Infos über Berechnung von Pauschbeträgen

Hallo liebes Forum.

Zunächst möchte ich mich entschuldigen falls genau diese Frage bereits gestellt wurde. Ich habe das Forum durchforstet, bis jetzt jedoch keine Antwort gefunden. Kann aber sein dass ich was übersehen habe denn eigentlich sollte meine Situation nicht absolut unüblich sein.


Soeben habe ich den Feststellungsbescheid meines Grades der Behinderung erhalten. Sie wurde mir rückwirkend ab Geburt mit einem GdB von 90, jedoch ohne G erteilt.

Ein Pauschbetrag beläuft sich hierfür auf 1230 € Pro Jahr.

Ich bin 30 Jahre alt.

Die letzten 3 Jahre war ich arbeitslos.

Da es sich um einen Grundlagenbescheid handelt ist die 4-Jahresfrist nichtig.

Welche Jahre werden nun anerkannt, nur die in denen ich tatsächlich gearbeitet habe? Auch solche in denen meine Eltern für mich Kindergeld erhalten haben? Meines Wissens werden Pauschbeträge nicht zuerteilt wenn ich in dem Jahr komplett Alg I oder Alg II erhalten habe, stimmt dies?

Ich finde leider keine genauen Infos hierzu, aber es muss doch sicherlich ein Gesetz zur Berechnung vorhanden sein?

Auch würde ich gerne wissen was geschieht wenn mir im Widerspruch oder geg. vor Gericht noch ein G ab Geburt anerkannt wird. Sollte ich mit meinem Kentnissschreiben an das Finanzamt noch bis zum Ausgang des Widerspruches warten?

Stimmt es dass ich mit Bitte um Rückerstattung der Pauschbeträge noch warten muss bis ich wieder arbeite da dies sonst mit dem Jobcenter verrechnet wird?

Ich weiss das dies teilweise sehr spezifische Fragen sind, ein Verweis auf Regelungen, Gesetzestexte als Antwort wäre auch schon super.
Das ist alles neu für mich und ich weiß gar nicht wo ich anfangen kann mit dem mich informieren. Ist erstmal Dschungelland für mich 😉








Antworten

  • Hallo berlina,

    Pauschalbetrag bedeutet ja nicht, dass Du diesen vom Finanzamt ausgezahlt bekommst, sondern dass sich Dein Steuerfreibetrag um eben diesen Pauschalbetrag erhöht.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo berlina,

    man kann nur Steuerzahlungen erstattet bekommen, wenn man vorher Steuern ans Finanzamt abgeführt hat.

    Ansonsten gilt das halt für die Zukunft, wenn du mal Steuern bezahlst.

    Solltest du nicht in der Pflicht stehen, einen Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einzureichen, hast trotzdem in den letzten Jahren Steuern auf Dein Lohn / Einkommen abführen müßen, kannst du bist zu 4 Jahre Rückwirkend, diese geltend machen.

    Annsonsten gilt, das man immer nur für das letzte Jahr Steuern zurück erstttet bekommt, auch wenn der Bescheid am 31.12. ausgestellt wurde, bekommt man ein volles Jahr Steuern erstattet.


    Wenn man für Heil und Hilfsmittel sowie Fahrten zu Ärtzen , Krankenhäusern und Rehamassnahmen, über den Pauschbetrag kommt, sollte man alles einzeln auflisten und ganz genau beim Finanzamt einreichen.



    Vielleicht schreibst du mal, welche Handicaps du hast dann bekommst du vielleicht hier Hinweise, ob sich ein Widerspruch, bezüglich deines Merkzeichens G lohnt.

    lg Yeggdrasil


  • Hallo,

    nun, ich nehme mal an, dass zumindest die Eltern von berlina irgendwann mal Steuern gezahlt haben - und die Frage, ob ein Kind eine Behinderung hat oder nicht, beeinflusst ja die Steuerlast der Eltern ggf. schon.

    Die Frage ist nun, ob das rückwirkend geltend gemacht werden kann. Das dürfte in der Tat von § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung abhängen und ich würde ihn so lesen, dass Ihr für die Jahr, wo Ihr Steuern gezahlt habt, tatsächlich Pauschbeträge geltend machen könnt - innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe der Entscheidung über Deinen GdB.

    Ein Überblick über Pauschbeträge/Steuermäßigungen im Fall von Behinderung findet sich hier:

    http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=99413&_psmand=110

    Ich würde an Eurer Stelle zunächst mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen - die Finanzämter haben eine Beratungspflicht. Ob sich das am Ende lohnt, müsstet Ihr aber vermutlich entweder einfach versuchen oder mit einem Steuerberater abklären - da ist ja dann auch ggf. gezahltes Kindergeld mit zu berücksichtigen usw.

    Beste Grüße, ananin