Ich beziehe eine grosse Hilflosenentschädigung wegen MS, doch nun möchte meine Krankenkasse assura d

die assura KK möchte damit "eine Doppelentschädigung derselben Pflegeleistungen vermeiden"!

Antworten

  • Mich wundert diese Begründung. (Wenn dem so wäre, verkäme die Hilflosenentschädigung ja zur versteckten Subvention an die Krankenkassen.) Ich habe aber keine Ahnung, ob das inzwischen so ausgelegt werden kann.

    Ich würde mich damit direkt an die Ombudsstelle der Krankenkassen wenden:

    www.secure.om-kv.ch
    (Bedingungen beachten)

    Ombudsman Krankenversicherung

    Morgartenstrasse 9, Luzern
    041 226 10 10


    Mich würde es sehr interessieren, ob deine Krankenkasse das so handhaben darf.
    Wäre es möglich, hier später bez. Abklärungen kurz zu berichten? (So nach dem Motte: Die KK darf das. Die KK darf das nicht. Die KK darf das unter folgenden Umständen....)

  • Sind noch in Abklärung, doch besteht lt. KK dazu sogar ein Gerichtsurteil,
    was man mir so angab:
    BGE 127 V 94 (das Gerichtsurteil liegt in französicher Sprache vor)

    Mit freundlichen Grüssen
  • Einen schönen guten Morgen

    Ich finde das Verhalten der Krankenkassen sehr empörend, aber man ist von denen einiges gewohnt.
    Ich Kann dur nur empfelen, einen RA für Sozialrecht einzuschalteten um das im Rechtlichen Rahmen abklären zu lassen.
    Leider ist dies immer ein Kampf aber leider immer wieder einmal notwendig. 😀

  • Guten Abend Service,..

    bitte beachte zu deiner Aussage, das es hier um Leistungen aus der Schweiz geht, nicht von / aus Deutschland.


    Guten Abend Loder,..

    In D ist es ähnlich geregelt Loder, es ist ganz selten, das Leistungen im und aus dem Sozialen Bereich, nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Im Umkehrschluss würde dies eine doppelte Entschädigung auslösen und eine besser Stellung zu anderen Versicherten.

    Ich vermute, das auch bei euch in der Schweiz das Sozialprinzip zu allen Versicherten gilt. Wie es sich in deinem Fall verhält kann ich nicht beantworten, da ich mich zu wenig zu euren Rechten auskenne. In diesem Sinne, einen ruhigen sonnigen Feiertag, Mfg Lyn
  • Hallo Loder

    Mir erscheint das Vorgehen der Krankenkasse fragwürdig, ich stimme der Antwort von Lenalena vollumfänglich zu.

    Ich würde auch eine rechtliche Abklärung z.B. bei der Ombudsstelle für KK machen, um sicher zu sein. Auf jeden Fall den Entscheid innert Frist anfechten.

    Lieber Gruss


  • Guten Tag Loder,

    ich war mal im Archiv für Deutschland dazu. Du hast Recht das Urteil liegt in F / I nisch vor.

    Hier der Link:

    http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_date=&from_year=1954&to_year=2014&sort=relevance&insertion_date=&from_date_push=&top_subcollection_clir=bge&query_words=&part=all&de_fr=&de_it=&fr_de=&fr_it=&it_de=&it_fr=&orig=&translation=&rank=0&highlight_docid=atf%3A%2F%2F127-V-94%3Ade&number_of_ranks=0&azaclir=clir

    Nur wenn ich es richtig verstanden habe läuft dies wirklich darauf aus das die KK vielleicht im Recht ist. Es wäre schön wenn du zum Ausgang berichten würdest.

    Es gibt so gar noch ein Urteil dazu in Deutsch für Kids aus der CH, was auch in Deutschland sehr arg dikutiert wird in der Thematik. (Thematik dazu: -Einkommenseinbuße der pflegenden Eltern-Mutter)

    Hier waren die Eltern die Kläger und die KK musste nicht dafür aufkommen. Beim lesen musste ich sehr arg schlucken, nur wenn man das Pro / Contra liest dann läuft es auf das Sozialprinzip zu allen Versicherten aus. Die Hilflosenentschädigung soll alles bei euch abdecken!

    Würde mich freuen wenn du den Ausgang berichtest, Danke - Mfg Lyn😉