Aufhebungsvertrag unterschreiben trotz Teihabe am Arbeitsleben

Hi.
Kann meinen Job (19 J. im Betrieb) lt. Ärzten nicht mehr machen. Alternative zum Meister weiterbilden lassen ist bei DRV beantragt. AG will das ich Aufhebungsvertrag unterschreibe. Hab aber von DRV noch keine Info bzw. soll ich nur ne Freistellung während Maßnahme beantragen, damit Stellenanspruch bleibt ? Obwohl ich den Job nicht mehr machen kann und keine alternative im Betrieb besteht !
Gruß Roland

Antworten

  • roland1994 hat geschrieben:

    ... AG will das ich Aufhebungsvertrag unterschreibe ...



    und mit welcher Begründung?

    Sei bitte übervorsichtig.
    Arbeitgeber sehen solche Situationen rein geldlich und bringen allersüßeste Argumente.

    gruß
    ppiet

  • Hallo Roland,

    bei mir war die Situation ähnlich.
    Mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert zu werden ist anfangs schockierend.
    Nun, als Mensch mit Schwerbehinderung muß man solch einen ufheugsertrag natürlich nicht unterschreiben.
    Und als Schwerbehinderter genießt man einen gewissen Kündigungsschutz.

    Arbeitgeer greifen bei Mitareitern mit Schwerbehinderung gerne zu dieser Alternative, das erspart ihnen langes hin und her, wenn Betroffene unterschreiben.

    Mit etwas Abstand sollten Betroffene mit Behinderung sich mit Hinblick auf ihre Behinderung gut überlegen, ob eíne Aufhebung für sie nicht die bessere Alternative ist.
    Will man sich nicht dafür entscheiden, kann der Verbleib im Unternehmen sehr stressig werden, denn seien wir mal ehrlich -will ein Arbeitgeber einen Mitarbeitr los werden ... auf kurz oder lang werden die ihn auch los - Kündigungsschutz hin oder her.

    Mitarbeiter mit Schwerbehinderung haben einen kleinen Vorteil - für eine gewisse Zeit kann man die Sache noch aussitzen.
    Mit etwas Geschick ändert sich vielleicht die Abfindung.
    Dabei sollte man dann aber auch wissen, wann die Fahnenstange zu Ende ist.

    LG
    Tom
  • Hallo roland1994,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie aus der Community schon geschrieben wurde, ist das Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages immer eine Sache, die man sich gut überlegen und nicht vorschnell entscheiden sollte.

    Gestatte mir eine Nachfrage: Du schreibst "lt. Ärzten" kannst Du Deine Arbeit nicht mehr ausüben. Wie ist denn Dein persönlicher Eindruck?
  • Hi.
    Danke erst mal für die schnellen Antworten.
    Nach jahrelangen Problemen mit linker Schulter hatte ich innerhalb von 3 Jahren 2 x OP. Schon nach der ersten OP sagte mir Arzt es könnte bald ne Prothese oder Knorpeltransplantation nötig sein und Schulter ist in einem schlechten Zustand dafür das ich noch unter 40 bin. Nach 2. OP sagten 3 Ärzte ich brauche doch noch ne Prothese wenn ich meinen Job weiter mach. Hab auch ständig Probleme bei normalen leichten Handgriffen und komm an die Belastungsgrenze des Schultergelenks weil ich Linkshänder bin. Komme mit den Anforderungen nicht mehr klar und hab mich innerlich schon auf Meisterschule eingestellt weil ich das als einzige Möglichkeit sehe. Aufhebungsvertrag wäre mit Freistellung während Kündigungszeit. Wenn ich ablehne kommt die normale Kündigung wg. Krankheit... Im Betrieb gibt's keine Alternative. Hab gelesen Chef muß auch keine neue Stelle erfinden für mich. Also bleibt doch nur der Aufhebungsvertrag. Chef hat Aufhebungsvertrag angeboten, natürlich kann er mich nicht zwingen, aber was ist eigentlich der Unterschied ? Nur das Chef nicht OK vom Betriebsrat braucht oder ?
    Wie läuft das eigentlich mit Integrationsamt. Hab bis jetzt noch keine Post von denen bekommen. MUß ich mich dort melden oder was ?
    Gruß Roland
  • an Thom:

    Aufhebungsvertrag ist bestimmt manchmal die bessere Lösung, aber wenn Du Deinen gelernten Job bzw. Arbeit der letzten Jahre nicht mehr machen kannst ohne eine Verschlechterung zu riskieren und noch keine andere Wahl hast ?? Dann bleibt nur Arbeitsamt und was die einem vermitteln ist ja überall bekannt - nur was übrig ist und Ladenhüter !! Sehe in der Weiterbildung zum Meister - wenn von RV genehmigt - meine einzige Zukunft.
    Könnte freilich meinen Job noch ein paar Monate durchziehen bis Schulter ganz kaputt und wieder operieren lassen mit dem Wissen das ich ab dann wirklich nur noch 5-10 kg belasten darf !
    Hab bei RV schon angefragt, das dauert einfach seine Zeit sagen die 😡
  • Hallo,

    das Integrationsamt wird ja nur tätig, wenn Du schwerbehidnert oder von der Agentur für Arbeit gleichgestellt bist. Ist das denn der Fall?

    Wenn das der Fall ist, muss der Arbeitgeber die Zustimmung vor Kündigung einholen (nicht aber bei einem Aufhebungsvertrag). Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Amts ist unwirksam. Falls Dein Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneingeschaft wissen sollte, solltest Du ihn allerdings darauf aufmerksam machen.

    Ich finde es schwer, Dir ohne Kenntnis der weiteren Umstände etwas zu raten. Die Faktoren, die ich an Deiner Stelle berücksichtigen würden, wären

    - wie wahrscheinlich es ist, dass mit der Fortbildung klappt und was die Konsequenzen beider Varianten (Kündigung, Aufebungsvertrag) in puncto ALGI Anspruch sind, wenn es nicht klappt
    - wie gut der Aufhebungsvertrag ist (z. B. wurde Dir eine Abfindung angeboten)
    - wie belastend es für Dich wäre, jetzt noch weiter dort arbeiten zu gehen
    - wie Du die Chancen einschätzt, dass das Intergrationsamt einer Kündigung NICHT zustimmen wrüde, so dass Du eventuell mit Verweis darauf noch mehr für Dich raushandeln könntest z. B. in puncto Abfindung, im Gegenzug gegen Deine Unteschrift zu einem Aufhebungsvertrag

    Da es sich um eine etwas komplexerer Situation handelt, würde ich an Deiner Stelle fachliche Unterstützung durch einen Anwalt (oder falls Du Gewerkschaftsmitglied bist durch deren Rechtsberatung) suchen.

    Herzlichen Gruß, ananim

  • Hallo Roland,

    Du hast aus der Community noch einige weitere gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Entscheiden musst letztendlich Du. Wenn Du selbst keine Möglichkeit mehr siehst, in der Firma zu bleiben, ist der Aufhebungsvertrag (je nach Gestaltung) vielleicht tatsächlich eine bedenkenswerte Option.

    Ich würde jetzt einen unserer Fachexperten hinzuziehen. Aber ich denke, es ist sinnvoller, wenn Du vor Ort einen fachlich kompetenten Rechtsbeistand konsultierst, der Deine Unterlagen auch einsehen und Dich ggf. unterstützen kann.
  • Hallo ananim.

    Habe einen Gleichstellungsantrag bei Arbeitsamt am Laufen. Wird grad noch bearbeitet.
    Eine Gleichstellung spielt aber nur eine Rolle bei einer "normalen" Kündigung oder ? AG weiß Bescheid. Bei Aufhebungsvertrag wird Integrationsamt nicht informiert, deshalb vielleicht auch das Angebot zum Aufhebungsvertrag.
    Hab von RV Bescheid bekommen, das eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gen. wurde. Welche ergibt sich erst bei nem Gespräch Anfang April mit Berater.
    Wenn beim AG aus gesundheitlichen Gründen schon alles auf ne Kündigung rausläuft, hoffe ich das wenigstens von der RV eine vernünftige Weiterbildung gewährt wird 😀

    Gruß Roland


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