Kündigung droht

Hallo in die Runde,

ich 51 Jahre alt,zu 100% mit G (unbefristet)schwerbehindert und teilberentet.
Ich habe MS und arbeite seit 13 Jahren in dieser Firma.
Durch meine Erkrankung bin ich immer wieder mal, auch länger krank geschrieben.

Mein AG hat nun ein BEM Verfahren eingeleitet.

Der Schwerbehindertenberater in der Arbeit vermutet dass sie mich kündigen wollen.
Beim Betriebsarzt war ich auch schon.Ich hatte Atteste und Krankenhausberichte dabei.
Sie meinte, da sich durch eine Änderung/Verbesserung meines Arbeitsplatzes meine Erkrankung nicht verbessern lassen wird,bleibt somit abzuwarten was der AG bei dem Gespräch vorschlägt.
Sollte ich gekündigt werden,weis ich nicht was ich tun soll.
Ich gehe davon aus das ich keinen neuen Arbeitsplatz finden werde.
Da ich auf dem Arbeitsmarkt wohl eher nicht vermittelbar sein werde,bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld oder?
Wie sieht es mit voller Rente aus?
Kann ich von irgendwoher einen Zuschuss zum Leben bekommen?
Eine Abfindung vom AG?

Vielen Dank schon mal

MfG

S.W.

Antworten

  • Hallo

    falls Du gekündigt werden solltest, setze Dich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung. Falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, wird dir ein solcher kostenfrei vermittelt. Ich denke Mal, daß Du von der Zeit her den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, in Deinem Fall 15 Monate. Ich würde dann versuchen, die volle Berentung zu bekommen. Falls Deine Rentenansprüche und/oder ALG I so gering sein sollten, kannst Du als Erwerbsfähiger Leistugen nach SGB II (Hartz IV) oder als Erwerbsunfähiger bzw Rentner Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) auch als Ergänzung beantragen.

    LG Nobby
  • Guten Tag Scraty,..

    willkommen im Forum.

    Kündigungsschutz


    Leitsätze:

    1. Die Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen verlangt, zuvor alle anderen Möglichkeiten für den Erhalt des Arbeitsplatzes zu untersuchen und auszuschöpfen.

    2. Wird die Kündigung auf Gründe gestützt, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, sind an die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besonders hohe Anforderungen zu stellen.

    Bayerischer VGH, Urteil vom 31.01.2013 – 12 B 12.860

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe:

    Der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger arbeitet seit 1995 im Krankentransport des Beigeladenen. 2002 erhielt er einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz. Nachdem das beklagte Integrationsamt 2007 die Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung versagt hatte, erteilte es diese 2010 nach längerem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf einen erneuten Antrag des Beigeladenen. Der Kläger wies von 2004 bis 2010 erhebliche Fehlzeiten auf, zumeist wegen Kurzzeiterkrankungen. Seine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Erfolg.

    Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sei das Integrationsamt verpflichtet, Ursachen und Folgen der Erkrankung gemäß § 20 SGB X zu klären. Dabei sei regelmäßig die Einholung eines ärztlichen Gutachtens erforderlich. Bei einer in der Behinderung wurzelnden personenbedingten Minderleistung müsse auch die mögliche Inanspruchnahme von Mitteln des Integrationsamtes, zum Beispiel die Zahlung eines Minderleistungsausgleichs, berücksichtigt werden.

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    Ich würde nicht so fix aufgeben, denn deinem AG = Arbeitgeber ist bekannt das du 100 GdB hast und hier eine Kündigung auf den Weg zubringen ist nicht ganz leicht. Sollte es dazu kommen, so bringe du eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen SG - Sozialgericht auf den Weg mit Unterstüzung eines RA / Sozialrecht. Lasse PKH = Prozesskostenhilfe beantragen durch deinen RA.

    Oft wird dann die Kündigung durch den AG = Arbeitgeber aufrechterhalten vor Gericht, nur du hast dann die Möglichkeit durch einen Vergleich eine Abfindung zubekommen ( zu der Beschäftigungszeit 13 J.).

    Kommt es so, bekommst du Alg 1 und wenn die Zeit ausgeschöpft ist Alg 2, deine Rente wird dir jedoch mit angerechnet. Ich würde eine volle Rente beantragen beim zuständigen Träger und wenn dies nicht ausreicht Aufstockung beantragen zum Lebensunterhalt + Wohnzuschuss.

    Allerdings hoffe ich das es nicht so kommt und beide Seiten AG / wie du eine positive Lösung finden werdet, mit der AG / wie auch du Leben kann. Mit 51 J. hast du kaum eine Chance nochmals eine Beschäftigung zu finden, obwohl du nicht geschrieben hast was du Beruflich machst. Erst wenn man die Dinge ausprobiert weiß man wie es wirklich ist. Dir ein sonniges WE Mfg Lyn 😉

  • Hallo 😀 ,

    vielen,,vielen Dank!
    Nun bin ich schon etwas beruhigter und auch schlauer.Ich arbeite im Büro,in einer Firma die dem öffentlichen Dienst angeglichen ist.
    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende !
    Herzlich
    Scraty
  • Ein BEM Gespräch kann auch dienlich sein, um zu sehen, was man verbessern kann in speziellen Fällen.

  • Hallo scraty,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Leute,
    danke für die Tipps.Ich werde berichten was so weiter passiert.Ich wünsche allen eine gute Woche.
    Herzlich
    Scraty 😃