IV verweigert wichtige Info

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage betreffend IV in der Schweiz - hoffentlich bin ich hier in der richtigen Gruppe?

Ich war vor ein paar Tagen hier in Binningen (BL) auf der IV-Stelle mit folgender Frage: wieviel kann ich zusätzlich verdienen, ohne darum mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen?
Zur allg. Info hier; ich habe 100% IV-Rente (der Invalititätsgrad ist mir nicht mehr genau bekannt, müsste aber über 70% liegen) weil ich zwei Rückenoperationen hatte.
Es liegt für mich leider ein zwingender Grund vor, dass ich nebst IV-Rente (hab noch ne Pensionskasse, daher bekomme ich keine Ergänzungsleistungen) mich jetzt nach einem weiteren Einkommen umsehen muss.
Bei der IV bekam ich aber nur die Antwort, dass sie mir keine Obergrenze eines Zusatzverdienstes nennen wollen - ich solle doch mir jetzt erst mal einen Job suchen und diesen der IV anmelden, dann würden sie entscheiden, ob mir eine Kürzung der Rente oder des Grades gemacht würde!?
Das aber hätte bestimmt zur Folge, dass mir auch die Pensionskasse eine Kürzung ihrer Leistungen machen würde.

Damit aber noch nicht genug: auf meine Frage, wenn ich später wegen meinen gesundheitlichen Problemen (wesshalb ich heute ja 100% habe) diesen Zusatzverdienst aufgeben müsste, was würde dann bei der IV geschehen, hiess es nur, dass ich dann wieder ein Gesuch um eine volle Rente stellen sollte?

Ich find das eine Frechheit, doch was meint ihr dazu, habt ihr schon ähnliches erlebt - oder wie ist die rechtliche Lage; könnte ein Vorgehen mit nem Anwalt da ne Offenlegung dieser nötigen Infos erzwungen werden?

Grüsse aus dem Oberbaselbiet

Daniel

Antworten

  • Joh832 hat geschrieben:
    Hallo zusammen

    Ich war vor ein paar Tagen hier in Binningen (BL) auf der IV-Stelle mit folgender Frage: wieviel kann ich zusätzlich verdienen, ohne darum mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen?
    Zur allg. Info hier; ich habe 100% IV-Rente weil ich zwei Rückenoperationen hatte.
    Es liegt für mich leider ein zwingender Grund vor, dass ich nebst IV-Rente (hab noch ne Pensionskasse, daher bekomme ich keine Ergänzungsleistungen) mich jetzt nach einem weiteren Einkommen umsehen muss.
    Bei der IV bekam ich aber nur die Antwort, dass sie mir keine Obergrenze eines Zusatzverdienstes nennen wollen - ich solle doch mir jetzt erst mal einen Job suchen und diesen der IV anmelden, dann würden sie entscheiden, ob mir eine Kürzung der Rente oder des Grades gemacht würde!?
    Das aber hätte bestimmt zur Folge, dass mir auch die Pensionskasse eine Kürzung ihrer Leistungen machen würde.

    Damit aber noch nicht genug: auf meine Frage, wenn ich später wegen meinen gesundheitlichen Problemen (wesshalb ich heute ja 100% habe) diesen Zusatzverdienst aufgeben müsste, was würde dann bei der IV geschehen, hiess es nur, dass ich dann wieder ein Gesuch um eine volle Rente stellen sollte?


    Grüsse aus dem Oberbaselbiet

    Daniel



    Hallo Daniel

    Dieser IV Mitarbeiter war ähnlich wie die ich von früher kenn.( Hat bei mir zum Glück geändert)

    Ich hab dir aber ein Link der dir bestimmt hilft,heraus zu finden wieviel man ohne Kürzung dazu verdienen darf.

    http://www.ktipp.ch/artikel/d/kann-ich-arbeiten-ohne-dass-die-rente-gekuerzt-wird/

    Falls du dann ein zusätzlichen Job hast musts du vermutlich damit wirklich rechnen,
    dass die Pensionsrente weniger wird.
    Aber da würd ich aber bei der Pesionskasse nachfragen.

    Wenn du dann bei einem Zusatzverdienst bleist, wird sich der Grad deiner bestätigten Behinderung nichts ändern.

    Gruss

    Bea

  • Hallo Daniel,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Herzlich Willkommen auch von meiner Seite.

    Grundsätzlich gilt für die Berechnung des IV- Grades und der darausfolgenden Rente wie folgt:

    Entscheidend ist dein versicherter Lohn. Nehmen wir als Bsp. 70'000 und durch deine Beschäftigung würdest du 20'000 im Jahr verdienen. Die Differenz wäre also 50'000 und daraus ergibt sich dein IV-Grad von 50'000/70'000= 72% was eine ganze IV Rente ergeben würde. Bei dieser Berechnung hättest du also weiter eine volle IV-Rente.
    Die Abstufungen sind wie folgt:

    Invaliditätsgrad in % Rente
    ab 40 % Viertelsrente
    ab 50 % Halbe Rente
    ab 60 % Dreiviertelsrente
    ab 70 % Ganze Rente

    Ausschlaggebend ist also wirklich dein versicherter Lohn und wieviel du durch deine neue Arbeit verdienst.

    Hier findets du dies sehr gut erklärt auch noch einmal: http://www.ahv-iv.info/iv/00132/00255/index.html?lang=de

    Wie dies bei der Pensionskasse aussieht kann ich leider nicht genau sagen und würde wie auch bereits erwähnt wurde, gleich bei denen nachfragen.

    Zu deiner Frage, was machen wenn sich der Gesundheitszustand wieder verändert hat, hat sich durch die 6. IV-Revision etwas geändert.
    Neu gilt nun, dass wenn du den Beschäftigungsgrad erhöht hast und dadurch deine Rente reduziert wurde, du die folgenden drei Jahre Anspruch auf Übergangsleistungen hast, wenn du mind. zu 50% Arbeitsunfähig wurdest und dies 30 Tage angehalten hat. Die Übergangsleistung entspricht grundsätzlich der Differenz von der aktuellen zur vorherigen Rente.
    Siehe Merkblatt der IV: Faktenblatt zur 6. IV- Revision unter dem Punkt Übergangsleistungen. Zu finden hier: http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00186/index.html?lang=de

    Ich hoffe ich konnte dir dadurch etwas weiterhelfen.

    Beste Grüsse
    Adrian


  • Hallo Adrian, Justin und Bea (und die weiteren hier Lesenden)

    Erst mal vielen Dank für eure Antworten und die Links; bin mir diese jede einzeln anschauen gegangen. Gebracht hatten mir diese aber nur bedingt etwas - gewisse "magere" Informationen hatte ich ja schon früher einmal von der IV bekommen!
    Diese waren soweit - und zu diesen Infos bin ich in den Links soweit auch gekommen - dass ich beim Nebenverdienst so um die etwa 1'000 bis 1'200 verdienen könnte, ohne dabei eine Rentenkürzung in Kauf nehmen zu müssen. Wie gesagt, diese spärliche Info bekam ich vor ein paar Jahren, als ich mal wegen einer ähnlichen Sache bei der IV vorstellig wurde. Jener damals aber gab mir diese Info mit dem Hinweis, dass dies nur eine ungefähre Schätzung wäre; genaue Daten wollte mir jener damals schon nicht nennen.
    Diese Woche habe ich nun mal meine alten Unterlagen durchsucht, in der Hoffnung was über den genauen Invaliditätsgrad zu erfahren - fand aber nix genaues, nur ständig, dass mir eine ganze Rente zugesprochen wird. Auch fand ich die Berechnungsgrundlage der letzten 15 Arbeitsjahren, bevor ich mein Gesuch bei der IV stellte; daraus muss aber meine genaue Rente berechnet worden sein.

    Diese Daten sind wie gesagt, 15 Jahre alt und inzwischen stieg meine Rente geringfügig (wohl wegen der Teuerung?). Die Frage, die sich mir aber heute ergibt ist, ob nicht anhand von meiner jetzigen Rente das versicherte Einkommen errechnet werden kann und folglich aus diesen Daten dann diese 30% Nebeneinkommen errechnet werden könnte?
    Da müssen doch wo Regelungen vorhanden sein, woraus sich die aktuelle Rente errechnen lässt, sowie aus diesen Daten das Nebeneinkommen, das ja die 30% nicht übersteigen darf.

    Grüsse aus dem verregneten Oberbaselbiet vom

    Daniel

  • Hallo Joh832,

    die IV-Stellen sind natürlich und verständlicherweise daran interessiert, dass jemand letztendlich soviel arbeitet, wie er kann und nicht *nur* soviel arbeitet, wie er ohne IV-Renten-Einbusse darf.

    Vorne weg, ich bin kein Profi!
    Als dir die Rente zugesprochen wurde, hast du eine Verfügung mit Begründungsblatt (schriftlich) bekommen. Darin findest du die genaue Berechnung deines Invaliditätsgrades.
    Dieser IV-Grad wird aus dem Validen-Einkommen (Einkommen ohne Behinderung) und dem Invaliden- Einkommen (mögliches zumutbares Einkommen mit Behinderung.) errechnet.

    Beispiel 1: Validen-Einkommen 60’000 Franken brutto pro Jahr
    mögliches Invalideneinkommen 36`000 Franken pro Jahr
    Einbusse 24`000 Franken pro Jahr ergibt eine Einbusse von 40% = Viertelsrente


    Beispiel 2: Validen-Einkommen 60’000 Franken brutto pro Jahr
    mögliches Invalideneinkommen 16`000 Franken pro Jahr
    Einbusse 44`000 Franken pro Jahr ergibt eine Einbusse von 73% = ganze Rente ("100% Rente")

    Bei Beispiel 1 darf die Person 36`000 Fr. brutto verdienen, bei Beispiel 2 noch 16`000 Fr.
    Alle Zusatzverdienste (egal wie hoch) müssen bei der IV-Stelle gemeldet werden.

    Bei dieser Berechnung in deiner Verfügung findest du dein Invalideneinkommen. Das ist das Einkommen, welches du dazu verdienen kannst. Natürlich passen sich diese Zahlen durch all die Jahre an und sind auf deiner Verfügung nach 15 Jahren nur bedingt aktuell....
    Solltest du diese Verfügung nicht mehr haben, kannst du bei der IV-Stelle Akteneinsicht beantragen (geht auch schriftlich)
    Wenn du aktuelle genaue Zahlen auf den Franken genau möchtest, würde ich mich an eine Behindertenorganisation wie procap.ch wenden. Mitglieder werden da kompetent beraten.

    Im Jahre 2003 stand im K-Tipp, dass jeder IV-Bezüger mit einer GANZEN Rente 33 1/3 % des aktuellen Validen-Einkommens dazu verdienen kann (unabhängig von genauen IV-Grad). Das Validen- Einkommen könne bei der IV-Stelle erfragt werden. Den Beitrag kann ich dir zukommen lassen, wenn du das möchtest.
    Ich weiss aber nicht, ob diese Info noch richtig ist. Sie ist 10 Jahre alt und einige IV-Gesetzesrevisionen jünger.....

    Freundliche Grüsse
    lenalena


  • Also zu deiner Frage, ob man von deiner Rente auf dein versichertes Einkommen schliessen kann. Nein das geht nicht. Was man sagen kann ist, dass wenn du eine 100% Rente kriegst dein IV-Grad zwischen 70- und 100% liegt.

    Die Rente wurde wie du richtig geschrieben hast jeweils nach der Teuerung angepasst, aber eben dies ist für deine eigentliche Frage unbedeutend.

    Wie lenalena geschrieben hat würde ich auch deine IV-Verfügung einfordern, wo du die wichtigen Daten entnehmen kannst. Diese sind wie geschrieben wurde eben genau dein versichertes Einkommen und mit diesem und den rechenbeispielen solltes du deinen Nebenverdienst berechnen können.

    Ich hoffe dir mit diesen Infos weitergeholfen zu haben.

    Beste Grüsse
    Adrian
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