Beantragung EU-Parkausweis - Grad der Schwerb. anpassen

Ich habe seit 2004 einen Schwerbehindertenausweis mit Grad 70 und Kennzeichen G. Damals was ich noch zu Fuß unterwegs.

Vor einiger Zeit bin ich aber zum Rollstuhlfahrer geworden, und benötige den blauen EU-Parkausweis um auf den breiteren Parkplätzen parken zu dürfen. Mit dem grünen Behindertenausweis darf man diese Plätze eigentlich nicht benutzen.

Für den EU-Parkausweis braucht man mind. Grad 80 mit Kennzeichen aG.

Jetzt könnte man beim Sozialamt eine Anpassung von Behinderungsgrad und Kennzeichen beantragen.
Aber ich höre nun von einigen Seiten, dass man mit dem zufrieden sein soll, was man bei der Erstaustellung erhalten hat. Es würde wohl oft vorkommen, dass man eher noch runtergestuft wird.

Auch wenn ich denke, dass es selbstverständlich ist, dass man als Rollstuhlfahrer wohl mindestens ein aG verdient. Außerordentlich gehbehindert heißt für mich, dass man noch irgendwie laufen kann. Das trifft auf mich aber nicht mehr zu.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Antworten

  • notdeadyet hat geschrieben:

    Aber ich höre nun von einigen Seiten, dass man mit dem zufrieden sein soll, was man bei der Erstaustellung erhalten hat.


    Das ist Unsinn.

    Hallo notdeadyet,

    die letzte Beurteilung liegt ja bereits 10 Jahre zurück.

    Stelle einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt auf einen höheren GdB und den Merkzeichen aG und B (Begleitperson). Die Formulare findest Du im Netz.

    Es ist auch sinnvoll, ein aktuelles Gutachten/Empfehlung der behandelnden Ärzte bezüglich der eingetretenen Verschlimmerungen und die Verordnung/Bewilligung für den Rollstuhl dem Antrag beizulegen, denn es ist ja offensichtlich eine Verschlimmerung eingetreten. Auf dem Formular müssen ohnehin die beh. Ärzte angegeben werden.

    Das Versorgungsamt wird Dich vermutlich nochmal zum Gutachten schicken und dann entscheiden. Bei Ablehnung hast Du dann immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und ggfs. am Sozialgericht zu klagen, aber dies ist meist ein beschwerlicher Weg, auf den viele schwerkranke Menschen lieber verzichten.

    Viel Glück wünsche ich Dir.

    liebe Grüße
    vom Zornröschen

    Nachtrag: hier noch ein link:

    http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Brandenburg/Behinderung/Aenderungsantrag_ausf.pdf



  • Hallo notdeadyet,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Zornroeschen 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,
    richtig, bei Merkzeichen G und einem GdB von 70 gibt es keinen Parkausweis für den Behindertenparkplatz, ausser es liegt noch ein GdB von mindestens 50 für Einschränkungen von Herz o. Atemwegen vor.

    ich sehe - soweit es deine Angaben zulassen - keinen Grund für eine Abwertung des GdB oder dafür, dass keine Erhöhung genehmigt werden könnte.

    Gutachten selbst erstellen zu lassen ist sehr teuer. Die Kosten hierfür werden nicht erstattet. Das gilt auch für andere Nachweise (Atteste, Bescheinigungen, Kopien etc.).

    Schwerbehinderte kosten dem Land Geld, sodass man manchmal den Verdacht hat, der Antrag werde nur deshalb abgelehnt oder der GdB zu niedrig bewertet.

    Wenn du Sorge hast, dass man beim Amt zu so einem Ergebnis kommt, spreche mit deinen Ärzten. Sie werden vom Amt um Befunde gebeten. Es ist deshalb gut zu wissen, ob du dort Unterstützung erhältst.

    Bei einem als medizinisches Hilfsmittel verordnetem Rollstuhl, auf den du dauerhaft im Laufe eines Tages und langfristig (> 6 Monate) angewiesen bist, sollte der Fall eindeutig sein.

    Ich wurde einen Änderungsantrag beim zustandigen Amt stellen und die behandelnden Ärzte/Kliniken wie gefordert angeben, ohne extra Atteste erstellen zu lassen.
    Ich würde schreiben, dass ich "alle möglichen Merkzeichen entsprechend der Funktionseinschränkungen" beantrage.

    Infos zu den konkreten Parkerleichterungen bei Behinderung gibt das Straßenverkehrsamt.
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