unangemeßene Behindertengerechte Wohnung wird vom Sozialhilfeträger zurück gewiesen !

Hallo guten Morgen Zusammen,
Der Sozialhilfeträger übernimmt mir leider unangemessene Mietkosten für eine behindertengerechte Wohnung mit behinderten Bad, obwohl hier ich bereits bei sozialen Wohnungsgesellschaften sowie beim Wohnungsamt wöchentlich kontaktiere seit 2011 ! Hinzu kommt das ich dort auch in nähe meiner Heimat wäre sowie den Freunden und Bekannten aus meiner Kindheit, und ich auch dort in der Stadt auch die Teilhabe am öffentlichen Leben für Behinderte gestellt ist als bei uns im Landkreis ! Wie und was kann ich hier für diese unangemeßénen Mietkosten ,da ich eine Behindertes Bad dringend benötige unternehmen ,wurde auch ärztlich attestiert den Umzug !

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