Regelbedarferhöhung durch Schwerbehinderung
Hallo,
bei Antragstellung war der Lesitungsabteilung der Schwerbehindertengrad bekannt.
Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung ( 17%) wurde nicht gegeben und war somit nicht bekannt.
Nun wurde der Antrag rückwirkend für 2013 anerkannt. Für 2012 jedoch nicht. Eine Abänderung für den Zeitraum vor dem 01.01.2013 wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass einer Rücknahme die Jahresfrist des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II entgegenstehe.
Hat jemand eine Idee wie man den ANspruch auch für 2012 erhalten kann?? Ich fühle mich betrogen, da meine Unwissenheit ausgenutzt wurde.
Hätte nicht der SB uns auf die Möglichkeit aufmerksam machen müssen?
VG
Nico1967
bei Antragstellung war der Lesitungsabteilung der Schwerbehindertengrad bekannt.
Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung ( 17%) wurde nicht gegeben und war somit nicht bekannt.
Nun wurde der Antrag rückwirkend für 2013 anerkannt. Für 2012 jedoch nicht. Eine Abänderung für den Zeitraum vor dem 01.01.2013 wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass einer Rücknahme die Jahresfrist des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II entgegenstehe.
Hat jemand eine Idee wie man den ANspruch auch für 2012 erhalten kann?? Ich fühle mich betrogen, da meine Unwissenheit ausgenutzt wurde.
Hätte nicht der SB uns auf die Möglichkeit aufmerksam machen müssen?
VG
Nico1967
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Antworten
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Hallo Nico1967,
zunächst einmal Glückwunsch zu der Anerkennung des Mehrbedarfs. Und das auch noch rückwirkend. Toll 😀
Natürlich hätte Dich der SB darauf hinweisen sollen. Doch dies nun anzufechten ist wohl leider ziemlich aussichtslos. Es wird Dich sehr viel Zeit und Energie kosten und am Ende wohl ohnehin nichts bringen.
Ich bin in diesem Thema allerdings kein Fachmann. Wenn Du es wirklich darauf anlegen willst, solltest Du einen Sozialverband vor Ort hinzuziehen. Dort kann man Dich ggf. auch praktisch unterstützen.
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Hallo Nico,
lies Dir mal das hier durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrechtlicher_Herstellungsanspruch
Das scheint auf Deinen Fall zu passen. Sozialbehörden haben jedenfalls eine Aufklärugnspflicht: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html
Wie Justin schon schrieb, solltest Du das dann allerdings am besten mit fachlicher Unterstützung (Sozialverband oder REchtsanwalt mit Beratungshilfeschien) versuchen zu erhalten. Mit Begrifflichkeiten wie "Betrug" wäre ich dabei allerdings gegenüber der Behörde vorsichtig - eventuell ist es auch schlichtweg Schlamperei.
Viel Glück, ananim
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Danke, ppiet. Da bin ich schon öfter drüber gestolpert. Werde mal eine Support-Anfrage stellen 😀
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Tip: in der sog. Vorschau testen.
meistens ist es ein Punkt am Ende oder ein https wo nur http akzeptiert wird (googl-Suche z.B.)
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