wie bezahlt man einen Wohnstätte?

Bei der Beantragung eines Wohnstätten Platzes wird auch nach den elterlichen Vermögen gefragt.Heißt das im Umkehrschluss das die Eltern den Platz finanzieren müssen bis das Ersparte aufgebraucht ist ?Mein Sohn ist 20 Jahre und arbeitet in einer WfbM.Er hat kein Vermögen.

Antworten

  • Hallo,

    aus Erfahrung kann ich sagen: nein, man muss nur einen geringfügigen Eigenbeitrag leisten. Zumindest zahlen meine Eltern für meinen Bruder, der in einer Wohngruppe für geistig behinderte Menschen wohnt, nur einen solchen Eigenbeitrag und nicht die Kosten von ca. 3000 Euro im Monat (und Vermögen wäre da).

    Wie das aber genau rechtlich funktioniert, weiß ich leider nicht.

    Im Zweifelsfall würde ich an Deiner Stelle entweder bei der gewünschten Einrichtung oder der Behörde anrufen und nachfragen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo Patric94,

    in einem solchen Fall geht der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern auf den Sozialhilfeträger über. Dieser beträgt jedoch unter 50,- Euro im Monat.

    Näheres, und auf Euren Einzelfall genau zutreffendes, wird Euch der Betreiber der Wohneinrichtung mitteilen können.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

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