Kann mir mein Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Bezüge für die Begleitung zur Reha meines Sohnes verweig

Mein Sohn(20J) hat eine stationäre Reha mit Begleitperson
von der LVA genehmigt bekommen. Nun habe ich von der Reha-Einrichtung den Termin zugeschickt bekommen. Jetzt wollte ich für diese Zeit Sonderurlaub ohne Bezüge beantragen, aber mein Chef möchte mir dies nicht genehmigen. Da angeblich betriebliche Belange dem entgegenstehen. Ich arbeite in einen großen Telekommunikationunternehmen.
Was soll ich jetzt machen?

Antworten

  • Hallo,

    das lässt sich so nicht beantowrten.

    Was steht

    a) in Deinem Arbeitsvertrag (wenn überhaupt etwas) zu diesem Thema?
    b) in einem ggf. für Dich geltenend Tarifvertrag (wenn überhaupt etwas) zu diesem Thema?


    Wenn beide dazu schwiegen, kann das hier vielleicht noch von Interesse sein:
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/833448.nach-bundesurlaubsgesetz-kein-gesetzlicher-anspruch.html

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Erst mal Danke für den link.Mein Tarifvertrag regelt schon den Sonderurlaub ohne Bezüge zur Begleitung von Kindern zur Reha .Es wäre jetzt auch das 5.Mal das ich mit meinen Sohn fahre.Ich bin bis jetzt auch immer ohne Probleme freigestellt worden.Ich habe jetzt aber leider seit 2 Jahren einen neuen Chef,der der Meinung ist das mein Unternehmen nichts für meine 'Probleme'kann und sollte lieber zu Hause bleiben.Er meint ich habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Außerdem wäre aus betrieblichen Belangen jetzt nicht möglich.
    Jetzt ist halt meine Frage ,ob das stimmt.und wenn ja ,was gibt es für alternativen?
  • Hallo,


    Patric94 hat geschrieben:
    Mein Tarifvertrag regelt schon den Sonderurlaub ohne Bezüge zur Begleitung von Kindern zur Reha .


    nun, wenn er das regelt, müsstest Du ja wissen, was Du für Rechte hast.

    Wenn es einen Tarifvertrag gibt, ist der erst einmal anwendbar, und nicht das Gesetz. Da Du leider nicht geschrieben hast, was in dem Tarifvertrag steht, lässt sich dazu nicht mehr sagen.

    Ansonsten könntest Du eventuell mal das Stichwort "betriebliche Übung" googlen und schauen, ob das auf Deinen Fall passt.

    Herzlichen Gruß, ananim





  • Vielen Dank für den Hinweis,der könnte tatsächlich hilfreich sein.
    Im Tarifvertrag steht das man Sonderurlaub zur Begleitung eines Kindes bei einer Reha nehmen kann.
    Aber es steht immer im Vordergrund das die betrieblichen Belange es zu lassen.und mein neuer Chef
    Lebt das in all seinen Entscheidungen.Auch die 10 Tage Kindkrank sind immer ein Kampf. Aber ich denke mal, ich versuche es mit der betrieblichen Übung.

  • Guten Morgen Patric,..

    dann lese dich bitte hier mal ein, wenn du weitere Fragen hast melde dich bitte nochmals.

    Der Link;

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html

    Im allgemeinen wehrt der AG = Arbeitgeber sich dagegen von Zeit zu Zeit, so das der AN = Arbeitnehmer daraus keinen Rechtsanspruch zu ableiten kann. Nur im Umkehrschluss ist zu beiden Seiten immer eine gute Kommunikation auch eine gute Voraussetzung zu einem guten Arbeitsklima. Egal wie groß die jeweilige Firma ist.

    Daher sollte man nicht mit Frust an die ganze Sachen gehen, sondern offen miteinander sprechen. Immer positiv in so ein Gespräch gehen, denn das was du nicht sagst, drückt deine Mimik, deine Körperhaltung etc. aus, man nennt dies Körpersprache. Mfg Lyn 😉

  • Patric,..

    habe es nicht gleich gefunden, dies ist die Sichweite durch den Betriebsrat in der Auslegung etc.

    Link:

    http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/B/shortlink/betriebliche-uebung

    Es gibt immer ein Pro / Contra zu den Dingen. Mfg Lyn😉
  • Hallo Patric94,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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