Wie ist der Ablauf einer Renten-Revision?

Ich möchte fragen, ob ich bei der Renten-Revision das Formular mit meinen Ärzten ausfüllen soll und ob etwas speziell dabei beachtet werden muss.
Wie ist dann das weitere Vorgehen der IV-Stelle?

Antworten

  • Die IV überprüft periodisch laufende Renten. Es geht darum, allfällige Aenderungen des Gesundheitszustand zu erfassen und die Rente entsprechend anzupassen.
    Der Rentenbezüger wird aufgefordert, das bekannte Formular auszufüllen. Auch der behandelnde Arzt bekommt ein entsprechendes Schreiben. Wichtig ist, dass die Angaben korrekt sind. Es ist natürlich von Vorteil mit dem Arzt darüber zu sprechen, damit die gemachten Einschätzungen einigermassen übereinstimmen.
    Dann heisst es warten. Die IV-Stelle wird aufgrund der Angaben (wenn sie keine weiteren Abklärungen anordnet) einen Entscheid fällen und einen entsprechenden Vorbescheid schicken, in welchem steht, was sie verfügen wird. Wer mit diesem Vorbescheid nicht einverstanden ist, kann sich nochmals dazu äussern. Wer mit dem Vorbescheid einverstanden ist, macht nichts. Nach einer gewissen Zeit wird er dann die eigentliche Verfügung bekommen.

    Genaueres findet sich auf der AHV IV Seite. Googlen: IV Was können Versicherte tun, wenn sie mit dem Entscheid nicht zufrieden sind?


  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort
  • Hallo Sanella

    Das Rentenrevisionsformular, welches dem Versicherten zugestellt wird, ist grundsätzlich durch den Versicherten selber auszufüllen, zu unterzeichnen und zu retournieren. Bei Bedarf kann der Versicherte das Formular zusammen mit dem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt ausfüllen.
    Anschliessend wird die IV-Stelle bei den aktuellen resp. seit der letzten Revision behandelnden Ärzten jeweils ein Arztbericht einverlangen, um sich über den Verlauf und den aktuellen Gesundheitszustand zu informieren. Nach Erhalt aller Unterlagen, gegebenenfalls auch Berichten von Arbeitgebern, etc., wird die IV-Stelle (allenfalls unter Einbezug des Regional Ärztlichen Dienstes und ggf. weiteren Abklärungen) einen Entscheid fällen.
    Ist der Rentenanspruch gleichbleibend erfolgt der Entscheid in der Regel im Rahmen einer Mitteilung. Liegt eine Veränderung des Gesundheitszustandes und somit auch eine Änderung im Rentenanspruch vor (Erhöhung, Herabsetzung oder Renteneinstellung) erfolgt die Mitteilung an den Versicherten mit einem Vorbescheid,. Auf diesen Vorbescheid hat der Versicherte 30 Tage Zeit, einen Einwand zu Erheben.

    Liebe Grüsse und eine gute Woche! 😃
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