Lohn gehalt

Hallo erstmal finde ich es gut das es dieses Forum gibt! Aber nun habe ich eine Frage ich habe in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gearbeitet. Nun habe ich eine Frage ich bin das ganze letzte Jahr wegen Krankheit Arbeitsunfähig gewesen. In dieser Zeit hat man ohne meines Wissens oder irgendeine Benachrichtigung an mich einfach den Fragebogen für die gehaltseinstufung vorgenommen sodas mein Lohn nun nach unten gestuft wurde. Auf meine Konfrontation hin das man mich hätte darüber informieren zu müssen gab es nur die Antwort ich wäre ja nicht da gewesen! Als ich jedoch sagt das ich eine Postanschrift habe und man mich hätte weningstens schriftlich darüber zu informieren bekam ich ständig irgendwelche ausreden oder man ist nicht auf meine Sachen eingegangen. Meine Frage ist nun ist das rechtens ohne meines Wissens eine gehaltskürzung vorzunehmen zumal ich finanziell schlechter da stehe. Aber das nur neben bei. Freue mich über jede nur hielfreiche Antwort. MfG. Min79

Antworten

  • Hallo,

    hast Du eine Art Arbeitsvertrag mit der Werkstatt und was steht da zum Thema Lohn/Gehatl drin?

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    Ich bin in der Werkstatt im Arbeitsbereich, es gibt jährlich Einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung der eigenen Arbeitsleistungsfähigkeit den man aus füllen muss und am Ende anhand eines Punkte systems die Lohn einstufung erfolgt.
    Grüße Min79
  • Hallo,

    hm, also nicht ganz so einfach.

    Zunächst, Du solltest eigentlich, als Du angefangen hast, in der Werkstatt etwas bekommen haben, was - ähnlich wie ein Arbeitsvertrag - Deine Rechte und Pflichten und die der Werkstatt regelt. Das Gesetzt spricht da von einem "Werkstattvertrag". Wenn Du das nicht hast, ist das schon mal ein Versäumnis der Werkstatt.

    Ansonsten sagt das Gesetz, dass das Gehalt, das Du bekommst, sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzt. Einem Teil, den die Bundesagentur für Arbeit festlegt und einem Teil, der sich nach Deiner Leistung, inbesondere Umfang und Qualität richtet.

    http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/138.html

    Ich vermute, der zweite Teil ist das, worum es hier geht.

    So wie Du ee schilderst, gbit es bei Euch im Betrieb eine Art und Weise wie das normalwerweise bestimmt wird. Im "normalen" Arbeitsrecht (also außerhalb von Werkstätten) würde man sagen, es gibt eine entsprechende betriebliche Übung. Und daraus hat man als Arbeitnehmerin normalerweise einen Anspruch, dass es auch so weiter geht. Das heißt, ich halte es für überwiegend wahrscheinlich, dass Dein Arbeitgeber nicht recht hat.

    Genauer lässt sich das aber ohne alle Umstände genau zu kennen nicht sagen - und so genau kenne ich mich in dem Bereich auch rechtlich nicht aus. Wenn es bei Euch einen Werkstattrat gibt, würde ich vorschlagn, Du wendest Dich mal an den. Sonst auch eventuell an eine externe Rechtsberatung.

    Oder vielleicht kann auch ein FAchexperte hier helfen....?

    Herzlichen Gruß, ananin


Diese Diskussion wurde geschlossen.