Muss mein gesetzlicher Betreuer für mich das Behindertenrecht anwenden?

Ich habe einen gesetzlichen Betreuer (nicht entmündigt), bei dem ich das Gefühl habe, dass er mich mit allen anderen in einen Topf schmeißt. Ich bin zu 100% schwerbehindert. Meine Frage lautet daher: Muss er in meinem Fall nicht das Behindertengesetz anwenden?
Beispiel: Ich bin 2012 umgezogen und musste drei Monate auf meinen Telefonanschluss warten. Da ich ein Notrufsystem habe und dieses ans Telefon angeschlossen wurde, stand ich drei Monate ohne den Notruf da. Mein Betreuer sagte, wenn ich diesen Anschluss kündigen will, muss ein triftiger Grund vorliegen. Der triftige Grund wäre schon meine Behinderung und dass ich auf den Notruf angewiesen bin. Das sah er aber nicht als triftigen Grund an.

Antworten

  • Hallo Renie,


    das Gesetz sagt, dass ein Betreuer zum Wohl des Betreuten sich um dessen Angelegenheit kümmern soll und sich dabei soweit als möglich nach den Wünschen des Betreuten richten soll. Es gibt auch eine Pflich des Betreures, dazu "beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern".

    Ein "Behindertengesetz" wie Du schreibst gibt es aber in Deutschland nicht. Es gibt verstreute Rechtsvorschriften im Sozialrecht und anderswo und natürlich sollte eine Betreuer die zu Deinen Gunsten im Blick haben - aber Betreuer sind ja auch nicht unbedingt ausgebildete Juristen, d.h. ein Betreuer mag auch nicht alles wissen..

    Das Beispiel mit dem Telefon verstehe ich nicht - Du schriebst, Du musstest lange auf den Anschluss warten, gleichzeitig hattest Du mit Deinem Betreuer eine Diskussion über die Kündigung des Anschlusses.... (auf den Du noch gewartet hast ...?). Sorry, aber das ist mir leider nicht klar. Du hättest ja aber durchaus auch, wenn Du weiterhin geschäftsfähig bist, die Möglichkeit gehabt selber etwas zu tun, oder?

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo Renie,

    welche Art der Betreuung wurde dir denn errichtet?

    Ist dein Betreuer ein professioneller Mehrfachbetreuer (Anwalt, Rechtsbeistand, ehrenamtlicher Taschengeldverbesserer?)

    Warst du an der Auswahl der Person selbst nicht beteiligt? Wurdest du nicht gefragt, wen du als Betreuer möchtest?

    Nach deiner Schilderung wäre dein Betreuer ein ziemliches Fiasko.

    Mehr Details wären nicht falsch.
    lg
    ppiet
  • renie hat geschrieben:
    Ich habe einen gesetzlichen Betreuer (nicht entmündigt), bei dem ich das Gefühl habe, dass er mich mit allen anderen in einen Topf schmeißt. Ich bin zu 100% schwerbehindert. Meine Frage lautet daher: Muss er in meinem Fall nicht das Behindertengesetz anwenden?
    Beispiel: Ich bin 2012 umgezogen und musste drei Monate auf meinen Telefonanschluss warten. Da ich ein Notrufsystem habe und dieses ans Telefon angeschlossen wurde, stand ich drei Monate ohne den Notruf da. Mein Betreuer sagte, wenn ich diesen Anschluss kündigen will, muss ein triftiger Grund vorliegen. Der triftige Grund wäre schon meine Behinderung und dass ich auf den Notruf angewiesen bin. Das sah er aber nicht als triftigen Grund an.


    Hallo Reni,

    zu der SAche mit dem Televon. Das sind zum einen 2 grundverschiedene Dinge. Das eine ist das Hausnotrufsystem, das andere der Televonanschluß. Beides braucht man für einen Umzug nicht kündigen. Beide müssen .. fristgerecht... = das sollte lange genug vorher mitgeteilt werden... umgemeldet werden.

    Zum Verhalten des Betreuers... um dazu was sagen zu können müßte man wissen wie lange die ganze Aktion vorher geplant war.. oder ob es zu überraschend kam, um was vorzubereiten.... für welche Aufgabenbereiche ist der Betreuer zuständig. Hat er den Umzug organisiert.. oder Du ?

    😀 Helmut
  • hey helmut
    das telefon ist unabdingbar für den hausnotruf. ohne telefon funktioniert das nicht.
    http://www.johanniter.de/dienstleistungen/hausnotruf/hausnotruf/funktionsweise/
    es gibt den telekom-umzugsservice,(dauert in der regel nicht länger als 1 woche) da hat der betreuer gepennt
    biene
  • Stimmt biene,

    aber wer da gepennt hat... oder voreilig war... kann man erst sagen wenn man mehr darüber wies, was wann passiert ist. Fakt ist, das der Betreuer "solche Sachen" nicht so einfach kündigen darf.

    Da man heutezutage alle nasenlang berichte darüber hört, was beim Umzug mit dem Televon alles passieren kann, ist sowas einerseits "normal"... andererseits kann man sich darauf vorbereiten... wenn man lange genug Zeit hat. Ohne zu wissen wann bei Renies Umzug wer was gemacht hat, kann man nicht sagen was falsch war.
    Eine andere FRage ist, was sie mit der FRage : Muss er in meinem Fall nicht das Behindertengesetz anwenden? meint. Das ganze hört sich etwas konfus an.

    😀 Helmut
  • Erst mal danke für eure Antworten!
    Also ich bin bei Vodafone und habe meinen Umzug Wochen vorher mitgeteilt. Da gibt es auch einen Umzugsservice. Ich kann nur froh sein, dass in den drei Monaten nichts passiert ist, das war eine Katastrophe.
    Ich habe den Betreuer genommen, um den Kopf frei zu haben für meine Therapien, die vier Mal in der Woche stattfinden. Mein Betreuer ist ein Diplom-Sozialarbeiter.
  • Hallo Renie,

    wenn du den Umzug selbst bei Vodaphone angekündigt hast, sollte es darüber was schriftliches von Vodaphone geben, wo drin steht zu welchem Termin die Umschaltung erfolgt. Dein Betreuer kann / konnte da nur was machen, wenn du bei Vodaphone angegeben hast das er das für dich machen soll, und Vodaphone das so bestätigt hätte. Die sind mit solchen SAchen... Betreuer regelt Umzug... mitunter "sehr eigen" und erwarten Vollmachten oder anderen Bürokram, so das man das ganze mitunter besser so machen kann, wie du es getan hast. Das war in sowiet sicher richtig. ... nur das beim Umzugservice von Vodaphone wohlmöglich was geklemmt hat. Dennoch Glück gehabt... vielleicht freut sich Vodaphone auch darüber, das sie Glück gehabt haben. Ein kleines Dankschreiben hilft vielleicht weiteren Ärger zu vermeiden.

    😀 Helmut

  • Hallo,
    In welchen Gebieten vertritt dann gesetzlicher Betreuer dich denn?
    Oder anders gefragt, darfst du deinen Telefonanschluss noch selber kündigen und einen neuen anmelden oder einen Umzugsservice organisieren?
    Eigentlich reagieren Telefongesellschaften durchaus positiv darauf, wenn man sie wegen einer Situation wie deiner, darum bittet besonders schnell einen neuen Anschluss zu realisieren. Es ist die Frage ob und wie sich dein Betreuer darum gekümmert hat...
    Wenn Vodafone gepennt hat, und drei Monate kein Anschluss realisiert hat obwohl er rechtzeitig um gemeldet hat, halte ich eine Kündigung durchaus für gerechtfertigt– insbesondere weil du mit dem Hausnotrufsystem auf einen Telefonanschluss angewiesen bist. Die Frage ist was dir eine Kündigung bringen würde. Ein Telefonanschluss hast du dann immer noch nicht.
    Mir scheint, als ob es eins Klärungsgespräch zwischen dir und deinem Betreuer bedarf. Es passiert ja nicht das, was du dir wünscht und du wirst nicht entlastet, wie du es geplant hattest.