Führerscheingutachten

Meine Tochter wurde mit 6 Monaten Lebertransplantiert. Jetzt müssen wir jährlich zu einem Gutachter, obwohl weder Medikamente noch andere "Dinge" sie beeinträchtigen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Antworten

  • hey selina,
    kurze antwort:gar nicht!
    du bist keine ärztin die das beurteilen kann, die bestimmungen sind nun mal so.
    biene
  • Hallo selina123,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Magst Du uns vielleicht ein wenig mehr zu der Situation erzählen, als nur zwei Sätze? Dann kann man Dir auch besser antworten 😉
  • Hallo Selina,

    du solltest euren / einen Neurologen fragen, ob es durch die Transplantation,dazugehörige Medikamente, oder andere Umstände zu neuroligischen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zuständen kommen kann. Wenn ja... wird das Gutachten zu recht gefordert. Wenn nicht soll der Arzt das schriftlich geben... dann sollte das erledigt sein.

    😀 Helmut
  • Hallo,

    aus den Arztunterlagen über all die Jahre muß doch hervorgehen, mit welchen Beschwerden mit oder ohne Nebenwirkungen, deine Tochter lebt und wenn Nebenwirkungen vorhanden sind, ob diese zum fahren eines Kraftfahrzeuges befähigen.

    Hat sie schon einen Führerschein?

    Man kann über Neuropsychologen mit Fahrerlehrer, sich die Fahrtauglichkeit in der Fahrpraxis attestieren lassen. Das gilt allerdings nur für die Fahrpraxis und nicht für den Gesundheitszustand.

    Es gibt die Möglichkeit beim zuständigen Strassenverkehrsamt vorzufahren, quasi eine erneute praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Allerdings kann der Schuß auch nach hinten losgehen.

    Achja, geht nicht – gibt’s nicht.

    Und wer sich nicht wehrt – der lebt verkehrt.

    Viel Erfolg mit netten Grüßen Yeggdrasil

  • Hallo,

    formal gesehen müsstet Ihr einen Bescheid bekommen haben, dieses Gutachten vorzuliegen, von der zustänidgen Behörde. Da müsste zum einen eine Rechtsgrundlage mit Begründung drinstehen, außerdem ein HInweis, wie Ihr gegen den Bescheid vorgehen könnt, also eine Rechtsbehelfsbelehrung. Normalerweise müsste es möglich sein Widerspruch einzulegen - dabei aber Frist beachten.

    Beste Grüße, ananim
  • Erst mal vielen Dank für die Antworten. Bei unserem Arzt habe ich nachgefragt sowie auch bei einem Transplantationszentrum. Von dort habe ich auch sofort ein Attest erhalten, in dem steht, dass es keinerlei Bedenken für jetzt sowie in der Zukunft gibt einen KFZ zu führen. Der Gutachter hat zwischenzeitlich meine Tochter untersucht und auch nichts festgestellt. Allerdings ärgert mich es, dass wir jetzt jedes Jahr zum Gutachter müssen. Dieser Gutachter hatte auch keine Ahnung von Transplantationen im Kindsalter. Das stört mich sehr. Mal im Ernst. Da wird man von jemanden beurteilt, der von dieser Materie noch nichts gehört hatte. Bestenfalls hatte er Alkoholiger beurteilt, die Probleme mit der Leber haben/hatten. Ich möchte, dass die Behörden den behandelnden Ärzten Gewicht geben und nicht einem Gutachter, der keine Ahnung hat.
    Oder kennt ihr einen Gutachter, der auch schon Lebertransplantationen an Kindern durchgeführt hat und diese auch bis ins Teeniealter begleitet?
  • Hallo selina123,

    leider teilst Du nicht wirklich weitere Hintergründe zu Eurer Situation mit. Schade, so kann man nur "ins Blaue hinein" raten. Um dies zu vermeiden, hier ein paar konkrete Nachfragen:
    Wie alt ist die Tochter?
    Seit wann hat sie einen Führerschein?
    Mit welcher Begründung soll jährlich eine Begutachtung erfolgen?
    Welchen Anlass gab es für die Begutachtung?
    Wer hat diese Begutachtung veranlasst und besteht alle Jahre wieder darauf?

    Ich hoffe, so kommen wir der Sache näher, Euch helfen zu können.

    Zunächst aber schöne Pfingstfeiertage 😀
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