Untermieter nicht mehr tragbar - was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich frage im Namen einer guten Freundin. Sie hat seit Anfang des Jahres einen neuen Mitbewohner als Untermieter. Ist mit ihm ein Mietvertrag abgeschlossen. sie hat ihm drauf gekündigt, erst mündlich dann schriftlich, als sie merkte das ersieh beklaut pornos runterläd und den Besitz von lsd, die beiden letzten hat sie bereits angezeigt.

nun hat der typ durchbekommen, mit Hilfe eines Anwaltes, das er drei moanate länger als vereinbart da wohnen bleiben darf. Sie ist so fertig das sie aus ihrer Wohnung geflüchtet ist.
Zu dem möchte sie schnellstmöglich umziehen.
Sie hat angst vor ihm was kann sie tun?

sonnige grüße
uli87

Antworten

  • Schau mal hier:

    Du kannst Ihm unter diesen Bedingungen fristlos kündigen:
    §543 BGB und
    §569
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

    Viel Erfolg

    lg Yeggdrasil
  • Hi

    sind weitere Einzelheiten auch bekannt? In deiner Schilderung scheint mir einiges zu fehlen.

    Vor allem: ist deine Freundin ohne Anwalt vorgegangen?
    Warum hat sie Angst?
    Wird sie bedroht?

    Warum kümmerst du dich und nicht sie selbst?

    lg
    ppiet
  • Hallo,


    ich hätte der Frageliste von ppiet noch weitere hinzuzufügen:

    Was meinst Du mit, "hat er durchgekriegt"? Gibt es ein Gerichtsurteil, das ihm erlaubt, da noch drei Moante zu wohnen?
    Wenn ja, dürfte das zumindest mit dem von Yeggdrasil vorgeschlagenen Weg nichts werden.

    Und was ist denn der Hintergrund - was war denn in dem Untermietvertrag als KÜndigungsfrist vereinbart?


    Herzlichen Gruß, ananim


  • vielen dank für die zahlreichen antworten, bitte macht weiter so. das schreiben kam wohl vom anwalt. die kündigungsfrist im mietvertrag ist ein monat. Gegen den dowmload und (Ich glaube auch wegen der LSD - Geschichte) hat sie nen Anwalt, aber der macht wohl kein mietrecht. Einen diesentsprechenden Anwalt hat sie seid heute nachmittag.

    Ihre Angst bezieht darauf, das sie ausspioniert, weiter beklaut, ausrastet (erwas vorher angeblich in der Psychatrie), oder ihr noch weiteren finanziellen Schaden anrichtet. Laut Polizei ist er da bereitsbekannt.

    Achja miete und Kaution zahlt er nicht seid drei monaten etwa und die vereinbarte kaution gar nicht.

    Ich freue mich wenn ihr uns noch noch weiterhelfen könntet.

    einen schönen abend
    Uli87
  • Nen Mieter oder Untermieter rauszukriegen, der Psychiatriehintergrund hat, ist extrem problemhaft wegen der Härtefallauslegung und der Schlupflöcher die da drin stecken.

    Ich kenne einen Vermieter, der so einen Zeitgenossen nach vier Jahren erst los wurde. Und das nicht auf dem Rechtsweg sondern per rigoroser Aussperrmaßnahme.

    Such dir bzw. deiner Freundin bitte einen Anwalt, der die sogenannte "Berliner Räumung" kennt und damit bereits gearbeitet hat.
    Fehlende Mietzahlung und fehlende Kautionszahlung berechtigen zu einem Herangehen, das nicht nur nach dem Mietrecht erfolgen kann: Man kann auch auf Nichterfüllung eines Vertrages vorgehen (Zeitersparnis, weil Mieterschutz wird teilweise umgangen).

    Da ist bereits ein Anwalt? (eventuell nicht auf Mietrecht programmiert, aber bereit, wirklich zu handeln?)
    Dann soll der bitte einen Mietrechtskollegen zuziehen.

    Ungut ist, wenn die Hauptmieterin abhaut und außerhalb wohnt. Das zeigt, dass sie ausweichen kann, also darf der Störer des Wohnfriedens in den Räumen bleiben.
    Nix da! Das ist die Wohnung deiner Freundin, der Störenfried muss raus.
    Mit einstweiliger Anordnung (ANWALT!!!!!) geht das. Aber sie muss selber aktiv werden.

    Dass du ihr die Hausaufgaben machst ist bereits das erste NO-GO in einer solchen Sache.

    Wasch ihr den Kopf mit Anti-Panik-Shampoo (*G*) und dann mach ihr Mut, sich selbst durchzusetzen.
    Und dann soll sie gefälligst mit Anwalt kämpfen, sonst wird sie vom nächsten Richter auch wieder nicht für voll genommen.

    lg
    ppiet
  • Manchmal gibt es auch gründe warum andere leute anderen helfen. in dem fall meine freundin macht zur zeit wie ich ich ihr abi nach, und sie ist ein jahr weiter, ergo heißt dies sie steckt im moment in den prüfungen und die wichtig für ihr zukunft, darum helf ich ihr damit sie lernen kann wenigstens etwas. Der Untermieter kam mit dem schreiben und hat sich jetzt nen anwalt für mietrecht besorgt
  • Uli87 hat geschrieben:
    Manchmal gibt es auch gründe warum andere leute anderen helfen.
    in dem fall meine freundin macht zur zeit wie ich ich ihr abi nach, und sie ist ein jahr weiter, ergo heißt dies sie steckt im moment in den prüfungen und die wichtig für ihr zukunft, darum helf ich ihr damit sie lernen kann wenigstens etwas.

    Der Untermieter kam mit dem schreiben und hat sich jetzt nen anwalt für mietrecht besorgt


    Wer kam mit einem Schreiben?

    Wer hat nen Anwalt für Mietrecht besorgt?

    Dass deine Freundin deine Hilfe hat, um für´s Abi zu pauken ist ok.
    Niemand macht dir, ihr, euch daraus Vorwürfe.
    Dennoch: sie braucht sofortigst nen Anwalt. Der Untermieter, der nicht zahlt, kann sie in sehr unangenehme Lebenslage und Finanzlage bringen.

    ppiet
  • Hallo,

    ich versuche mal den SAchverhalt, so wie er sich mir bisher darstellt, zusammenzufassen:

    Deine Freundin, der Du hilfst, damit sie lernen kann, hat einen Untermieter, der, um es mal so zu sagen, in unerfreuliche Aktivitäten, verwickelt ist und mit dem Deine Freundin nicht länger zusammenwohnen will. Sie hat ihm gekündigt. Er kam daraufhin mit einem Schreiben von einem Anwalt, in dem steht, dass er nocht drei Monate da wohnen bleiben kann.

    Wenn das so richtig ist, dann ist rechtlich erst einmal gar nichts geklärt. Wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, wonach sein Mandant da noch bleiben kann, ist das überhaupt nicht relevant - das ist dann eben die Rechttmeinung dieses Anwalts. Allein die Tatsache, dass der Untermieter seit drei Monaten keine Miete zahlt, wäre normalerweise (es sei denn, der Mietvertrag sagt etwas anderes) ein Kündigungsgrund, denn man darf als Mieter nicht mehr als zwei Monate im Rückstand sein.
    Es ist aber gut, dass Deine Freundin jetzt bei einem Anwalt ist, der sich auskennt. Eventuell kann der ein Räumungsurteil vom Gericht bekommen.

    Deine Freundin sollte aber, wenn der Untermieter sie akut bedroht, natürlich nicht zögern, die Polizei zu informieren.

    Herzlichen Gruß, ananim