Muss das Jobcenter meinen Umzug durch eine Umzugsfirma übernehmen da ich zu 100% schwerbehindert (bl
Ich bin zu 100% schwerbehindert (blind). Muss das Jobcentet Duisburg die Kosten des Umzuges durch eine Umzugsfirma übernehmen?
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Antworten
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Hallo tondam,
Das kommt darauf an.
Zunächst einmal… ist der Umzug aus Sicht des JobCenters nötig oder begründet?
Falls nein, hast du in jedem Fall schlechte Karten.
Anderenfalls kommt es auf verschiedene Umstände an. Es wird generell schon erwartet, dass Familie und oder Freunde bei einem Umzug unterstützen. Falls du glaubhaft machen kannst, dass dies in deinem Fall nicht funktioniert – zum Beispiel weil du nur wenige Freunde und keine Familie hast, ist es denkbar dass das JobCenter die Umzugskosten - auch mit einer Spedition – übernimmt.
Es wird sicher nicht erwartet, dass du die Umzugskisten alleine selber schleppst und dich dann noch hiter das Steuer des Umzugslasters setzt. 😉
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Hallo,
die Infos das zu im Internet sagen alle dasselbe, so dass ich annehme das stimmt (auch wenn ich für Duisburg speziell nix gefunden haben):
Vorrangig ist tatsächlich Selbtsthilfe, bezahlt werden dabei Kosten für einen Umzugswagen, Verpackungsmaterial.
Wenn das nachweislich nicht in Eigenregie geht, dann soll das Jobcenter Kosten übernehmen, wenn der Umzug an sich als notwendig genehmigt ist oder das Jobcenter ihn veranlasst hat. Dann sind aber drei Angebote einzuholen und das günstigste ist zu nehmen. In jedem Fall musst Du die Kosten aber auch genehmigen lassen - wenn noch nicht geschehen, würde ich an Deiner Stelle jedenfalls mal mit dem Amt reden.
Quellen:
http://www.immobilienscout24.de/umzug/eigenregie/umzugstipps/hartz4.html
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_581144/Argen/ArgeTeltow-Flaeming/DE/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger/finanzielle-Hilfen/Publikationen/Merkblatt_20KdU_20_20Stand_20Juni_2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
http://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/uebernahme-von-umzugskosten-nach-22-absatz-3-sgb-ii/
Herzlichen Gruß, ananim
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Ich Danke für die schnellen Antworten.
Die neue Wohnung der Städtischen Wohnbaugesellschaft mit WBS entdpricht den Richtlinien des Jobcenter.
Ich erhalte EU Rente und zusätzlich HarzIV. Daher gehe ich davon aus das dass Jobcenter die Kosten für den Umzug übernehmen müsste.
Die stellen sich heutzutage meist quer.
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Ist der eigentliche Umzug denn schon genehmigt?
Auch wenn die neue Wohnung im Satz liegt, heißt das nicht dass ein Umzug genehmigt wird. Dies kommt nur infrage, wenn die alte Wohnung zu groß und zu teuer war oder wenn es andere zwingende Gründe für einen Wohnungswechsel gibt.
Erst wenn diese Hürde genommen ist – also wenn der Umzug generell befürwortet wird, macht es Sinn mit dem Sachbearbeiter über die konkreten Umzugskosten zu sprechen.
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Der DBSV teilte mir mit das die Wohnung genehmigt werden muss da mir als schwerbehinderte Person mit dem Merkzeichen G eine Wohnung mit WBS und 4 Personen bis zu 110 Quadratmeter zustehen und dieses soll ich auch in Anspruch nehmen. Eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Aufzug höher.
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Wenn deine jetzige Wohnung erheblich kleiner oder sonst für deine Situation absolut ungeeignet ist, dann hast du sicherlich gute Chancen einen Wohnungswechsel genehmigt zu bekommen. Du solltest dir trotzdem in jedem Fall einen Termin bei deinem Sachbearbeiter holen, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
Da kannst du ja auch gleich erfragen, wie es mit der Übernahme von Umzugskosten durch eine Spedition gehen kann. Auch wenn sich das JobCenter, wie du schreibst, oft quer stellt ist ein Versuch mit freundlichem Nachfragen und Kooperation nie falsch.
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Hallo Tomdam,
da du Hartz IV Empfänger bist(neben der Rente) muß für eine neue WOhnung die Genehmigung eingeholt werden da die Unterkunftskosten Teil des Hartz IV sind!
Warum eigentlich Hartz IV und keine Grundsicherung? Gehst du Teilzeit arbeiten?
Ist die Wohnung genehmigt vom Jobcenter und deine Behinderung verhindert einen eigenständigen Umzug ist das Jobcenter verpflichtet die Umzugskosten komplett zu übernehmen! Einpacken und auspacken gehören dann ebenso dazu wie Möbel ab- und aufbauen.
3 Kostenvoranschläge sind notwendig, das Jobcenter wählt dann einen davon aus und erteilt die Genehmigung.
Genehmigungen unbedingt vorher einholen, sonst kann das schief gehen.
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit Geld zur Erstausstattung zu beantragen wenn die WOhnung größer ist und zu wenig Möbel etc. vorhanden sind oder sich nicht an die neue Wohnung anpassen lassen, Gardinen usw sind dann auch möglich. Einfach eine Liste anfertigen über den Bedarf (es gibt feste Sätze) also keine Preise ansetzen.
LG
Heidi
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Hallo Heidi,
warum keine Grundsicherung das frage ich mich auch. Ich kann nur noch unter 3 Stunden arbeiten und daher bekomme ich Rente. Vielleicht keine Grundsicherung weil meine Frau auch HarzIV bekommt? Ich hatte den Rentenbescheid beim Jobcenter eingereicht und seid dem wird meine Rente angerechnet. Oder kann ich trotzdem Grundsicherung beantragen das ich vom Jobcenter weg bin? Müsste ich mal nachfragen.
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Hallo Tomdam!
ich würde dir empfehlen Dich diesbezüglich auch an ein Umzugsunternehmen zu wenden. Voriges Jahr sind wir mit A&E Logistik http://www.aelogistik.de/ umgezogen und waren mit deren Service sehr zufriden. Frag doch bei den einfach mal nach- vielleicht ergibt sich ja was.
Gruß,
Lisa 😀
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tomdam hat geschrieben:
Ich bin zu 100% schwerbehindert (blind). Muss das Jobcentet Duisburg die Kosten des Umzuges durch eine Umzugsfirma übernehmen?
Hi tomdam,
nein, müssen sie nicht. Nur wenn sie den Umzug veranlasst bzw. genehmigt haben. Die Frage ist hier denke ich, was kann man einem Blinden zumuten? Klar, er kann kein Auto fahren und keine Kartons durch die Gegend tragen, aber wenn seine Partnerin einen Führerschein hat, fällt der Umzugswagen schon mal weg, den kann sie ja fahren. In jedem Fall solltest du rechtzeitig fragen, ob sie die Kosten übernehmen. Falls es nicht klappt, man kann sich recht günstig Leute buchen, die das Schleppen übernehmen, Spediteure sind erfahrungsgemäß teurer und keineswegs zuverlässiger.
HTH cajuns
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Ich empfehle dir die Werbung zu unterlassen, da´s bringt dir sonst Probleme!
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idur65 hat geschrieben:
Ich empfehle dir die Werbung zu unterlassen, da´s bringt dir sonst Probleme!
Kann es sein, dass Du einfach nur rumpöbeln willst?
Hast Du mal auf das Datum der letzten Antwort geschaut?
Macht nicht wirklich Sinn, da wie doof zu drohen, oder? 🥺
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@spacy
ich sehe schon, du willst mich jagen gell, nur zu.
Leider löschen die Admins nicht die Folgebeiträge sondern nur den von mir angedachten und gemeldete Beitrag, er war von gestern, glaub mir, konntest du aber nicht wissen daß er schon gelöscht wurde.
Drum solltest du schon etwas an dich halten und nicht das tun was du bei mir monierst.
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