Dreistigkeit des Vermieters ..."

    ich denke, so könnte es gehen. Und bitte nix im Alleingang. Da sind zu viel Stolpersteine für angeschlagene Nervenköstüme.

    ganz liebe Grüße
    ppiet

  • Hallo elkesch,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dem "Rezept" von ppiet ist erst einmal nichts mehr hinzuzufügen (vielen Dank dafür ppiet 😀 ).

    In jedem Fall ruhig bleiben und vor Ort Unterstützung von (Fachleuten) holen, die Euch direkt zur Seite stehen können.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Wir wünschen Euch in jedem Fall alles Gute! 😀
  • Ich möchte mich recht herzlich für die schnelle Antwort und Tipps bedanken. Man ist ja erst einmal ziemlich schockiert und kopflos. Ich werde alles befolgen und einen RA aufsuchen. Werde dann über den weiteren Werdegang berichten. 😀 Danke euch. Lg elke
  • Gut!
    so war´s gedacht.

    Wäre schön, wenn wir den Fortgang und/oder Ausgang dann lesen dürfen.

    In diesem Sinne!
    ppiet
  • Also, lies mal bitte diesen Artikel hier zum Thema Kündigung bei Eigenbedarf:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29

    Das besondere dabei ist, dass der Eigenbedarf begründet werden muss. Es reicht nicht aus, dass der Sohn gerne gegenüber seinem Hof wohnen möchte. Das ist in meinen Augen nicht ausreichend für Eigenbedarf.

    Wenn der Sohn aber z.B. aus beruflichen Gründen dorthin ziehen muss und eine Wohnung braucht, das wäre dann ein Eigenbedarf.

    Einfach mal gegenüber dem Hof wohnen zu wollen reicht in meinen Augen nicht aus, um Eigenbedarf anzumelden.

    Du könntest also ein Schreiben aufsetzen, und deinem Vermieter erklären, dass du hier keinen Eigenbedarf erkennen kannst. Einfach dort wohnen WOLLEN, reicht nicht aus, um Eigenbedarf anzumelden.

    Ansonsten würde ich dir raten, werde schnell Mitglied im Mieterbund!

    Besuche mal den Mieterbund und suche nach einem Mieterbund in deiner Nähe:

    http://www.mieterbund.de

    Viel Glück und vielleicht bleibt euch die Wohnung erhalten!

    Und wenn ihr die Wohnung am Ende vielleicht doch verlieren solltet, dann redet doch mal mit dem Vermieter, ob er euch hilft, eine neue zu finden. Ihr seid beide schwerbehindert, da gebietet es eigentlich der Anstand, dass er euch behilflich ist.

    Aber zunächst mal würde ich den Eigenbedarf anfechten, wie ich es oben beschrieben habe.

  • Sonderanfertigung hat geschrieben:
    [...]
    Das besondere dabei ist, dass der Eigenbedarf begründet werden muss. [...]

    Und genau das ist der Knackpunkt. Das ist Profisache. Auf beiden Seiten!!!

    [...]
    Du könntest also ein Schreiben aufsetzen, und deinem Vermieter erklären, [...]

    Natürlich "könntest" du. Dann kannst du aber auch gleich ausziehen.

    Damit wird der Vermieter zum Verhandeln eingeladen und zieht euch dabei über den Tisch! Der macht seinen Job schon länger! Der Ratschlag ist sicher gut und friedvoll gemeint, hat aber mit realer Situationsbegegnung so wenig zu tun wie die Farbe Lila mit einer realen Kuh!


    [...]
    Aber zunächst mal würde ich den Eigenbedarf anfechten, wie ich es oben beschrieben habe.[...]

    Neiiiiiiin - bloß nicht! Nix mehr direkt! Schnellstens zum Anwalt. Fristsache!!!


    Abgesehen davon: ein Anwalt kann auf Zeit spielen. Mieter können das nicht!
    😡
    ppiet
  • halo elkeesch... beherzige die ratschläge von ppiet , aber mach bitte nicht den fehler selbst etwas aufzusetzen und das dem vermiter zu geben.
    guter anwalt/anwältin und bloß nichts selbst schreiben .. immer alles schriftlich und nuuur über die rechtsberatung laufen lassen.

    wünsche euch alles gute und hoffe das es gut für euch aus geht lg
Diese Diskussion wurde geschlossen.