Mindeststundenzahl für Anerkennung als Schwerbehinderter

Hallo
Können sie mir bitte sagen wie viel Stunden ein Schwerbehinderter (70%) mindestens arbeiten muß, daß
die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Tragen kommen.
Ich denke dabei den zusätzlichen Urlaub und
Kündigungsschutz für den Behinderten und die
steuerliche Begünstigung für den Arbeitgeber.
Danke
Anfügung falls nötig : gültig im Dienstleistungsgewerbe
und in Baden Württemberg

Antworten

  • Hallo,

    wie kommst Du denn auf die Idee, dass es dafür eine Mindeststundenzahl geben muss?

    Das wäre mir neu. Ausschlaggebend ist für den besonderen Kündigungsschutz der GdB (ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden, aber 50 GdB besteht er per Gesetz). Natürlich brauchst Du dafür aber ein "normales" Arbeitsverhältnis als Angestellter oder Auszubildender.

    Und mit den Urlaubstagen genauso. Wobei halt ein Urlaubstag ein Urlaubstag bezüglich der Stunden ist, die Du pro Tag arbeitest. Wenn Du also z. B. 10h Stunden/Woche arbeitest, d.h. rechnerisch 2 pro Tag, dann bekommest Du 5 Urlaubstage á 2 Stunden, d.h. eine zusätzliche Woche frei.
    Nachzulesen hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html

    Mit steuerlichen Vergünstigungen für den Arbeitgeber kenne ich mich nicht aus - ich weiß etwas von der Möglichkeit von Zuschüssen, aber Steuerermäßigungen? Na ja, vielleicht kann jemand anders helfen.

    Das sind Bundesgesetze, spielt also keine Rolle welches Bundesland. Darüber hinaus könnte es noch Regeln in einem Tarifvertrag geben, da muss ich leider auch passen.

    Herzlichen gruß, ananim
  • ananim hat geschrieben:
    Hallo,

    wie kommst Du denn auf die Idee, dass es dafür eine Mindeststundenzahl geben muss?

    Das wäre mir neu. Ausschlaggebend ist für den besonderen Kündigungsschutz der GdB (ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden, aber 50 GdB besteht er per Gesetz). Natürlich brauchst Du dafür aber ein "normales" Arbeitsverhältnis als Angestellter oder Auszubildender.

    Und mit den Urlaubstagen genauso. Wobei halt ein Urlaubstag ein Urlaubstag bezüglich der Stunden ist, die Du pro Tag arbeitest. Wenn Du also z. B. 10h Stunden/Woche arbeitest, d.h. rechnerisch 2 pro Tag, dann bekommest Du 5 Urlaubstage á 2 Stunden, d.h. eine zusätzliche Woche frei.
    Nachzulesen hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html

    Mit steuerlichen Vergünstigungen für den Arbeitgeber kenne ich mich nicht aus - ich weiß etwas von der Möglichkeit von Zuschüssen, aber Steuerermäßigungen? Na ja, vielleicht kann jemand anders helfen.

    Das sind Bundesgesetze, spielt also keine Rolle welches Bundesland. Darüber hinaus könnte es noch Regeln in einem Tarifvertrag geben, da muss ich leider auch passen.

    Herzlichen gruß, ananim


    Ein Arbeitgeber muß doch eine bestimmte Prozentzahl an Schwerbehinderten
    einstellen, sonst muß er eine Zusatzzahlung leisten. Reicht es denn wenn
    der/die Schwerbehinderte/n nur ganz geringfügig beschäftigt ist?
    Danke
  • Hallo,

    menson hat geschrieben:


    Ein Arbeitgeber muß doch eine bestimmte Prozentzahl an Schwerbehinderten
    einstellen, sonst muß er eine Zusatzzahlung leisten. Reicht es denn wenn
    der/die Schwerbehinderte/n nur ganz geringfügig beschäftigt ist?
    Danke




    Ah, jetzt weiß ich was Du meinst. Mit Steuerermäßigung hat das allerdings nichts zu tun - es handelt es sich dabei um die sog. Ausgleichsabgabe.

    Die gesetzliche Regelung dazu lautet:

    (2) Ein schwerbehinderter Mensch, der in Teilzeitbeschäftigung kürzer als betriebsüblich, aber nicht weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. ... Wird ein schwerbehinderter Mensch weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt, lässt die Bundesagentur für Arbeit die Anrechnung auf einen dieser Pflichtarbeitsplätze zu, wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist

    http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/75.html

    Im Klartext: normalerweise liegt die Grenze bei 18h wöchentlich, außer wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist (dann ist es eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit).

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Danke anamin
    Genau das habe ich gemeint.
    Ich überlege mir nämlich ob ich meine Arbeitszeit
    reduzieren kann. Würde ich aber diese Untergrenze
    unterschreiten, hätte ich und mein Arbeitgeber
    etliche zusätzliche Nachteile.
    Danke
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