Geländer auch an reiner Rollstuhlrampe neben Treppe?

Hallo,
ich plane einen barrierefreien Zugang zu einem öffentlichen Gemeindehaus. Neben einer Treppenanlage mit 3 Steigungen(Stufen) soll eine Rampe mit einem Zwischenpodest zum Richtungswechsel angeordnet werden.
siehe:
http://www.meibom-bau.de/images/2014-04-14 16_20_27-TurboCAD Professional 20.2 64-bit - [Thiel3.tcw].jpg
Fragen:
1. In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden. Gilt das auch für zur Treppe steigende Rampen?
2. Die Rampe soll nur von Rollstuhlfahrern genutzt werden, die bekanntlich keinen Handlauf benötigen (talseitig wird natürlich ein Geländer zur Absturzsicherung angeordnet). Muss dennoch beiderseits ein Geländer angeordnet werden, wenn daneben für Fußgänger eine Treppe mit beiderseitigem Handlauf vorhanden ist?
3. Handläufe sollen am Ende von Rampen und Treppen noch 30 cm waagerecht weitergeführt werden. Gilt das auch für Geländer an Rampen, die nur der Absturzsicherung dienen und eigentlich nicht angefasst werden?

Vielen Dank

Antworten

  • Hallo Hansjoa,
    auf der sicheren Seite bist du wenn du das örtliche Bauamt und den Behindertenbeauftragten mit der Frage konfrontierst.
    LG
    Heidi
  • Einen guten Morgen

    Ich habe mir das Bild genau angschaut und muss sagen das dir viel Mühe gibst.
    Eine Handlauf würde ich unter die zwei Fenster anbringen. Frage bitte einen Rolli Fahrer wie er es gerne hätte. Diese Menschen haben Ideen wo wir manchmal nicht darauf kommen aber diese würden ihren Alltag sehr erleichtern.
  • Guten Morgen,

    vielen Dank für eure Antwort. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es reicht:

    1. die Geländerhalterung soweit abzukröpfen, dass es mehr Abstand zu den Pfosten bekommt und genau senkrecht mit der Innenseite der Palisaden abschließt (das, was wie Betonmauern aussieht, sind 12 cm starke Betonpalisaden - vereinfacht dargestellt).

    2. den Handlauf am Hausbeschlag anzuordnen (habe ich im Text erwähnt, aber noch nicht gezeichnet.

    3. der mittleren Palisadenmauer noch einen 10 cm hohen Radabweiser vorzulagern

    Das sollte nach meiner Einschätzung reichen. Aaaaaaber: Ist das ganze regelkonform? Die DIN sagt ja z.B. dass es unzulässig sei, im weiteren Verlauf einer Rampe eine abwärtsführende Treppe anzuordnen. Das mag für Rampen gelten, die ein Gefälle statt einer Steigung zur Treppe haben. In meinem Fall würde ein schwächelnder Rollifahrer schlimmstenfalls zurück, aber nicht auf die Treppe zu rollen.

    Ich würde auch nicht das Geländer um 30 cm verlängert in das Zwischenpodest hineinragen lassen wollen, weil Rollifahrer keinen Handlauf benötigen und für Fußgänger beiderseits der Treppe ein Handlauf vorhanden wäre.

    Das ganze soll über einen Förderverein finanziert werden. Überzogene bauliche Forderungen könnten allerdings das ganze Projekt zum Kippen bringen. Also, was ist besser? Eine nicht ganz regelkonforme Rampe oder gar keine.

    Das ganze muss also einer Prüfung durch einen Sachverständigen standhalten.

    Danke für eure Mühe


  • Ich würde eine nicht ganz regelkonforme Rampe einem geplatzten Projekt immer vorziehen.
    Bezüglich der Treppe gegenüber der Rampe – wie viel Platz ist der denn neben der Tür bis die Treppe anfängt?
    Ist zum Beispiel wenn sich zwei Rollifahrer am Eingang begegnen ein seitliches Ausweichen in Richtung der Treppe gefahrlos möglich ohne dabei gleich abzustürzen?
  • Hallo Taniquel,

    danke für deine Antwort. Auch ich würde lieber eine nicht ganz regelkonforme Rampe bauen als gar keine. Die Frage ist nur, wer den Kopf hinhält, wenn wirklich mal etwas passieren sollte. Ich möchte als Unternehmer nicht im Zusammenhang mit Planungsfehlern genannt werden.

    Es geht eigentlich um die Balance zwischen "unter Sicherheitsaspekten gerade noch akzeptabel" und "gerade noch finanzierbar".

    Die Podestfläche vor der Tür ist 1,80 x 1,50 m (die Stufen sind 1,50 m breit). Eine Begegnungsfläche (Ausweiche) sollte jedoch 1,80 x 1,80 m sein. Zudem sollte ja nicht schon der halbe Reifen auf der Stufenvorderkannte stehen. Evtl. müsste ich die Stufen noch vorziehen - seitlich weiter weg von der Tür. Das Zwischenpodest werde ich auf 1,80 m verbreitern, so dass dort Begegnungsverkehr leicht möglich wäre. Die Länge des Zwischenpodestes von 2,82 m ergibt sich zwangsläufig.

    Das Geländer ist teuer. Deshalb möchte ich dafür eine Minimallösung. Ein Handlauf, der nie angefasst wird, muss m.E. auch nicht montiert werden. An der Treppe beiderseits - ok, aber am Zwischenpodest und den beiden Rampen nur eine Absturzsicherung.

    Wer gibt grünes Licht?
  • Hallo Hansjoa,
    ich bin Rollstuhlfahrerin und frag mich gerade, in welche Richtung die Tür aufgeht. Wenn sie nach außen öffnet kommt man als Rollifahrer gar nicht ins Gebäude, dann ist die offene Tür im Weg. Wenn sie nach innen öffnet, entspricht es wahrscheinlich auch nicht den Bauvorschriften (Fluchtweg gewährleisten) So wie du sie geplant hast, klappt die Rampenlösung nicht.

    Und wenn man Schwung nimmt, um die Rampe rauf zu kommen, kann es passieren, das man zu viel Schwung genommen hat und die Treppe runterplumpst.

    Viele Grüße, Fluse
  • Hallo,
    Ich hab mir das Bild noch mal angeschaut, Fluse hat Recht. Derzeit käme ein Rollifahrer nicht durch die Tür weil sie beim Aufmachen im Weg steht. Entweder müsste man den Anschlag anders herum setzen, oder man muss das Podest seitlich zur Treppe hin verlängern, so dass ein Rollifahrer an der Tür vorbei fährt und sie dann von der anderen Seite öffnet.
    Die zweite Variante ist auch für eventuellen Begegnungsverkehr die bessere Lösung.
    Die 1 m 80 Breite, die du für die Ausweichfläche nennst halte ich schon für sehr luxuriös. Ich glaube die allermeisten Rollis – auch große E- Rollis – können auf einer Breite von 1 m 50 gut wenden.
    Bei der Frage, wo Kompromisse eingegangen werden können, finde ich Sicherheitsaspekte, wie die Gefahr dass jemand rückwärts die Treppe hinab stürzt, vorrangig. Wenn du das Begegnungs Podest vor der Tür auf 1,80 m verbreiterst, müsstest du wahrscheinlich auch die Treppen verbreitern, was die Baukosten in die Höhe treibt. Um mein wirres Gefasel knapp zu fassen – ich würde das Podest eher verlängern, als verbreitern.
    Ich finde es übrigens klasse, dass du dir vor dem Bau so viele Gedanken machst und auch hier nach konkreten Rückmeldungen fragst.
    Ich erlebe in meinem Alltag so viele schwachsinnig ausgeführte Rampen oder andere Lösungen, um auch Rollifahrern Zugang zu Gebäuden zu ermöglichen. Ich denke dann immer: warum haben die denn nicht einmal einen Rollifahrer gefragt, ob das klappt...
    Ich verstehe auch deine Sorge, dass du eventuell Haftung genommen wirst, wenn du nicht vollkommen nach DIN Vorschrift brauchst.
    Ich kann dir aber nur rückmelden, dass nur ein minimaler Prozentsatz aller realen Rampen tatsächlich diesen Vorschriften entspricht. Dies gilt auch für Rampen an öffentlichen Gebäuden.
  • Hallo,

    vielen Dank für eure Infos.

    Die Tür geht natürlich nach innen auf. Das ist ja bei alten Häusern die Regel. Anders bei modernen öffentlichen Gebäuden, deren Türen immer nach außen aufgehen müssen (Flucht im Brandfall). Dann sind die Türen aber auch überdacht, so dass sie geöffnet nicht im Regen stehen müssten. Das ist dörfliches Leben. Es herrscht eben kein reger Publikumsverkehr.

    Im Haus selbst geht es sehr eng zu. Toiletten sind nur über Stufen erreichbar. Also alles sehr weit von einer Barrierefreiheit entfernt. Es wird wohl auch so bleiben, weil ein Umbau zu große Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz erfordern würde, die nicht finanzierbar wären. Nur wenige Räume sind ohne Stufen erreichbar. Genau die sollen aber für Rollstuhlfahrer mit dieser Rampenlösung erschlossen werden.

    Auf der anderen Straßenseite befindet sich ein Seniorenheim, deren Betreiber diese Baumaßnahme begrüßen, da gerade älteren Menschen viel am Gemeindeleben liegt. Aber nur in den seltensten Fällen wird sich jemand ohne Begleitung auf den Weg machen.

    Unter diesen Umständen mag man nicht einsehen, dass mit der Erfüllung jeder Regel/Norm soviel Geld verbrannt wird, wenn es im Haus und im Umfeld alles andere als behindertengerecht zugeht. Wenn die Rampe ihren Zweck dergestalt erfüllt, dass 90 % der Rollstuhlfahrer mit fremder Hilfe leicht ins Haus gelangen und die restlichen 10 % sich fit genug fühlen, dies allein zu bewältigen, wäre allen gedient. Wenn es der Etat dann noch zulässt, könnte die Zugänglichkeit auf dem Grundstück selbst verbessert werden, so dass sich bei Gartenfesten die Rollstuhlfahrer frei bewegen könnten.

    @Taniquel
    Die Begegnungsfläche von 1,80 x 1,80 m habe ich aus http://din18040.de/flaechen.htm
    kommt mir aber auch verschwenderisch vor. An der Breite des oberen Podestes möchte ich nichts ändern.

    @Fluse
    Dass jemand bei 6 % Rampenneigung mit Schmackes über das Podest hinausschießt, ist unwarscheinlich, kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Da erhebt sich die Frage, welche Podestlänge wäre ausreichend um noch eine satte Bremsspur hinzulegen, bevor die Treppe erreicht wird. Es wäre wünschenswert, möglichst wenig an der Hausfassade zu ändern.

    Nur ungern möchte mich von meiner Lösung verabschieden, weil sie minimalistisch und damit kostengünstig ist.

    Ich habe gesehen, dass zwei Experten (Architekten/Gutachter) ehrenamtlich im Forum aktiv sind. Leider hat sich von denen noch keiner geäußert.

  • Hallo,

    so sollte es klappen (s. Anhang). Was meint ihr?

    Frohe Ostern


  • Ich finde die neue Lösung super.
    Beidseitiger Handlauf, da es Leute gibt, die nur eine brauchbare Hand haben.
    Handlauf in 2 Ebenen für kleine Leute.
    Plateau um sich auszuruhen für kleine Etappen.
    Ist das noch bezahlbar?

    Wenn die Treppe 1,5 m breit ist, muss man bedenken, dass man sich in der Regel nicht beidseitig fest halten kann. Muss die Treppe so breis sein?

    Bei der Rampe sollte man nicht ausschließlich an Rollifahrer denken. Viele (ältere) Läute brauchen ein Gehwägelchen und werden ggf. begleitet. Auch mit einem Kinderwagen ist eine Treppe unangenehm. Mein Frau ist bevorzugt in Geschäfte mit ebenerdigem Zugang gegangen und kauft heute noch dort.
  • Hallo,

    vielen Dank für deinen Kommentar.

    Ok, ich gebe zu, dass ich ein bisschen gemogelt habe: Der untere Handlauf ist im Durchmesser dünner und seitlich an den Pfosten befestigt. So kann man auf Standardware zurückgreifen um Kosten zu sparen. Es geht auch darum, Radabweiser und Handlaufvorderseite lotrecht in einer Flucht anzuordnen. Bei 12 cm breiten Palisaden bleiben bei mittig befestigten Pfosten beidersets 39 mm Luft, wenn der Standardpfosten 42 mm Durchmesser hat. Für den oberen Handlauf ist das ok, wenn die Befestigung um 40 mm abgekröpft wird. Unten muss ich innerhalb der 39 mm bleiben.

    Die Forderung nach einem ununterbrochenen und umgreifbaren Handlauf ist sicherlich aus dem Szenario "die Hand am Handlauf führt mich durch ein schwarz verrauchtes Treppenhaus ins Freie" entstanden. So gesehen wäre es bei einer Rampe tolerierbar, wenn der untere "Handlauf" eigentlich mehr eine Absturzsicherung darstellt. An Kinderwagen und Rollatoren habe ich auch gedacht, aber auch dafür wäre der untere Handlauf entbehrlich.

    Zur Treppenbreite:
    Bei 1,50 m Breite ist ein reibungsloser Begegnungsverkehr gewährleistet. Mit beidseitig angeordneten Handläufe werden einseitige Behinderungen berücksichtigt.

    Hoch- oder Runterhangeln mit beiden Händen würde extrem geringe Handlauf-Abstände wie bei einem Barren (40-60 cm) erfordern. Bereits bei 1 m wären aber die Arme soweit auseinander, dass eine strauchelnde Person sich kaum noch abfangen könnte.

    Gruß

    Hansjoa


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