ich bin 100% schwerbehindert und arbeite in der woche 15 stunden geringfügig. Das Finanzamt übernimm

Bin zu 100% Schwerbehindert mit Merkzeichen B,G und aG und arbeite in der woche 15 stunden geringfügig. Jetzt wollte ich die Fahrkosten beim Finanzamt absetzen aber die erstatten diese nicht da ich keine Steuern bezahle. Wer erstattet mir dann die Fahrkosten?

Antworten

  • Hallo,

    nun, es ist zwar tatsächlich so, dass man, wenn man enstprechend Steuern zahlt, Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen kann (.d.h. die eigene Steuerbelastung damit reduziert), aber es gibt keine generelle Regel, dass der Staat Arbeitnehmern (behindert oder nicht behindert) die Fahrtkosten zur Arbeit erstattet.

    Du kannst allerdings eventuell auf Grund Deiner Behinderung unter Umständen bestimmte Unterstützung für Fahrten zur Arbeit beantragen. Mehr Infos dazu finden sich hier:
    http://www.myhandicap.de/fahrkosten-erstattung-behinderung.html

    Wenn Du damit Erolg hat, gilt das dann allerdings nur für die Zukunft.
    Ich sehe nicht, wie Du die bisherigen Kosten erstattet bekommen könntest.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Ich habe erst im Dezember 2013 das Arbeiten angefangen und habe mich soweit kundig gemacht das eben die Fahrkosten erstattet werden müssen laut §33a,33b derfür Rückerstattung der fahrkosten nur darin steht wohin man sich wenden muss oder wer das dann erstattet
  • Hallo,

    auf welches Gesetz bezieht sich denn Deine Paragraphenangabe § 33a, 33b?

    In der Tat gibt es § 33 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das sind Leistungen, die Du beantragen kannst, aber auch musst. Ohne Antrag wirst Du die nicht bekommen.

    Dann gibt es die §33a, 33b des Einkommenssteuergesetzes; da geht es um Steuernachlässe für Menschen mit Behinderungen und außergewöhnliche Belastung. Wie Du aber schon festgestellt hast, kann man seine Steuern aber halt nur entsprechend mindern und was vom Finanzamt zurückbekommen, wenn man Steuern zahlt. Das sind keine Vorschriften, wonach der Staat von sich aus Leistungen erbringt.

    Noch eine Ergänzung: Du würdest, wenn Du erst seit Dezember 2013 arbeitest, natürlich auch nur die Fahrkosten für 2013 mit der Steuererklärung für 2013 geltend machen können. Vielleicht kommst Du ja immer mit Deinen Einkünftne in 2014 doch in einen Bereich, wo Du Steuern zahlst? Dann würden Dir auch die Möglichkeiten von Pauschbeträgen/sonstigen Steuermäßigungen Gebrauch zu machen, tatsächlich etwas bringen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo icegirl3911,

    den Ausführungen von anamin (hierfür vielen Dank 😀 ) ist zunächst einmal nichts mehr hinzuzufügen.

    Solltest Du dich auf andere §§ beziehen, kannst Du dies gern noch ergänzen. Dann kann man dazu vielleicht noch was ergänzen.

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