Kann ich noch klagen gegen einen Arzt der nicht mehr lebt

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  • Mit Sicherheit nicht - wer soll denn der Angeklagte sein bzw. wie will sich ein Toter verteidigen. Den Erben ist ebenso sicher kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, die haben dich ja nicht einmal behandelt.
  • Hallo Matze341,
    ja, das geht, aber nicht vor Gericht.

    Ich schreibe Dir mal, wie ich von der inneren Anklage gegen eine tote Person frei werde. (Darum geht es ja grundsätzlich, oder?)
    Vielleicht kannst Du mit meinem "Rezept" etwas anfangen.

    Ich bringe meine Anklagen, so heftig wie sie sind im Gebet vor Gott. Dann werfe ich Ihm die Sache hin und lasse los. So macht Gott mich Stück für Stück frei von Dingen, die ich sowieso nicht lösen kann. Bibelstelle dazu: Mattäus 11,28-30

    Viele Grüße
    Daniya
  • hey daniya
    ich glaub nich daß matze mit dem rezept geholfen ist, der da oben hätte den ärztepfusch verhindern sollen dann braucht es auch kein rezept. 😡
    biene
  • Hallo Matze,

    um deine Frage Sinnvoll beantworten zu können, solltest du mehr an Informationen bieten. Grundsätzlich kann man Tote nachträglich nicht verklagen.

    Um was geht es eigentlich? Sollte der Arzt Angestellter einer Klinik gewesen sein und es sich um Behandlungsfehler handeln, wäre ein Rechtsanspruch gegenüber der Klinik zu prüfen. Aber so ohne Infos von dir..????
    Wirst du keine Antwort erhalten können die dir weiter hilft.-

    LG Thomas
  • Matze341 hat geschrieben:



    Hallo Matze,

    jetzt habe ich gerade deine Eingangsfrage zitiert. Und wie du siehst, fehlen da eigentlich die erfordelichen Einzelheiten für ne vernünftige Beantwortung.

    Wünschst du dir "10 logische Sätze ohne sachlichen Hintergrund"?

    Bitte melde dich doch mal, damit man sieht, ob die Frage noch aktuell ist.

    rumrätselnd
    ppiet


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