Gerichtliche Genehmigung für eine Begleitperson

Ich brauche eine Begleitperson bei Behördengängen, Arztbesuchen usw.
ich bin zu 50 % schwer behindert, das dürfte auch einigen hier im Forum durch meinen Beitrag unter Suche biete zwecks Suche eines Assistenten bekannt sein.

ich habe nun ein Fax an meiner dieses Amtsgericht gesandt mit der Bitte um Zusendung einer Genehmigung für eine Beginn Begleitperson bei Behördengängen, Arztbesuchen.
Ich habe nämlich von einer Person die solche Begleitung man macht erfahren das diese mir nur mit gerichtlicher Genehmigung helfen darf.

Dieses Fax habe ich vor ca. 30 min abgesandt.

Ich weiß nun nicht ob mein Antrag so richtig war, denn ich befürchte dass das Amtsgericht mir mitteilen wird dass es mir keine Genehmigung geben kann.

Für mich würde das bedeuten dass entweder die Dame die solche Begleitung in ehrenamtlich macht mich belogen hat, oder das Amtsgericht nichts tun will.
Dass das Amtsgericht eventuell für mich nichts tun will vermutlich deshalb weil mir bekannt ist dass das amtliche Amtsgericht bei mir in der Nähe mir gegenüber befangen ist, ein anderes Gericht anzuschreiben hätte keinen Sinn, denn ein anderes Gericht würde mich an das amtliche Amtsgericht verweisen.

Nun würde ich hier gerne wissen was muss ich genau beantragen um einer Genehmigung für eine Begleitperson zu bekommen, damit ich weiß ob ich meinen Antrag auch richtig gestellt habe.

Antworten

  • >>>>>>DAS HATTEN WIR SCHON<<<<<<<<<

    Du brauchst Hilfe vor Ort. Hier ist leider nicht "vor Ort".
    ppiet
  • bitte dieses thema an einen Fachexperten weiterleiten damit mir ein Fachexperte erklären kann wie ich eine Genehmigung für eine Begleitperson beantragen kann.
  • Hallo sams,
    ich weiß genau wo Du drin steckst...
    ...und ich bete für Dich, dass Du mindestens einen Menschen findest, der Dir da raus helfen kann.
    Diese Person benötigt die Kraft eines Überlebenden...
    Ich kann nicht für Dich streiten, denn ich habe mein eigenes Trauma noch nicht ganz aufgearbeitet/verstanden und außerdem bin ich viel zu weit weg.
    Viele Grüße
    Daniya
  • Hallo Sams,

    bei mir im Dorf hilft bei solchen Problemen die Caritas, und es gibt ein Börse für ehrenamtliche, die beide bei solchen Problemen helfen können.

    Das Gericht kann dir nur in sofern helfen, das es prüft ob du einen rechtlichen gesetzlichen Betreuer brauchst... der dann mit dir, oder für dich die Dinge erledigt. Der wird dann vom Gericht ermächtig soweit wie möglich in Absprache mit dir für dich zu handeln.

    Je nachdem was du von "deinem einfachen Helfer" erwartest, braucht er von dir entspr. Vollmachten sowie eine Entbindung von der Schweigepflicht für die Ärzte, für deinen Helfer.

    😀 Helmut
  • @Helmut60:

    lass dich bitte nicht auf dieses Fass ohne Boden ein. Im Volksmund: dem Affen kein Futter geben.
    All das was jetzt kommt hatten wir mit sams bereits durch ... es ist keine Hilfe in seinem Fall. Er nimmts nicht an ...
    hier der Link:

    ---> >>>>>>DAS HATTEN WIR SCHON<<<<<<<<<

    ppiet

  • Hallo Sams,

    ich denke auch, Du solltest die Ratschläge, die wir Dir schon gegeben haben, berücksichtigen.

    Du brauchst keine gerichtliche Genehmigung, wenn dich jemand zu einer Sozialbehörder begleitet - dass man jemadn mitnehmen kann, ist hier geregelt:

    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html

    Beim Arzt, wenn Du dabei bist, und dem Arzt sagst, dass die Person dabei sein soll, brauchst Du auch keine. Wenn Du jemand willst, der, wenn Du im Koma liegst, für Dich entscheidet, musst Du eine Patientenverfügung ausfüllen.

    Ich nehme an, das Gericht wird Dich entweder fragen, ob es Deinen Antrag als Antrag auf Bestellung eines Betreuers werten soll (das hatten wir Dir empfohlen und das würde ich nochmals mit Nachdruck empfehlen) oder aber irritiert zurückschicken, weil es dafür weder einen Bedarf noch eine Rechtsgrundlage gibt.

    Dass ein Gericht im Ganzen Dir gegenüber befangen ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn ein Gericht hat nach Recht und Gesetz zu entscheiden - oder Du hast da schon sehr viel gemacht, um dich unbeliebt zu machen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Ich weiß immer noch nicht was sich genau an das Gericht schreiben muss damit das Gericht mir eine Genehmigung für eine Begleitperson, einen gesetzlichen Betreuer zugeordnet und zwar umgehend ohne weitere Forderungen zu stellen sich nicht erfüllen kann.

    Ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb weiß ich auch nicht was ich da genau schreiben muss.
    Es lagen auch bisher wie sie meinen noch niemand etwas mitgeteilt dass sie genau schreiben muss, es wird immer gesagt ich bräuchte eine gesetzliche Betreuung und das müsse ein Gericht machen aber was sie genau an das Gericht schreiben muss Wurde mir nicht mitgeteilt

    Auch die Fachexperten die schon versucht habe zu erreichen, vehement überhaupt mit mir zu reden sie andern auch nicht auf wie auf eine Anfrage per E-Mail.

    Bitte um genaue Angaben was sie ja das Gericht schreiben muss und nicht nur das ein Gericht machen soll da ich keinen Rechtsanwalt bin und einen Rechtsanwalt zu nehmen ist für mich eine ohne überwindbar höheren der den einen Rechtsanwalt beauftragen schlecht bei mir schon fehl bei der Beantragung der Beratungshilfe denn dieser wird mir schon automatisch vom Gericht verweigert da der Rechtspfleger bei dem Gericht das er mich zuständig ist sich einen Sport daraus macht Beratungshilfeanträge zu verweigern auch Beschwerden meinerseits bei der Direktor des Amtsgerichtes wurden abgeblockt, somit kann ich mir keinen Rechtsanwalt nehmen umso Rechtsrat einzuholen, ich wurde meinen Rat auf anderen Regeln holen, dazu bin ich nun mal gezwungen.

    Ich bitte nun nochmals um genaue Angaben was ich an das Gericht schreiben muss damit das Gericht direkt per Gegenwert ohne weitere Forderungen nicht erfüllen kann und mir einen so genannte Settingsbetreuer zugeordnet dem helfen kann bei der Durchsetzung meiner Anliegen.

    Bitte nicht wieder sagen ich soll die die Ratschläge beachten gerade Linie wiedergegeben worden sind nicht nützlich da sie nur sagen ich soll mir bei Gericht eingesetzte Betreuer zuordnen lassen aber wie das genau mache ein mir bisher noch niemand erklärt.
  • @ananim:

    was du schreibst trifft´s auf den Punkt. Aber das hilft Sams nicht. Im Gegenteil.
    Ihm/ihr kommt´s nur auf die Zuwendung an, die hier erbracht wird.
    Er dürfte untherapierbar sein. Vermutlich besteht Betreuung.
    ppiet
  • @sams:

    ZITAT aus folgendem Link:

    Wie beginnt ein Betreuungsverfahren?

    Mit der Einrichtung der Betreuung befasst sich die im badischen Landesteil das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, im württembergischen das Notariat als Vormundschaftsgericht. In dem Verfahren zur Einrichtung der Betreuung wird geprüft, ob alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Das Verfahren beginnt von Amts wegen bei Kenntniserlangung des Vormundschaftsgerichts von der Notwendigkeit einer Betreuung.

    Eine Download Anregung eines Dritten auf Einrichtung einer Betreuung kann formlos mit einem einfachen Schreiben erfolgen. Auch der Betroffene selbst kann den Antrag stellen. Der Antrag bzw. die Anregung sollte mindestens enthalten:

    den Vor- und Zunamen sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort,

    eine Darstellung der Gründe für die Notwendigkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zu der Betreuung äußern kann.


    LINK> HIER DIE KOMPLETTE SEITE

    gruß
    ppiet

  • Muss ich mich nun genauso wie dieser ppiet Zur Kraftausdrücken hinreißen lassen und ihn mit Kraftausdrücken betitelten wie er es öffentlich hier im Forum mir gegenüber getan hat.
    So etwas will ich nicht tun (ich möchte niemanden anderen mit Kraftausdrücken betitelten)

    Ich möchte nun gerne mir genau erklärt was muss ich an das Gericht schreibe einen um eine persönliche Betreuung zu bekommen.

    Zur Information Für ppiet der anscheinend nichts versteht:
    es besteht bei mir keine Betreuung
    es besteht bei mir keine Betreuung
    es besteht bei mir keine Betreuung

    Wurde es nun endlich mal verstanden, auch ein Link zu einer Seiteseite eines Landgerichts bringt mir gar nichts, Das Gericht in Baden-Baden ist ein Landgericht keine Amtsgericht, außerdem Anfragen meinerseits an dieses Gericht werden mit der Behauptung wir sind nicht zuständig Für sie abgewiesen.

    Ich denke dieses Forum ist dazu da um Leuten die Hilfe brauchen zu helfen aber dann der User: ppiet hat anscheinend nur im Sinn andere User besonders nicht zu denunzieren
    Ich frage nun Öffentlich ist das Verhalten dieses Users Der Netiquette entsprechend, Für mich verstößt dieser User erheblich gegen die Netiquette.

    Ich brauche immer noch wie gesagt eine Erklärung was sie genau dem Gericht schreiben muss damit gerechnet direkt ohne weitere Aufforderungen zustellen sich nicht erfüllen kann mir einen so genannten gesetzliche Betreuer zur Verfügung stellt denn wie oben wiederholt genannt bestehe bei mir keine Betreuung, deshalb möchte ich auch erklärt haben weiß ich dem Gericht schreiben muss damit ich irgend eine Genehmigung erhalte bzw. mir sofort eine Person der Seite gestellt wird die mir hilft diese Rechtsangelegenheiten durchzusetzen, denn wenn ich selbst um Hilfe bitte werde ich nur abgewiesen.
    Weil anscheinend jeder in mir egal ob er mich jemals zu Gesicht bekommen hat oder nicht nur ein Stück Dreck sieht der Mann nicht helfen muss Dass man Einfach links liegen lassen kann.


    Abschließend möchte ich noch fragen ist es in Ordnung dass der User: ppiet andere User Als Fass ohne Boden und als Affe betitelt Mich hat er mit Diesen Namen betitelt.

  • Der Thread wurde temporär geschlossen, um ein weiteres Ausufern zu verhindern und die Beantwortung / Kontaktaufnahme durch uns ohne weiteres, kontraproduktives Hin und Her zu ermöglichen.
  • sams hat geschrieben:
    ....

    Abschließend möchte ich noch fragen ist es in Ordnung dass der User: ppiet andere User Als Fass ohne Boden und als Affe betitelt Mich hat er mit Diesen Namen betitelt.



    @sams:
    keineswegs, liebe/r Sams
    "Fass ohne Boden" ist dein Rumlamentieren und nicht lesen wollen, was man dir schreibt.
    Auch wurdest du nicht als Affe bezeichnet (das wird dir jeder bestätigen, der Deutsch kann), der Volksmund nennt das nur so, "dem Affen Zucker geben", wenn man dummes Verhalten auch noch belohnt.
    Falls du das in den falschen Hals gekriegt hast: Tut mir ehrlich leid.

    Ansonsten frag ich mich, warum man Leuten wie dir fundiert antworten soll, wenn du sowieso nicht lesen möchtest, was sie schreiben.

    Ich vergaß. Du vergeudest auf diese Art fremde Helfer-Zeit. Zumindest meine.

    gruß
    ppiet




    _________________________________
  • Hallo zusammen,

    das Missverständnis der Beleidigung wurde inzwischen geklärt und der Verursacher dieses Missverständnisses hat sich dafür entschuldigt.

    sams, es wurden bereits zahlreiche Hinweise zum notwendigen Verfahren gegeben. Dass diese nicht befolgt wurden, kann evtl. auch der Notwendigkeit einer Betreuung zugeschrieben werden.

    In jedem Fall ist das Gericht nun informiert und wird sicherlich weitere Schritte einleiten. Sollte erneut eine negative Antwort erfolgen, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit uns. Wir bemühen uns dann um weitere Hilfestellungen.

    Ansonsten sehen wir dieses Thema nun als erledigt an. Die Bewertung des Threads setzen wir daher entsprechend hoch.

    Wir wünschen allen noch einen schönen Abend 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.