Betreuung durch den Intergrationsfachdienst

Ich habe einen Behinderungsgrad von 40% und die Gleichstellung. Seit einem halben Jahr bin ich arbeitslos gemeldet, vorher war ich fast ein 1 Jahr krank gemeldet - als Schmerzpatientin mit Depressionen. Ich möchte jetzt bei meiner Arbeitsplatzsuche vom Integratiosfachdienst betreut werden, dazu brauche ich einen Kostenträger. In der Beratung bei der Rentenvesicherung wurde mir gesagt, dass ich wahrscheinlich nicht krank genug sei und beim Arbeitssamt wurde mir gesagt, dass ich die Kostenzusage erst ab einem Behindergsgrad von 50% bekomme. Den Herrn vom Integrationsfachdienst habe ich auch angesprochen, ob er mich mit einem Vermittlungsgutschein des AA betreuuen kann ( so wie es auf dieser Internetseite beschrieben wurde), aber er sagte er brauche eine Einzelfallzuweisung. Hat jemand Erfahrung, eine Ahnung, was ich noch tun kann - außer zu versuchen meinen Behinderungsgrad erhöhen zu lassen.

Danke für die Hilfe.

Antworten

  • Hallo Sonnenfrau,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Sonnenfrau,

    vielen Dank für deine Frage, an der doch einiges unüberschaubar aussieht.

    Das Integrationsamt und der damit verbundene Integrationsfachdienst ist zuständig für Menschen mit einer Schwerbehinderung (also GdB 50 und mehr). Die Arbeit mit Menschen mit Gleichstellung (wie aktuell noch bei dir) ist von Fall zu Fall zu prüfen, auch bezüglich der Vermittlungsunterstützung.

    Die Erhöhung deiner GdB von 40 auf 50 (oder mehr) wäre durchaus überlegenswert, solltest du auf jeden Fall mit deinem Arzt besprechen. Wenn die Bewilligung GdB 40 erst gerade geschehen ist, kannst du in der Regel in einer Frist von 4 Wochen Widerspruch einlegen, sonst bleibt dir nur ein "Verschlimmerungs-Antrag".
    Das Ganze wird jedoch dauern.

    Die andere Möglichkeit ist ganz offiziell bei der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Auch wenn die jeweilige Behörde nicht zuständig sein sollte, muß sie dir innerhalb von 2 Wochen eine Antwort geben und gegebenfalls den Antrag weiterleiten oder weitere Unterlagen anfordern.

    Durch einen solchen Antrag muß neben den verwirrenden mündlichen Aussagen formal geprüft werden, was du zur erfolgreichen Arbeitssuche an Unterstützung benötigst.

    Eine Maßnahme innerhalb der Teilhabe-Leistungen kann die von dir gewünschte Vermittlungs-Unterstützung sein.

    Viel Erfolg damit und viele Grüße

    Michael
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