Mein Sohn wohnt bei mir wirkt sich das auf Grundsicherung aus und wenn ja wie?

Mein Sohn wohnt wieder bei mir.Er ist momentan arbeitslos weil er seine neue Stelle erst am 1.7.2014 antreten kann.
Ich möchte für mich allein Grundsicherung beantragen, weil wir keine Bedarfsgemeinschaft haben.
Also er gibt mir kein Geld und ich finanziere ihn auch nicht.

Wie sind deshalb meine Chancen Grundsicherung zu kriegen?

Antworten

  • Hi Lucky,

    Lucky09 hat geschrieben:
    .....
    Wie sind deshalb meine Chancen Grundsicherung zu kriegen?


    vermutlich auch nicht anders.


    Deine Frage geht wahrscheinlich in die Richtung "verliere ich Geld, wenn ..."

    Ja! du verlierst Geld wenn ...
    Das muss jedoch nicht so kommen, wenn du Lebens- und Wohnsituation beider Personen ein wenig "gestaltest".
    Z.B. durch einen formellen Untermietvertrag. Wie gesagt "zum Beispiel"!

    Mit ein paar Details mehr zu dir und deinem Sohn wäre auch mehr zu sagen.
    Unsere Kontakte zur NSA sind leider nicht ausreichend, um deine Lebensumstände und Ideen aus Amerika zu erfahren.
    😀

    Gruß
    ppiet
  • Hallo Lucky09,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Rein formal seid Ihr derzeit eine Bedarfsgemeinschaft.

    Wie schon angedeutet wurde, wäre es gut, einige weitere Informationen zu Euch zu haben, um Dir besser helfen zu können. Wovon bestreitet bspw. Dein Sohn seinen Lebensunterhalt? Und Du derzeit?

    Freue mich darauf, wieder von Dir zu lesen, wünsche aber erstmal einen schönen Feiertag und ein schönes Wochenende 😀
  • Also ich bin in Vollrente, weil ich wegen der Schwerbehinderung schon ab 60 Jahre den Antrag stellen konnte.
    Mein Sohn ist momentan arbeitslos, weil sein neues Arbeitsverhältnis zum 1.7.14 beginnt und der alte Arbeitgeber ihn wegen der langen Kündigungsfrist freigestellt hat.
    Ich würde gerne Grundsicherung für mich beantragen, weiß das ich auch was bekommen würde, aber da ist das Problem mit meinem Sohn der bei mir nur noch gemeldet ist wegen der Anrechnung. Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft und ich krieg auch kein Geld von ihm.Er wohnt bei seiner Freundin, bei der er nicht gemeldet sein kann!
    Wer weiß Rat ?
  • Hallo Lucky09,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Gem. §39 SGB XII werden die Sozialhilfeträger unter diesen Umständen, davon ausgehen, dass Dein Sohn Dich finanziell unterstützt. Dass dies in der Realität nicht so ist, müsstest Du dann glaubhaft nachweisen.
    Wie genau dies in Deinem Fall geschehen soll, kann Dir dein zuständiger Sachbearbeiter verbindlich erklären.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Danke, Lucky09
    jetzt nimmt die Situation langsam Kontur an.
    Ein bisschen solltest du bitte noch vertiefen. Meine Fragen gebe ich farblich zwischen deine Textstellen, dann ist die Übersicht leichter.
    Lucky09 hat geschrieben:
    Also ich bin in Vollrente, weil ich wegen der Schwerbehinderung schon ab 60 Jahre den Antrag stellen konnte.
    Darf ich fragen, welche Art Schwerbehinderung vorliegt?


    Mein Sohn ist momentan arbeitslos, weil sein neues Arbeitsverhältnis zum 1.7.14 beginnt
    und der alte Arbeitgeber ihn wegen der langen Kündigungsfrist freigestellt hat.
    Arbeitslos im Sinne des Gesetzes? oder nur grad ohne tägliches Aufsuchen des Arbeitsplatzes weil freigestellt? Wieso "lange Kündigungsfrist"?

    Woher bekommt er Geld bis die neue Arbeit beginnt?


    Ich würde gerne Grundsicherung für mich beantragen, weiß das ich auch was bekommen würde,
    Dass du was zu kriegen hast steht zu vermuten.

    Nur wird ein Antrag auf Grundsicherung deine komplette geldliche und Wohnsituation durchleuchten. Und wenn dein Sohn (Wie alt ist er?) in deiner Wohnung gemeldet ist, wird er einbezogen. Das ist der Knackpunkt.

    Er könnte sich - Freundin geht nicht, sagst du - ja selbst eine kleine Wohnung suchen wenn er ´nen Job hat. (und gegebenenfalls dann auch selbst ergänzende Grundsicherung beantragen)

    aber da ist das Problem mit meinem Sohn der bei mir nur noch gemeldet ist wegen der Anrechnung. Anrechnung von was?

    Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft und ich krieg auch kein Geld von ihm.Er wohnt bei seiner Freundin, bei der er nicht gemeldet sein kann!
    Wer weiß Rat ?


    Du kannst hier frei von der Leber weg deine Lebensdaten und Finanzen nennen. Du bist durch die Anonymität hier geschützt.
    Je detaillierter wir Information haben, desto eher können wir dir fundiert weiterhelfen.

    lg
    ppiet
  • Hallo piet,
    erstmal recht herzlichen Dank.
    Ich habe heute sämtliche Unterlagen geschnappt und einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass in den nächsten Tagen ein positiver Bescheid an mich rausgeht.
    Ehrlichkeit währt am Längsten.Ich habe ihr alles gesagt und sie war so kulant und hat mir die Hintertürchen in den Mund bzw. die Vorgehensweise gesagt.

    Liebe Grüße
    Lucky09
  • na also - freut mich für dich!

    ppiet
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