Ablehnung Verschlimmerungsantrag

Hallo,

habe gestern einen negativen Bescheid bezügl. meines Verschlimmerungsantrages bekommen.

Ich wollte mein Asthma anerkennen lassen. Bronchal-Asthma aufgrund Allergien.

Wurde abgelehnt mit der Begründung Asthma sei keine Behinderung.

Kann ich mir nicht erklären. Ihr ?


LG Xandria

Antworten

  • Hallo xandria,

    auch wenn du (meiner Meinung) wenig Chancen hast gehe einfach in Wiederspruch. Der kann auf jedem Fall nichts schaden.

    Egal welche Form des Asthma's, ist es heute gut einstellbar. D. h., es gibt gute Medikamente die dir eine große Hilfe sein können.
    Hast du schon testen lassen, wogegen zu allergisch bist? Das ist sehr wichtig um richtig vorbeugen zu können.

    Google einfach "Sozialrecht" , da wirst du spez. Web-Seiten erhalten, die dir weiterhelfen.

    Ich wünsche dir auf jedem Fall, dass du mit dem Bronschial-Asthma gut zurecht kommst!

    Lg, Emmerisch
  • Hallo,

    ich würde Dir auch auf jeden Fall raten Widerspruch einzulegen. Welchen Grad der Behinderung hast Du denn? Hier eine Tabelle an der Du dich orientieren kannst:

    Hyperreagibiltät mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0–20
    Hyperrreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat und/oder schweren Anfällen) 30–40
    Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50

    Grüsse
    Enrico
  • Hallo Xandria,

    schön, dass Du mal wieder bei uns vorbei schaust 😀

    Nun, leider ist es heute oftmals trauriger Standard im Sozialsystem, dass Anträge erst einmal abgelehnt werden. Egal ob berechtigt oder nicht. Das muss man sportlich betrachten. Dein nächster Schritt ist also der Widerspruch.

    Diesen solltest Du mit einer fachärztlichen Stellungnahme untermauern.

    Du solltest Dir allerdings bewusst sein, dass GdBs nicht addiert werden, sondern immer der jeweils höchste GdB zugesprochen wird. Wenn Du also schon einen GdB über 50 hast, würde Dir selbst die Anerkennung einer Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle keinen erhöhten GdB bringen.
  • hallo,Rechtsanwalt Kraemer in Augsburg macht überwiegend Ablehnungen.DEr kann Dir auch gleich sagen ob es sich lohnt.Wiederspruch einlegen mit Begründung folgt Dann hast Du Zeit.Jetzt zu den Anwaltskosten,bei einer Rechtschutzversicherung kann es sein das die zahlen.Solltest Du keine haben und wenig Geld dann zum Gericht Dir einen Schein führ ein Beratungsgespräch beim Anwalt hohlen,das reicht dem Kraemer um der KK was nettes zu schreiben aber so teuer ist so ein Schreiben auch nicht.Sollte es vor gericht gehen dann Prozesskosten beihilfe hohlen.LG Erich
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