Antrag GdB

Habe einen Antrag auf Feststellung gestellt, mit folgenden Gesundheitsstörungen:
- Bandscheibenvorfall (Jahr 2011) L5/S1
- Bandscheibenvorfall (Jahr 2013) HW 5/6 und 6/7, mit Spinalkanalstenose, wurde im Nov. operiert
- Morbus Scheuermann
- Torsionsskolose
- Taubheitsgefühl von Gesäß bis Fuß( wegen Vorfall 2011)

Jetzt kommt noch die Schilddrüse dazu (OP im Mai - Komplettentfernung)

Was kann ich an Prozenten erwarten?

Vielen Dank
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Antworten

  • 🙁 wenn ich deinen beitrag so lese... komm ich mir vor als wäre ich in einer versteigerung...WER BIETET MEHR !! 😡
    willst du mit deinen rückenproblemen auf 100% kommen um irgendwelche gelder zu bekommen , oder worum geht es bei dir ?? warte doch einfach ab , was für ein grad bei dir festgestellt wird... und bete jeden tag zu gott , das es nicht höher ist 😳
  • Hallo JanaSt,

    über den GdB entscheidet das Versorgungsamt in Zusammenarbeit mit den Ärzten.

    Wir können darüber nur spekulieren.


    Hier kannst Du dich etwas schlaumachen:

    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/index.html

    (Ob Dir Gebete zu Gott helfen, wage ich zu bezweifeln.)

    Grüße vom Zornröschen
  • @ asdquerweg7 ... deine unqualifizierten Aussagen darfst du gerne für dich behalten!

    @ Zornröschen ... vielen Dank für den Link, ist sehr hilfreich und informativ.
  • Hallo JanaSt,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Die Frage nach dem GdB kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • ZORNRÖSCHEN ich sage und schreibe meine meinung...Und auf diese frage gibt es keine andere antwort , denn wenn irgend jemannd hier diese frage beantworten könnte...bräuchten wir alle keine anträge mehr stellen., seitenlange vordrucke ausfüllen , unsere ärtzte von der schweigepflicht entbinden... wir müßten nuuur noch auf MyHanycap gehen und schon hätten wir die prozentualen werte... sorry aber so eine frage zu stellen...ist schwachsinn. Ich gehe davon aus das der antrag gestellt wurde und somit auch ausgefüllt ist , mit all diesen fragen und adressen von ärzten die man angeben muß und dann geht man hier auf MyHandycap und fragt wie hoch wohl die prozente ausfallen....wenn ich ein pferd wäre , würd ich jetzt wiehern..
    liebe grüße aus ostfriesland , denn es gibt kein größeres glück auf erden , als ostfriese zu werden.
  • Hallo JanaSt,

    meine zwei Vorschreibern von @Zornröschen und @Justin, haben recht damit.

    Das kann dir leider niemanden sagen wieviel du einen GdB bekommen könntest.

    Mein Tipp dazu ist.

    Warte erst einmal ab was für ein Bescheid du bekommst.

    Und wenn es Negativ ist, einfach einen Widerspruch schreiben.

    Und noch was.

    Bitte bitte, nicht Ärgern lassen, einfach links liegen lassen.

    Weil das ganze nichts bringt.

    Wenn ich Fragen darf, wie lange hast du schon den "Morbus Scheuermann"

    Wenn du weitere Fragen hättest immer gerne.

    MLG Wessi
  • Herr asdquerweg7.

    Bitte lassen sie so ein Schwachsinn.

    😡 😡 😡 😡


    Gruß Der Wessi
  • asdquerweg7 hat geschrieben:
    ZORNRÖSCHEN ich sage und schreibe meine meinung...Und auf diese frage gibt es keine andere antwort , denn wenn irgend jemannd hier diese frage beantworten könnte...bräuchten wir alle keine anträge mehr stellen., seitenlange vordrucke ausfüllen , unsere ärtzte von der schweigepflicht entbinden... wir müßten nuuur noch auf MyHanycap gehen und schon hätten wir die prozentualen werte... sorry aber so eine frage zu stellen...ist schwachsinn.

    Ich gehe davon aus das der antrag gestellt wurde und somit auch ausgefüllt ist , mit all diesen fragen und adressen von ärzten die man angeben muß und dann geht man hier auf MyHandycap und fragt wie hoch wohl die prozente ausfallen....wenn ich ein pferd wäre , würd ich jetzt wiehern..

    liebe grüße aus ostfriesland , denn es gibt kein größeres glück auf erden , als ostfriese zu werden.


    Nun mal abgesehen davon, frustfriese7, dass du mit Zornröschen der Falschen ans Bein zu pinkeln versuchst (kann ja mal vorkommen 😉 ) dein Gehabe hier ist wohl ziemlich peinlich für einen angeblich denkenden Menschen.

    Wohl jeder hier weiß, dass wir hier nicht um ein Orakel versammelt sind, das uns die Wahrheit sagt, sondern dass wir auf hochinteressierte bestens informierte Dritte stoßen, die uns helfen können, uns besser zu orientieren.
    Wenn du so naiv bist, dich nicht parallel zum Antrag an dritter Stelle für dich selbst zu informieren (weil sonst der Hengst in dir wiehern möchte - oder doch ein kapitaler Esel??), dann ist es ja wohl ein dicker Hund, andere schräg anzureden, nur weil sie genau das tun.
    Dieser weise Weitblick konnte in deinem Ostfriesengehirn bisher wohl wenig Raum finden.

    Deinem Profil entnehme ich, dass du das Thema GdB selbst mit einem Wert von 90 hinter dich gebracht hast mit allen Zappeleien und Unsicherheiten und wenns und abers. Du könntest großartig helfen, wenn du einfach nur beschreibst, wie du damals die Zeit bis zur Entscheidung rumgebracht hast.
    Wenn du weiterhin einen Fussabtreter brauchst, darfst du dich gern mit mir direkt anlegen. Der hiesige Admin hat bestimmt einen Forenbereich für Fetzereien mit Niveau ...

    lg
    ppiet
    GdB 100
  • Guten Morgen zusammen,

    ich denke die ursprüngliche Frage ist hinreichend geklärt. JanaSt kann an dieser Stelle gern berichten, wie es weitergeht. Bei neuen Fragen kann sie sich jederzeit gern wieder an uns alle hier wenden 😀

    Ansonsten ist an dieser Stelle wohl erstmal alles gesagt.

    Sollte es zwischen einzelnen Usern noch Klärungsbedarf geben, bitten wir darum, dies auf privater Ebene zu klären und dabei respektvoll miteinander umzugehen.

    Ich wünsche allen einen guten Start in die neue Woche 😀
  • @wessi: schon klar, das mir keiner was über zu erwartende Prozente oder so sagen kann. Meine Frage war da wohl nur falsch formuliert. Die Links helfen mir da schon weiter, ich hatte bis dato keine Ahnung, ob ... was ... (weil ich mich nie damit befasst habe).
    Morbus Scheuermann habe ich schon seit vielen, vielen Jahren. War als Jugendliche schon immer jedes Jahr zu Haltungskuren deswegen gewesen.

    @Justin: dieser Link http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm), geht nicht
  • Da hat sich wohl ein unnötiges Satzzeichen mit reingeschlichen 😉
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

  • Hallo,

    zwischenzeitlich kam der Bescheid. Vorsorglich hatte ich erstmal Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht erwünscht. Diese hatte ich eben.

    Außer meinen ganzen Unterlagen, Befunde etc. ist nix weiter in der Akte. Es ist nur die "gutachterliche Stellungnahme" noch drin. Es wurde weder mein Hausarzt noch andere behandelnde Ärzte deswegen angeschrieben oder so.

    Darin heißt es dann:
    Degenerative Wirbelsäulenveränderungen, Einstufung: unterschiedliche Schweregrade in beiden Wirbelsäulenabschnitten, GdB 20
    Dann steht noch drunter:
    Anderweitig berücksichtigte Gesundheitsstörungen:
    Taubheitsgefühl von Gesäß bis Fuß links .... aber nichts dazu

    Im Feststellungsbescheid vorher steht dazu: ... konnte nicht berücksichtigt werden, da sie keinen GdB von wenigstens 10 bedingten bzw. ärztlicherseits nicht bestätigt wurden oder anderweitig berücksichtigt sind.

    Wenn ich mir zahlreiche Links zu den GdB anschaue, müßten da nicht wenigstens 30-40 für die Wirbelsäule sein?
  • Hallo JanaSt,

    ein GdB wird nicht pauschal nach einem Krankheitsbild gewährt, sondern nach den sich daraus individuell ergebenden Einschränkungen.

    Aus Deinem letzten Beitrag schließe ich, dass Du keine weiteren ärztlichen Stellungnahmen Deiner behandelnden Ärzte eingereicht hast? Dann solltest Du dies bei der Begründung unbedingt machen.
    Denn wie Du ja selbst festgestellt hast, werden solche Stellungnahmen von Ärzten, die Dich wirklich kennen, vom Amt nicht angefordert.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weiter geht.
  • Hallo Justin,

    danke erstmal für deine Antwort.

    Ich habe jetzt noch Rehaberichte vom Januar vorliegen,(da ist auch etliches aufgeführt) meinst du das würde ausreichen, oder soll ich vorsichtshalber vom Hausarzt noch was verfassen lassen?

    Danke und Gruß
  • Hallo Jana,

    da dies Deine letzte Möglichkeit ist, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, würde ich an Deiner Stelle alles auffahren was geht (meine persönliche Meinung).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Ich bin gespannt, zu lesen wie es weitergeht und wünsche Dir für den Widerspruch viel Erfolg!
  • vielen Dank Justin, hab morgen noch Termin beim Doc.

    Melde mich dann wieder sobald es was Neues gibt.

    Lg
  • Hallo,
    melde mich mal wieder zu Wort 😀

    Auch mein Widerspruch wurde nun als unbegründet zurückgewiesen. Der nächste Weg ist jetzt wohl Klage einreichen.
    Kann ich das alleine machen oder wäre Hilfe angebracht? Wie sind da die Erfahrungen hier?

    Danke
  • Hallo Jana,

    das sind ja leider weniger positive Neuigkeiten.

    Grundsätzlich besteht am Sozialgericht kein Anwaltszwang.

    Es kann aber keinesfalls schaden, sich einen versierten Rechtsbeistand zu nehmen.

    Du kannst dich auch an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wendest. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,
    habe mich jetzt mit dem VdK telefonisch in Verbindung gesetzt, hab für nächste Woche einen Termin. Mal schauen was die dann sagen.
    Was mich ein wenig stutzig machte war die Aussage, entweder Klage einreichen oder Änderungsantrag stellen. Ich dachte es geht nur Klage?
  • Hallo Jana,

    nach einem abgelehnten Widerspruch geht nur Klage. Vielleicht hatte man Dich missverstanden.

    In jedem Fall kannst Du gern an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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