Abfindung, Arbeitslosengeld bei halber Erwerbsminderungsrente

Hallo Leute,
habe seit meinem Bandscheibenvorfall Konflikt mit meinem Arbeitgeber.
War im Nov. 2012 in der Reha und wurde danach noch 2 Tage krank geschrieben und sollte mit 3 St./Tag mit der Wiedereingliderung beginnen. Dies hat meinen Arbeitgeber so verärgert, dass er mich von der Rechnungsabteilung in den Customer Service oder Back office versetzen wollte. Ich habe mich gewährt und ihm erklären wollen, dass ich noch Schmerzen habe u. Tabletten nehmen muss aber er ließ sich nicht umstimmen. Bin dann in Tränen ausgebrochen und er hatte mich heimgeschickt. Auf dem Heimweg bin ich beim Artzt stehengeblieben u. wurde nochmal krankgeschrieben. Danach hat alles seinen schrecklichen Lauf genommen. Ich bekam noch größere Schmerzen u.Krämpfe so dass ich dann am 30.04.2013 operiert und versteift wurde am 5 LWS. Jetzt habe ich den Bescheid über Erwerbsminderungsrente bekommen u. zwar auf Dauer aber teilweise. Bin daraufhin zum Anwalt u.der macht einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Er sagte mir, dass ich keine Abfindung und auch kein Arbeitslosengeld bekommen werde. In diese Firma kann ich aber unmöglich zurück.(bin seit 17 Jahren dort, zuviel ich weiß) Weiß jemand ob mein Anwalt recht hat? Wäre euch sehr dankbar für Infos.
Eva
PS- habe noch keinerlei Erfahrung beim chatten 😡

Antworten

  • Hallo egni1,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    ich habe mir ihre Fragestellung angesehen. Zunächst rate ich dazu, dass Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen, vorher einen konkreten Fragenkatalog zusammenstellen, damit diese da umfassend und konkret beantwortet werden können.

    Zu der Thematik verweise ich auch folgende links - hier finden zu auch weitergehendes Informationsmaterial.


    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente.html

    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

    Ob die Auskünfte Ihres Rechtsanwalts korrekt sind, lässt sich so nicht ohne Weiteres bewerten. Dazu wäre eine konkrete Prüfung der Gegebenheiten unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Daten erforderlich. Sie berichten, dass eine Aufhebungsvertrag bereits abgeschlossen wurde. Ob und inwieweit hier eine Abfindung vereinbart wurde bzw. warum nicht, ist nicht zu erkennen. In einem derartigen Rahmen kann man sich grds. an § 1 a KSchG orientieren (grobe Formel: betrieblich veranlasste Kündigung und Abfindung in Höhe von 1/2 brutto Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr). Zu beachten sind jedenfalls die Sperrzeitregelungen der Bundesagentur für Arbeit. Hier muss auf die konkrete Formulierung besonderen Wert gelegt werden.
    Grundsätzlich haben die Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld kann aber nur erhalten, wer für eine Vermittlung zur Verfügung steht. Probleme können auftreten, wenn der Arbeitslose aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu arbeiten. Er steht dann für Vermittlungsbemühungen objektiv nicht zur Verfügung. Unter Umständen besteht dann ein Anspruch auf volle Rente.

    Sie sollten das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt auch vor dem Hintergrund des existierenden Aufhebungsvertrages abstimmen, da zu erwarten ist, dass hier entsprechende Formulierungen und Regelungen aufgenommen wurden.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
  • Hallo Herr Teßmer,
    vielen Dank für die Informationen! Der Aufhebungsvertrag ist noch nicht abgeschlossen,
    habe nochmal diese Tage einen Anwaltstermin. Jetzt weiß ich das eine Abfindung noch möglich wäre, und werde dieses Thema nochmal ansprechen. Es ist so, dass ich gerne noch
    ein paar Stunden (evtl. auch halbtags) arbeiten möchte. Bin seit meinem 16 Lebensjahr voll beschäftigt gewesen und würde mich freuen eine neue Arbeit zu finden. In die "alte" Firma kann ich aus seelischen Gründen unmöglich zurück. Es herrschte schon vor meiner Krankheit meist schlechte Stimmung. Allein schon die Vorstellung dessen treiben mir die Tränen in die Augen.
    Also es kann alles nur besser werden. Egal wie.
    Viele Grüße
    bis bald
    von Eva

  • Eva, wir wünschen Dir alles Gute!
    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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