Kann ich den Schwerbehindertenausweis schon nach 1 Jahr los werden?

Hallo, ich habe den Schwerbehindertenausweis ca. 1 Jahr. Ich bin aber wieder gesund und möchte ihn wieder los werden (Behindert bei Jobsuche). Wie kann ich das machen? Danke im voraus. Sigus

Antworten

  • Hallo,

    hier steht beschrieben, wie das gehen sollte:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis_abgeben.html

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wieviele haben denn schon den Ausweis auf diese Art abgeben können?
  • Hallo,

    nun, ich habe den verlinkten Beitrag nicht verfasst, aber ich wäre erstaunt, wenn Dir jemand diese Frage beantworten könnte. Das würde ja voraussetzen, dass sich entweder Leute hier melden, wenn Sie das so gemacht haben (warum sollten sie?) oder dass die Behörden darüber eine Statistik führen, die dann zugänglich gemacht wird (mE auch sehr unwahrscheinlich, denn ich sehe aus einer solchen Statistik keinen Erkenntnisgewinn).

    Wenn Dir das Beschriebene aus irgendwelchen Gründen keine sinnvolle Methode erscheint, dann würde ich Dir vorschlagen, einfach bei der ausstellenden Behörde anzurufen, die Sachlage zu schildern und zu fragen, wie das Vorgehen ist. Oder Du versuchst es uf dem beschriebenen Weg und siehst, was rauskommt. Zu verlieren hast Du ja nichts außer Deinem Ausweis und den willst Du ja loswerden.

    Vielleicht noch eine Bemerkung allgemeiner Art: Der Ausweis dient dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft amtlich zu dokumentieren und damit die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen zu erleichtern. Dazu, das in Anspruch zu nehmen, ist aber kein Mensch gezwungen. Das heißt, Du wirst den Ausweis sicherlich wieder los.


    Herzlichen Gruß, ananim
  • Das ist natürlich auch eine erstaunliche Heilung, aber die musst du nicht erklären. Du bist verpflichtet, die Besserung der Gesundheit in Bezug auf die Behinderung dem Amt mitzuteilen. Das mach doch.

    Einen Antrag auf Neufeststellung könnte m. Wissens an der geringen Zeit seit Feststellung (< 2 Jahre) scheitern.

    Vielleicht willst du auch noch mal schauen, wie es mit der Pflicht zur Offenlegung der Behinderung bei Bewerbungen steht. (Auf dieser Seite bereits besprochen).
  • Warum loswerden, brauchst ihn doch nicht zu erwähnen.
    Und wenn es zur Sprache kommt, dann kannst du es erklären, dass er nicht mehr anzuerkennen sei.
    Ganz verstehe ich dich nicht?
    Warum wurde überhaupt einer gestellt und ausgestellt, wenn es evtl. nur von kurzer Dauer sein könnte/würde?
    Vorallem wieviel GdB hast du, wenn ich fragen darf?
    Danke.
  • Hallo.
    Zur Erklärung: Den Schwerbehindertenausweis habe ich beantragt, da ich Krebs, genauer gesagt, ein multiples Myelom (Blutkrebs der zur Auflösung der Knochen führt) hatte. Ich konnte damals nicht mehr laufen und war auf den Rollstuhl angewiesen. Da ich nicht wusste, wie das Thema ausgeht, habe ich den SBA beantragt und mit 100% und Merkmalszeichen "G" bekommen. Ich habe aber noch Glück gehabt und habe von der Krankheit, bis auf kleine "Blessuren" -wie ein 1cm kürzeres Bein-, nichts überbehalten. Ich habe z.B. kein Problem damit 2 Stunden spazieren zu gehen oder längere Radtouren zu machen. Insofern bezeichne ich mich als gesund.
    Jetzt möchte ich mich beruflich aber verändern und sehe da Probleme, wenn man einen SBA hat. Daher die Ausgangsfrage nach der Abgabemöglichkeit.

    Was mich aber schon wundert, ist, daß sich niemand nach einer erfolgreichen Rückgabe des SBA auf dieser Plattform dazu meldet und sich z.B. für den Tipp bedankt. Das ist doch das mindeste, was man machen sollte. 1 Person hat geschrieben, daß sie es in der nächsten Woche machen würde. War es erfolgreich? Gab es Einschränkungen (z.B. sagte mir ein Anwalt, der sich mit diesem Thema auskennt, das es wohl so etwas wie eine 3 Jahres-Sperre ab Erstantrag gäbe, in der das Amt den Behinderungsgrad nicht unter 50% senkt.)?

    Ich danke schonmal Allen, die Beiträge zu der Frage verfasst haben, für Ihre Hilfe.
    Gruß
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