Kostenlose Fahrradmitnahme bei dem Merkz.

Darf ich mein Fahrrad kostenlos mit führen? habe 100% und unteanderem das Merkz. "G" in den AGB der DB ist dieses nicht als Hielfsmittel zugelassen! jedoch habe ich gelesen das nach persönlicher nachfrage bei dem Mobilitäts Center diese mit ja beantwotet wurde und gesagt wurde das man es kostenlos mit nehmen darf. Ich habe demnächst Wöchentlich einen Termin wo die Busanbinung sehr schlecht ist und ein Taxi kann ich mir nicht leisten einmal die Woche.Ich kann keine längeren Strecken in dem Fall wären es so um die 5km zu Fuss zurücklegen ohne Schmerzen zu bekommen. Was kann ich machen um nicht ständig stress zu bekommen nur weil sich die Bahnangestellten unter umständen nicht auskennen, das dass mitführen des Fahrrads trotz der nicht in den AGB`s erlaubt ist.Würde mich freuen wenn mir jemand antworten würde oder vielleicht hat ja jemand schon eigene erfahrung gemacht. MfG Min79

Antworten

  • Hallo Min79,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen (z.B. weitere Merkzeichen) geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin, danke für die Information und für die Willkommens grüße. Es ist wirklich nett das man sich bemüht mir eine Antwort auf meine Frage zu geben und dieses zu prüfen. Ich habe noch zu dem Merkzeichen "G" "H" und "B".
    Was mir noch eingefallen ist,ist das mir auch mal ein Konntrollör im Zug gesagt hat das die Fahrradmitnahme kostenlos ist wenn man darauf angewiesen sei. Ist aber schon einige Zeit her. Danke fürs erste. MgG.Min79
  • Hallo,

    sehen wir mal, was der Fachexperte sagt. Aber eigentlich ist das laut den Informationen der Bahn eindeutig nicht möglich:


    "Fahrräder, Tandems und Roller werden nicht als Mobilitätshilfsmittel behandelt, weil sie in erster Linie – unabhängig von einer Behinderung - als Sportgerät dienen (entspre-
    chend auch den gesetzlichen Vorgaben gemäß SGB IX). Auch unterliegen sie aus
    Platzgründen den Beförderungsbedingungen für Fahrräder."

    http://www.bahn.de/i/view/mdb/pv/dbregio/behinderte/MDB53633-orthop_dische_hilfsmittel___aktuelle_fassung__juni_2008.pdf

    Du kannst ja aber, zumindest, wenn Du nicht gerade einen ICE nutzt, eine Fahrradkarte kaufen, oder? Dann musst Du auf Dein Fahrrad nicht verzichten.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo ananim, danke für die mühe einer Antwort😉 aber den Paragraphen der DB kenne ich. Und doch ist es so das einige über das Mobilitätscenter per Mail gesagt bekommen haben das die Fahrradmitnahme kostenlos geht trotzdas es nicht zu deren Richtlinien gehört. Ebensohat es mir ein Konntrollör selber gesagt als ich das erstemal unwissend für mein Fahrrad keine Karte gelöst habe.Leider kann ich die Kosten für die Fahrradmitnahme nicht aufbringen, da mein Geld es nicht hergibt und ich ein bis Ca. zweimal in der Woche auf mein Rad angewiesen wäre. Danke aber für die Antwort. Herzliche grüße Min79
  • Hey Min79,
    das wäre doch mal eine interessante Anfrage an die D-Bahn.

    Allerdings würde ich vorher versuchen herauszufinden, ob Rollifahrer mit Handbike umsonst fahren dürfen, oder dafür auch eine Radkarte kaufen müssen.

    Es wäre doch unfair, wenn man aufgrund seiner Behinderung kein Handbike fahren kann und dann auch noch bezahlen muss, oder?

    Diesbezüglich habe ich mich früher geärgert, als ich mit Rad in HH auch gerne die U-Bahn genutzt habe und zu den Hauptzeiten nicht mitfahren durfte ... (mit Rolli und Begleitperson hätte ich fahren dürfen und hätte viel mehr Platz beansprucht)

    Also wer weiß, ob Handbiker bezahlen müssen??

    In besonderen Fällen ist es doch auch so, dass Krankenkassen ein Zweirad bezahlen ... oder? Genauso wie ein Handbike (manchmal oder öfter, keine Ahnung), oder?? Dann ist es doch ein Hilfsmittel, oder?

    Wäre es nicht möglich damit zu argumentieren?? Was sagt ihr??

    Gruß
    Mona
  • Hallo,

    Zitat aus dem Dokument, das ich bereits verlinkt hatte zum Thema Handbikes:

    "Eine Besonderheit stellen handgetriebene Fahrradrollstühle, sog. Handbikes, dar.
    Wenn diese Hilfsmittel nicht in zwei Teile getrennt werden können, ist die Nutzung von
    Hubgeräten aufgrund der Gesamtlänge nicht möglich. Lediglich bei Verwendung von
    Rampen an Zugängen zu Mehrzweckabteilen ist die Beförderung nach den Bestim-
    mungen für die Fahrradmitnahme möglich. Bei Trennung des manuell betriebenen
    Rollstuhls vom Handantrieb mit Vorderrad sind die Nutzung der Einstiegshilfen und die
    Unterbringung im Rollstuhlbereich der Züge sowie die unentgeltliche Beförderung mög-
    lich. "

    Herzlichen Gruß, ananim
  • wenn dein Fahrrad nich mehr als "Fahrrad" erkennbar ist, ist es kein Fahrrad sondern Gepäck. Wenn du also die Räder (Schnellspanner) raus machst, ist es kein "Fahrrad" mehr. Auch nicht, wenn du es in einen Sack steckst. Dann ist es verpackt und Gepäck und kein "Fahrrad mehr".
    Du musst aber auch schauen, wie das in einem Fernzug (ICE) überhaupt abbildbar ist. Zu Stoßzeiten kriegst du da sicher Probleme. Ein Faltrad wäre die Alternative.
  • Hallo zusammen,

    zu der Anfrage haben wir folgende Antwort von Tanja Stötzer, von der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn, erhalten:
    "[…] Gerne habe ich mich mit meinem zuständigen Kollegen zu der Frage ausgetauscht:

    Handelsübliche Fahrräder unterliegen den jeweiligen tariflichen Regelungen für die Fahrradmitnahme. Das gilt auch für die Nutzung durch schwerbehinderte Menschen. Dabei bestehen im Nahverkehr größtenteils verbundspezifische Regelungen, die teilweise gar keine Fahrradkarte kennen, teilweise zeitliche Einschränkungen vornehmen und, je nach Region, Fahrradkarten zu verschiedenen Preisen vorsehen.

    Lediglich orthopädische Hilfsmittel, die speziell für behinderte Menschen angeboten und in der Regel durch Krankenkassen als Hilfsmittel finanziert werden, sind nach dem DB-Tarif vom Kauf einer Fahrradkarte befreit, auch, wenn es sich um fahrradähnliche Fahrzeuge handelt. Die Möglichkeiten der Beförderung ist jedoch abhängig vom genutzten Zug und von den Abmessungen des Hilfsmittels.

    In den Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen heißt es unter Nr.:

    2.2.2 Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis können ein nachfolgend aufgeführtes Hilfsmittel (i) Dreirad, (ii) Liegedreirad, (iii) langes Laufrad (> 1200 mm) oder (iv) nicht trennbarer Fahrradrollstuhl (Handbike) abweichend von Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises unentgeltlich mitführen, sofern in den Zügen ausreichend Platz vorhanden ist. Die Bestimmungen nach Nr. 8.4.3 BB Personenverkehr bleiben davon unberührt.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den gegebenen Informationen weiter helfen konnten […]"

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