Kann ein Vermieter Hilfsmittelanbringung verweigern?

Guten Tag, aufgrund einer Beinamputation ist mein Vater auf diverse Hilfsmittel angewiesen, so auch Badezimmergriffe. Kann der Vermieter eine Anbringung verweigern?

Antworten

  • nein, kann er nicht. Nur was Gemeinschaftseigentum betrifft oder bauliche Veränderungen müssen genehmigt werden (z.B. Treppenlift). Aber was in der Wohnung an Griffe oder dergleichen angebracht werden, ist alleine Sache des Mieters.
  • Hallo,

    das dürfte ein bisschen drauf ankommen.

    In der Wohnung sehe ich nicht, dass der Vermieter Haltegriffe verweigern könnte (ich gehe davon aus, dass es nicht drum geht, dass der Vermieter die bezahlt - das muss er natürlich nicht tun). Ihr müsst sie halt nur bei einem Umzug auf Verlangen wieder abbauen, Löcher dicht machen etc. - MieterInnen dürfen ja auch Regal in die Wand schrauben.

    Anders ist es, wenn es um das Treppenhaus gehen würde, denn den Raum habt Ihr nicht gemietet. Anders wäre es auch, wenn es um bauliche Veränderungen gehen würde (z. B. Türverbreiterung), die nicht ohne weiteres rückgängig zu machen sind - da müsste der Vermieter zustimmen. Dabei ist aber eine Interessensabwägung vorzunehmen, so dass der Vermieter in der Regel auch zustimmen muss.

    Weitere Infos hier:
    http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/mieter-modernisierung/


    Herzlichen Gruß, ananim




  • Hallo Arntzen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

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    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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  • Hallo Arntzen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

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