Kündigung eines städtischen Künstler-Ateliers bei 100% Schwerbehinderung und aktuer Hirnschlaggefahr

Bin 71 Jahre alt, habe 3 Bandscheiben-OPs- hinter mir und eshalb chronischer Schmerzpapient mit Opiaden, habe Pflegestufe. Neue Diagnose zusätzlich: akute Hirnschlaggefährung, inoperable.
Bin Künstlerin, habe ein städtisches Atelier in einer schule. Die Schule will den Klassenraum, der mir 1989 zugeteilt wurde, ca. 80 qm, haben. Begründung der schule ist, daß sie den Klasssenraum benötigen würden. Dies b+würde bedeuten, daß ich umziehen müsste, was ein großer aufwand wäre und größte Logistik erfordert.Ich kann das wegen meiner gesundheitlichen Problemen nicht leister, selbst wenn mir Hilfe angeboten würde. Ich muß vor Ort sein, den Abbau und alles deligieren, an einem anderen Ort dasselbe mit Aufbau. Ich bin pro Tag etwa 2 Stunden einsatzfähig, manchmal garnicht. Und ich bin täglich in Therapie.
Meine Frage: wie kann ich diesen Umzug verhindern aufgrund meiner beträchtlichten Behinderungen? Was steht mir rechtlich zu? Kann ich notfalls klagen? Wer könnte mir in dieser Sache helfen?
Danke herzlich Euch allen

Antworten

  • Hallo,

    in Sachen Klagen : dreh die Geschichte mal um und frage dich was tu tun würdest, wenn dein Kind nicht die Schule im Dorf besuchen kann, sondern 20 km mit dem Bus ... oder anderweitig dahin, und wieder abgeholt werden muß.

    Bei Eigenbedarf von privat vermieteten Wohnungen hat der Mieter.. egal wie schwer behindert er ist.. vor Gericht keine Chance. Bei deiner Konstellation eher noch weniger, als auch nur einen Hauch mehr. Daher würde ich an deiner Stelle so schnell wie möglich .. nachweislich.. was anderes suchen... ggf. Makler beauftgragen.. Wohnungsgesuch in Zeitung usw. . " Nachweislich" ist wichtig, weil so am ehesten eine Verlängerung des Mietverhältnises erreicht werden kann, wenn sich nix anderes findet. Wohlmöglich wir die Stadt ihrerseits "was zumutbares" für dich suchen, damit sie ihre Termine einhalten kann... wobei zumutbar nicht unbedingt passend oder gar gefällig sein muß. Daher : such.. bzw. las dir was anders suchen.

    😀 Helmut
  • Hallo,
    Lebst du in diesem Atelier?
    Oder arbeitest du "nur" dort?

  • Hallo
    genau die Frage muß erst beantwortet werden um helfen zu können. Meist wohnt man nicht dort.
    LG
    Heidi
  • Hallo,

    also rechtlich gesehen brauchen wir - wie auch schon von einigen anderen angedeutet - (mindestens) Infos zu folgenden Fragen, um eine erste Einschätzung abgeben zu können:

    - Hast Du einen Gewerbemietvertrag (was ich vermute) oder einen über Wohnraum?
    - Steht in Deinem Mietvertrag etwas zu Kündigung durch den Vermieter und wenn jaw as?

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    ich würde mal sagen, das es hier keinen Unterschied macht ob Gewerblich, oder Wohnmietvertrag. Bei Gewerblich braucht er, bis er was anderes findet "nur" einen Lagerraum. Notfalls einen Container, den man sich solange in den Garten stellt.... wenn man es sich leisten kann. Als Wohnmietvertrag hat er eher Chancen Verlängerung zu bekommen. Wenn ich mir dann so ein Geschehen mal aus Sicht des Vermieters durchspiele, sieht es allerdings düster aus... dann suche ich ihm.. um meine Termine halten zu können, "was zumutbares" und zieh das ganze Bürokratisch durch.

    😀 Helmut
  • Von der Redaktion übertragen:

    Hallo,
    Ich wohne nicht dort. Brauche Hilfe zuhause, nehme diese Hilfe aber auchteilweise mit ins Atelier.

  • Die Antwort des Users wurde oben eingefügt.
  • Da du nicht dort wohnst, halte ich die Aussichten eine Klage zu gewinnen, für ziemlich gering.

    Vielleicht hilft es, wenn du dich an die Stadt wendest, und argumentierst wie wichtig dein Atelier für dich ist und dass eine Rückgabe des Raums für dich bedeuten würde das du deine künstlerische Tätigkeit ganz aufgeben müsstest.
    Weiter oben hast du geschrieben, dass auch ein Ersatzraum dir nicht helfen würde. Das finde ich erst mal schwer nachvollziehbar. Vielleicht kannst du, auch wenn du nur wenig einsetzbar bist, deine Materialien Stück für Stück hinüber begleiten – speziell wenn dir dabei noch Hilfe und Unterstützung zuteil wird.
    Natürlich ist es frustrierend, wenn man einen gewohnten Arbeitsraum nach langer Zeit aufgeben muss. Aber so etwas passiert manchmal eben – die berechtigten Interessen der Schule, dass der Klassenraum für den Unterricht benötigt wird, sind ja auch nicht von der Hand zu weisen.

  • Hallo rotar22,

    bitte nicht falsch erstehen.. nur mal so als Lösungsvorschlag.

    Wenn... ein Ersatzraum nicht hilft, weil du mit deinen Hilfen die Umräumarbeit nicht leisten kannst... stellt sich die Frage, wie es denn überhaupt mit dem Raum weiter geht, wenn du ihn nicht mehr nutzen kannst. Bei jetzt schon nur noch 2 Std. "fit genug", und den geschilderten Risiken,... würde ich darüber nachdenken, die möglichen Erben in die Lösung des Problems einzubeziehen. Wenn die nicht helfen wollen, können, oder es keine gibt, wäre zu überlegen, das ganze im Rahmen eines Hausflohmarktes "zu verwerten". Sicher, das ist nicht schön... Aber wenn es keine Erben gibt, oder die nicht wollen, steht ohnehin früher oder später eine "verwertende Lösung" des Rauminhaltes an.

    Was auch helfen könnte ist, beim örtlichen Kunstverein... wenn es denn sowas gibt.. der VHS, oder der Fabi, und co. ... nach Interessenten für "deine Kunst"... oder geeignete Räume zu fragen.... um evtl. Nachfolger für dich zu finden, die beim Umräumen helfen könnten.

    😀 Helmut
Diese Diskussion wurde geschlossen.