Suche Rechtsanwalt

Hilfe,

ich suche dringend einen Rechtsanwältin oder -anwalt bzw. zugelassenen Prozessbevollmächtigen, der meine Beschwerde zur Ablehnung der Höherstufung (Pflegestufe 1) vor dem Bundessozialgericht bis zum 24.04.2014 begründet. Rechtsschutz ist vorhanden. Ich wohne in Rheinland-Pfalz, habe PPMS und sitze seit 4 ½ Jahren stehunfähig im Rollstuhl.

Danke im Voraus.

Freundliche Grüße
Gabi

Antworten

  • Hi,

    diesen Thread gibt es auch schon unter Recht & Soziales.
    Da sind jetzt schon 2 Antworten vorhanden.

    LG Keana
  • ... da ist allerdings ein kleiner Textunterschied.
    Gabi hat die "online-Ausstattung" herausgenommen.

    Gehn wir von anderen Voraussetzungen aus, Gabi?
    __________________
  • Hallo,

    für mich wäre vor allem die Frage, warum das denn Dein/e bisheriger Rechtsanwalt/anwältin nicht macht. Ich nehme nicht an, dass Du Dich durch die voherigen zwei Instanzen alleine geklagt hast, oder? Die Person wäre ja in die Materie schon gut eingearbeitet.


    Herzlichen Gruß, ananim
  • Weil ein Sozialverband das Mandat niedergelegt hat! Vergleichsurteil, Doktorarbeit und persönl. Situationsbeschreibung interessierten nicht.
  • Was hat ein Sozialverband mit deinem Mandat zu tun?
    Wenn du Kläger bist, entscheidest doch wohl du selbst über das Mandat.

    Und Vergleichsurteil am Klägerwillen vorbei? War der Anwalt eigenmächtig?
    (da könnte dann die Anwaltskammer/Standesvereinigung "vermitteln")


  • Der Sozialverband hat eine eigene Rechtsschutzstelle.
  • das ist schön für den Sozialverband, dass er eine eigene Rechtsschutzstelle hat.

    Und was hat das mit dir - mit deinem Mandat - zu tun?
  • Hallo Tabsi,
    ich bin aus einem ähnlichen Grund aus dem Sozialverband ausgetreten.
    Die wollten meine Sache auch ohne mich machen und das habe ich nicht zugelassen.
    Eigentlich un-glaub-lich...
    Viele Grüße
    Daniya

  • Hallo,

    tabsi hat geschrieben:
    Weil ein Sozialverband das Mandat niedergelegt hat! Vergleichsurteil, Doktorarbeit und persönl. Situationsbeschreibung interessierten nicht.


    tja, so etwas hatte ich ehrlich gesagt schon vermutet.

    Wenn ein REchtsanwalt oder ein Sozialverband ein Mandat niederlegt, dann passiert das in der Regel aus einem der folgenden Gründe:

    - der/die juristische Expert/in ist anders als sein/e Mandant/in nicht der Meinung, dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat
    - es ist irgendetwas im Verhältnis zwischen Mandant/in und Rechtsbevollmächtigt/er schief gegangen
    - der/die juristische/Expert/in fühlt sich aus irgendwelchen Gründen nicht kompetent, eine bestimmte Sache weiterzufolgen oder die Mandant/in hat nicht bezahlt.

    Die letzten beiden Gründe können wir hier wohl ausschließen, was von den ersten beiden es ist, kann ich nicht beurteilen.

    Warum schreibe ich das? Weil ich denke, dass Du, Tabsi, gut beraten wärst, wenn Dir fachlich versierte Leute davon abraten, zum BSG zu gehen, dem zu folgen. Das heißt nicht, dass Du Dir nicht noch eine zweite Meinung einholen solltest, aber wenn die auch der Meinung ist, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, dann bringt das aller Voraussicht nach nichts, außer Dich Energie zu kosten.

    Du schreibst oben etwas von Vergleichsurteil, Doktorarbeit und persönliche Situationsbeschreibung, die nicht interessieren. Das ist so kurz wie Du das formuliert hast, schwer zu verstehen. ABer

    - So etwas wie ein Vergleichsurteil gibt es im deutschen Recht nicht. Es gibt entweder einen Urteil oder ein Vergleich.

    - Doktorarbeit: Meinst Du damit, dass Du eine Doktorarbeit gefunden hast, die Deine Rechtsposition unterstützt? Darauf würde ich vor dem BSG absolut gar nicht bauen. Dass irgendeine Jurist/in in diesem Land eine bestimmte Meinung hat, bedeutet überhaupt gar nicht, dass das höchste Gericht dem folgen oder die Meinung auch nur zu Kenntnis nehmen würde. Gerichte folgen regelmäßig ihren eigenen Präzedenzfällen.

    - Persönliche Situationsbeschreibung: Wenn es sich dabei um Deine eigene Beschreibung Deiner Situation handelt, dürfte die für den BSG uninterssant sien. Das BSG ist eine Revisionsinstanz, d.h. sie schauen sich die rechtliche Argumentation der vorherigen Instanzen an, NICHT die Fakten des Falls, sondern sie gehen davon aus, was die vorherige Instanz dazu geschrieben hat.


    Es ist leider so, dass das eigene Rechtempfinden - also was man selber findet, dass gerecht und angemessen wäre - sich nicht immer deckt mit dem, was das geltende Recht hergibt. Das mag unbefriedigend sein, aber ich glaube, man macht sich das Leben nicht einfacher, wenn man auch aussichtlose Fälle weiterverfolgt.

    Ist eigentlich schon geklärt, dass die Revision in Deinem Fall überhaupt zulässig ist?

    Beste Grüße, ananim

  • @tabsi:

    ein wenig sparsam: deine Beteiligung an deinem ureigenen Thema.
    Und auch die Ergänzungen, wenn man dich fragt. Mehr als sparsam.
    Du erwartest wohl, dass wir raten sollen?

    oder hab ich was übersehen?
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